Fullrange PA Box Kling & Freitag CA 1215-6 / - M Beschallung Lautsprecher Tonanlage

Artikelnummer: 0111

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Art:
Passivlautsprecher
Gewicht (Kg):
37
Leistung (KWh):
500

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • Einzelstücklieferung auf Anfr. Sprinter Nbg. 50 km einfach 50,00 €

Mietbedingungen:

  • Wochenende Freitag 09:00 Uhr bis Montag 09:00 Uhr

Zusatzvereinbarungen:

Mietbedingungen (auf Basis der  AGB Vermietung Ihr Mietpartner im Nürnberger Land ).

Die Rückgabe des vollen Equipments ist an dem auf den letzten Miettag folgenden Tag genau um 12:00Uhr möglich. Abhol- und Abgabestation ist Ihr Mietpartner im Nürnberger Westen. Der volle Mietpreis ist bei der Abholung in der Abholstation sofort zu bezahlen.

Unangekündigte Verlängerungen sind nicht selbstverständlich und müssen vorher rechtzeitig mit Ihren Mietpartner Veranstaltungstechnik vereinbart werden, da die weitere Verfügbarkeit vom Reservierungsplan abhängig ist.

Die Akkus werden unserseits aufgeladen und einsatzbereit ausgeliefert, somit muss der Mieter auch alle Akkus bei der Abgabe wieder aufgeladen an Ihren Mietpartner Veranstaltungstechnik abgeben.

Dies ist eine feste/bindende Reservierung und wird von Ihrem Mietpartner Veranstaltungstechnik bis zum Einsatztermin für den Mieter aufrecht gehalten. Der Mieter muss beachten, dass im Falle einer Stornierung bis spätestens 10 Tage vor vereinbartem Mietbeginn Stornierungsgebühren fällig werden. Die Stornierungsgebühr beträgt bis 10 Tage vor vereinbartem Mietbeginn 50% und bis 3 Tage vor Mietbeginn 80% des im Vertrag vereinbarten Gesamtpreises des Auftrages. Als Zeitpunkt für die Stornierung ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Vermieter maßgeblich. Für den ausgefallenen Zeitraum wird eine Rechnung erstellt, da für diese Zeit das Equipment nicht mehr weiter vermietet werden kann. Diese Rechnung muss der Mieter innerhalb von 14 Tage bezahlen.

Ihren Mietpartner Veranstaltungstechnik verpflichtet sich, die vom Mieter bestellte Ausrüstung bereitzustellen. Ist die Bereitstellung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, oder die zwar in den Einflussbereich des Vermieters fallen, jedoch nicht vorsätzlich herbeigeführt hat, nicht möglich, sind jegliche des Mieters Ansprüche ausgenommen.

Im Falle des Ausfalls von Mietausrüstung werden die ausgefallenen Miettage nicht berechnet. Dazu muss das ausgefallene Equipments ab dem Tag des Ausfalls wieder zurück gebracht werden. Weitergehende Ansprüche vom Mieter sind ausgeschlossen.

Der Mieter haftet für Schäden, die in seinen Einflussbereich fallen. Auch für elektronische Schäden, sobald diese unsachmäßig behandelt worden sind. Ihr Mietpartner Veranstaltungstechnik behält sich vor, die Miete im Schadenfall bis zur Ersatzschaffung geltend zu machen.

Bei den Lichtsets muss der Mieter den Brenner bzw. Leuchtstoffe ersetzten, sofern diese bei der Rückgabe defekt sind. Der Betrag ist bei der Abgabe des Equipments sofort fällig. Lapen dürfen niemals unbeaufsichtigt gelassen und in die Nähe brennbaren Materialien gestellt werden, da sie sehr hohe Hitze erzeugen. Ihr Mietpartner Veranstaltungstechnik übernimmt in keinem Fall Haftung für Schäden und Ausfall.

Bei der Verwendung von Shoulder Support, Autostativ und Steadycam Ausrüstungen in Kombination mit einer von uns geliehenen oder auch nicht geliehenen Kamera, übernehmen wir keine Haftung für die Beschädigung der Kamera durch Bruch oder anderes technisches Versagen der Ausrüstung. Dies gilt auch, wenn das technische Versagen nicht aus einer fehlerhaften Bedienung der Ausrüstung resultiert. In jedem Fall ist der Mieter verpflichtet, die Kamera mit einem Halterband am Kameramann zu sichern.


Der Mieter ist verpflichtet, bei Einsatz von Funkmikroset den von ihm benutzen Frequenz bei seiner regionalen RegPT anzumelden.

2-Weg Hochleistungs-Lautsprecher mit 12" / 1,5" Bestückung, passiv Präzises Abstrahlverhalten in horizontaler und vertikaler Achse (65° x 50°), Horn drehbar Max. Schalldruck 130 dB (SPL peak / 1 m) Multifunktionales Gehäuse mit Monitor und Clusterwinkel und 'allsafe JUNGFALK' Flugpunkten Prinzip 2-Weg Passiv-System, Bassreflexabstimmung Übertragungsbereich -10 dB 62 Hz - 22 kHz Übertragungsbereich ±3 dB 84 Hz - 19 kHz Abstrahlwinkel nominal 65° x 50° (hor. x vert.) Bündelungsmaß (Dl) 12 (+1,5/-2) 1,2 kHz - 16 kHz Nennbelastbarkeit 400 Watt Schalldruck 1W / 1m 100 dB

2-Weg Hochleistungs-Lautsprecher mit 12" / 1,5" Bestückung, passiv Präzises Abstrahlverhalten in horizontaler und vertikaler Achse (65° x 50°), Horn drehbar Max. Schalldruck 130 dB (SPL peak / 1 m) Multifunktionales Gehäuse mit Monitor und Clusterwinkel und 'allsafe JUNGFALK' Flugpunkten Prinzip 2-Weg Passiv-System, Bassreflexabstimmung Übertragungsbereich -10 dB 62 Hz - 22 kHz Übertragungsbereich ±3 dB 84 Hz - 19 kHz Abstrahlwinkel nominal 65° x 50° (hor. x vert.) Bündelungsmaß (Dl) 12 (+1,5/-2) 1,2 kHz - 16 kHz Nennbelastbarkeit 400 Watt Schalldruck 1W / 1m 100 dB

Art:
Passivlautsprecher
Gewicht (Kg):
37
Leistung (KWh):
500

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • Einzelstücklieferung auf Anfr. Sprinter Nbg. 50 km einfach 50,00 €

Mietbedingungen:

  • Wochenende Freitag 09:00 Uhr bis Montag 09:00 Uhr

Zusatzvereinbarungen:

Mietbedingungen (auf Basis der  AGB Vermietung Ihr Mietpartner im Nürnberger Land ).

Die Rückgabe des vollen Equipments ist an dem auf den letzten Miettag folgenden Tag genau um 12:00Uhr möglich. Abhol- und Abgabestation ist Ihr Mietpartner im Nürnberger Westen. Der volle Mietpreis ist bei der Abholung in der Abholstation sofort zu bezahlen.

Unangekündigte Verlängerungen sind nicht selbstverständlich und müssen vorher rechtzeitig mit Ihren Mietpartner Veranstaltungstechnik vereinbart werden, da die weitere Verfügbarkeit vom Reservierungsplan abhängig ist.

Die Akkus werden unserseits aufgeladen und einsatzbereit ausgeliefert, somit muss der Mieter auch alle Akkus bei der Abgabe wieder aufgeladen an Ihren Mietpartner Veranstaltungstechnik abgeben.

Dies ist eine feste/bindende Reservierung und wird von Ihrem Mietpartner Veranstaltungstechnik bis zum Einsatztermin für den Mieter aufrecht gehalten. Der Mieter muss beachten, dass im Falle einer Stornierung bis spätestens 10 Tage vor vereinbartem Mietbeginn Stornierungsgebühren fällig werden. Die Stornierungsgebühr beträgt bis 10 Tage vor vereinbartem Mietbeginn 50% und bis 3 Tage vor Mietbeginn 80% des im Vertrag vereinbarten Gesamtpreises des Auftrages. Als Zeitpunkt für die Stornierung ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Vermieter maßgeblich. Für den ausgefallenen Zeitraum wird eine Rechnung erstellt, da für diese Zeit das Equipment nicht mehr weiter vermietet werden kann. Diese Rechnung muss der Mieter innerhalb von 14 Tage bezahlen.

Ihren Mietpartner Veranstaltungstechnik verpflichtet sich, die vom Mieter bestellte Ausrüstung bereitzustellen. Ist die Bereitstellung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, oder die zwar in den Einflussbereich des Vermieters fallen, jedoch nicht vorsätzlich herbeigeführt hat, nicht möglich, sind jegliche des Mieters Ansprüche ausgenommen.

Im Falle des Ausfalls von Mietausrüstung werden die ausgefallenen Miettage nicht berechnet. Dazu muss das ausgefallene Equipments ab dem Tag des Ausfalls wieder zurück gebracht werden. Weitergehende Ansprüche vom Mieter sind ausgeschlossen.

Der Mieter haftet für Schäden, die in seinen Einflussbereich fallen. Auch für elektronische Schäden, sobald diese unsachmäßig behandelt worden sind. Ihr Mietpartner Veranstaltungstechnik behält sich vor, die Miete im Schadenfall bis zur Ersatzschaffung geltend zu machen.

Bei den Lichtsets muss der Mieter den Brenner bzw. Leuchtstoffe ersetzten, sofern diese bei der Rückgabe defekt sind. Der Betrag ist bei der Abgabe des Equipments sofort fällig. Lapen dürfen niemals unbeaufsichtigt gelassen und in die Nähe brennbaren Materialien gestellt werden, da sie sehr hohe Hitze erzeugen. Ihr Mietpartner Veranstaltungstechnik übernimmt in keinem Fall Haftung für Schäden und Ausfall.

Bei der Verwendung von Shoulder Support, Autostativ und Steadycam Ausrüstungen in Kombination mit einer von uns geliehenen oder auch nicht geliehenen Kamera, übernehmen wir keine Haftung für die Beschädigung der Kamera durch Bruch oder anderes technisches Versagen der Ausrüstung. Dies gilt auch, wenn das technische Versagen nicht aus einer fehlerhaften Bedienung der Ausrüstung resultiert. In jedem Fall ist der Mieter verpflichtet, die Kamera mit einem Halterband am Kameramann zu sichern.


Der Mieter ist verpflichtet, bei Einsatz von Funkmikroset den von ihm benutzen Frequenz bei seiner regionalen RegPT anzumelden.

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