Elektroheizer 9 kW

Artikelnummer: 40

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Mietzeitraum

Übersicht

Abmessung cm (LxBxH):
38 x 47 x 44
Gewicht (Kg):
15
Leistung (KWh):
3

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.

Zusatzvereinbarungen:

§ 1 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tage mit der
Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder an den von ihm mit der
Abholung Beauftragten, und zwar auf dem Lagerplatz des Vermieters bzw. mit
Übergabe beim Mieter, wenn die Anlieferung durch den Vermieter vereinbart ist.
Im Falle der Abnahmeverzögerung mit dem Tage der Bereitstellung des
Mietgegenstandes.
Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes bzw. im Falle der
Versendung mit dem Eintreffen auf dem Lagerplatz des Vermieters.

Ausfallzeiten werden nur berücksichtigt, wenn diese durch den Vermieter zu vertreten sind, insbesondere techn. Defekt des Gerätes.
In diesem Fall ist der Vermieter unverzüglich von dem Ausfall des Mietobjektes in Kenntnis zu setzen.
Keinesfalls gelten Ausfallzeiten, die durch unsachgemäße Nutzung oder mangelnde Stromversorgung verursacht sind.

§ 2 Transportkosten, Auf-/Abbauarbeiten, Auslieferung
Anfahrts- und Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Durch den
Vermieter durchgeführte Auf- bzw. Abbauarbeiten, Installationen etc. werden
nach dem jeweils gültigen Stunden- und Kilometersatz gesondert berechnet und
sind, soweit nicht schriftlich in den Sondervereinbarungen fixiert, nicht
Bestandteil des Mietzinses. Der Mieter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein.
Falls der Mieter oder ein Vertreter nicht bei der Auslieferung anwesend sein
können, werden die vermieteten Güter am Ort der Aushändigung hinterlassen. In
diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung
an.

§ 3 Mietpreis
Die Mietpreise gelten je Kalendertag. Bei längeren Mietzeiten erfolgt die Fakturierung 14tägig.

§ 4 Zahlung
Die Zahlung hat grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu
erfolgen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen.

§ 5 Pflichten des Vermieters
Der Vermieter hat die Geräte in einwandfreiem und betriebsfertigem Zustand zu
übergeben. Dem Mieter steht es frei, das Gerät vorher zu besichtigen und zu
überprüfen.

§ 6 Pflichten des Mieters
Solange das Mietgut in der Obhut des Mieters ist, hat dieser die Pflicht, es auf
seine Rechnung gegen Beschädigung und Diebstahl zu versichern. Der Mieter
bestätigt, dass er die im Mietvertrag angegebenen Geräte in betriebsbereitem
Zustand übernommen hat. Er verpflichtet sich, die gemieteten Geräte unter
Beachtung der Betriebsanleitung in Betrieb zu nehmen und zu nutzen, vor jeder
Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen und für sach- und fachgerechte
Wartung und Pflege der Geräte unter Beachtung der Betriebsanleitung Sorge zu
tragen. Vor allem sind Ölstände und ggf. Wasserstände laufend zu kontrollieren
und in der vorgeschriebenen Höhe zu halten.
Die Wasserentleerung der Kondenstrockner sowie das Befüllen der Heizer mit
Brennstoff ist grundsätzlich vom Mieter zu übernehmen, soweit nichts anderes in
den Sondervereinbarungen schriftlich festgehalten ist. Sämtliche Energiekosten
sind vom Mieter zu übernehmen.

§ 7 Rechte des Vermieters
Der Vermieter ist zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen mit
zweitägiger Kündigungsfrist berechtigt, die vermieteten Geräte wieder in Besitz
zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport werden in diesem Falle vom
Vermieter getragen.
Die Geräte müssen jederzeit durch den Vermieter besichtigt werden können.
Bei Feststellung einer nicht ordnungsgemäßen Wartung, Überbeanspruchung,
bei Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung des Mieters kann der
Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und darf das Gerät auf Kosten des
Mieters abholen bzw. abholen lassen.
Ferner kann der Vermieter vom Mieter bei Verletzung aller im § 6
angegebenen Verpflichtungen Schadenersatz fordern.

§ 8 Haftung
Der Mieter haftet für das gemietete Gerät. Sollte es ihm aus irgendwelchen
Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, unmöglich sein, das Gerät
zurückzugeben, so hat er Ersatz dafür zu leisten. Bis zum Eingang der
Ersatzleistung wird die normale Miete in Rechnung gestellt.
Insbesondere haftet der Mieter dafür, dass das Gerät während der Mietzeit
gegen Diebstahl, Beschädigung oder sonstigen zufälligen Untergang gesichert
ist. Die Haftung tritt auch dann ein, wenn das Gerät aus Gründen, die vom
Mieter nicht unmittelbar zu vertreten sind, aus unverschlossenen Einsatz- oder
Aufbewahrungsräumen entwendet oder in diesen beschädigt wird. In diesem
Falle haftet der Mieter unabhängig davon, ob er selbst das Risiko der
Entwendung oder Beschädigung versichert hat, und auch dann, wenn eine
bestehende Versicherung ihm den Versicherungsschutz, gleich aus welchem
Rechtsgrunde, versagt. Der Vermieter übernimmt gegenüber dem Mieter oder
einem Dritten keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus einer unsachgemäßen
Inbetriebnahme und Nutzung der gemieteten Geräte ergeben. Eine
unsachgemäße Benutzung liegt insbesondere dann vor, wenn die gemieteten
Geräte entgegen den Angaben in der Betriebsanleitung in Betrieb genommen
und genutzt werden. Insbesondere Folgeschäden, die sich durch Ausfälle der
Maschine während der Mietdauer ergeben, führen nicht zur Haftung des
Vermieters.

§ 9 Sonstige Bestimmungen
Diese Mietbestimmungen sind auch für alle zukünftigen Vermietungen von
Geräten ohne besonderen Hinweis Vertragsgegenstand. Abweichungen oder
Ergänzungen der Mietbedingungen oder des Vertrages bedürfen der
Schriftform.
Sollten aus irgendwelchen Gründen eine oder mehrere Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch
nicht betroffen. Anstelle der nicht wirksamen Bestimmungen treten die
wirksamen Bestimmungen ein, die dem Sinn und der Auslegung der
beanstandeten Bestimmungen am nächsten kommen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heilbronn.

 

Robustes Elektro-Heizgerät mit 2 Heizstufen (4,5 kW + 9 kW), Ventilator und Raumthermostat.


Technische Daten:
Anschluss: 400 V / CEE 16 A
Frequenz / Schutzart: 50 Hz / IP 44
Max. Heizleistung: 9 kW (7700kcal./h)
Heizstufen: 4,5 kW/9 kW/Ventilator

Stromaufnahme 13 A

 

Robustes Elektro-Heizgerät mit 2 Heizstufen (4,5 kW + 9 kW), Ventilator und Raumthermostat.


Technische Daten:
Anschluss: 400 V / CEE 16 A
Frequenz / Schutzart: 50 Hz / IP 44
Max. Heizleistung: 9 kW (7700kcal./h)
Heizstufen: 4,5 kW/9 kW/Ventilator

Stromaufnahme 13 A

Abmessung cm (LxBxH):
38 x 47 x 44
Gewicht (Kg):
15
Leistung (KWh):
3

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.

Zusatzvereinbarungen:

§ 1 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tage mit der
Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder an den von ihm mit der
Abholung Beauftragten, und zwar auf dem Lagerplatz des Vermieters bzw. mit
Übergabe beim Mieter, wenn die Anlieferung durch den Vermieter vereinbart ist.
Im Falle der Abnahmeverzögerung mit dem Tage der Bereitstellung des
Mietgegenstandes.
Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes bzw. im Falle der
Versendung mit dem Eintreffen auf dem Lagerplatz des Vermieters.

Ausfallzeiten werden nur berücksichtigt, wenn diese durch den Vermieter zu vertreten sind, insbesondere techn. Defekt des Gerätes.
In diesem Fall ist der Vermieter unverzüglich von dem Ausfall des Mietobjektes in Kenntnis zu setzen.
Keinesfalls gelten Ausfallzeiten, die durch unsachgemäße Nutzung oder mangelnde Stromversorgung verursacht sind.

§ 2 Transportkosten, Auf-/Abbauarbeiten, Auslieferung
Anfahrts- und Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Durch den
Vermieter durchgeführte Auf- bzw. Abbauarbeiten, Installationen etc. werden
nach dem jeweils gültigen Stunden- und Kilometersatz gesondert berechnet und
sind, soweit nicht schriftlich in den Sondervereinbarungen fixiert, nicht
Bestandteil des Mietzinses. Der Mieter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein.
Falls der Mieter oder ein Vertreter nicht bei der Auslieferung anwesend sein
können, werden die vermieteten Güter am Ort der Aushändigung hinterlassen. In
diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung
an.

§ 3 Mietpreis
Die Mietpreise gelten je Kalendertag. Bei längeren Mietzeiten erfolgt die Fakturierung 14tägig.

§ 4 Zahlung
Die Zahlung hat grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu
erfolgen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen.

§ 5 Pflichten des Vermieters
Der Vermieter hat die Geräte in einwandfreiem und betriebsfertigem Zustand zu
übergeben. Dem Mieter steht es frei, das Gerät vorher zu besichtigen und zu
überprüfen.

§ 6 Pflichten des Mieters
Solange das Mietgut in der Obhut des Mieters ist, hat dieser die Pflicht, es auf
seine Rechnung gegen Beschädigung und Diebstahl zu versichern. Der Mieter
bestätigt, dass er die im Mietvertrag angegebenen Geräte in betriebsbereitem
Zustand übernommen hat. Er verpflichtet sich, die gemieteten Geräte unter
Beachtung der Betriebsanleitung in Betrieb zu nehmen und zu nutzen, vor jeder
Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen und für sach- und fachgerechte
Wartung und Pflege der Geräte unter Beachtung der Betriebsanleitung Sorge zu
tragen. Vor allem sind Ölstände und ggf. Wasserstände laufend zu kontrollieren
und in der vorgeschriebenen Höhe zu halten.
Die Wasserentleerung der Kondenstrockner sowie das Befüllen der Heizer mit
Brennstoff ist grundsätzlich vom Mieter zu übernehmen, soweit nichts anderes in
den Sondervereinbarungen schriftlich festgehalten ist. Sämtliche Energiekosten
sind vom Mieter zu übernehmen.

§ 7 Rechte des Vermieters
Der Vermieter ist zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen mit
zweitägiger Kündigungsfrist berechtigt, die vermieteten Geräte wieder in Besitz
zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport werden in diesem Falle vom
Vermieter getragen.
Die Geräte müssen jederzeit durch den Vermieter besichtigt werden können.
Bei Feststellung einer nicht ordnungsgemäßen Wartung, Überbeanspruchung,
bei Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung des Mieters kann der
Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und darf das Gerät auf Kosten des
Mieters abholen bzw. abholen lassen.
Ferner kann der Vermieter vom Mieter bei Verletzung aller im § 6
angegebenen Verpflichtungen Schadenersatz fordern.

§ 8 Haftung
Der Mieter haftet für das gemietete Gerät. Sollte es ihm aus irgendwelchen
Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, unmöglich sein, das Gerät
zurückzugeben, so hat er Ersatz dafür zu leisten. Bis zum Eingang der
Ersatzleistung wird die normale Miete in Rechnung gestellt.
Insbesondere haftet der Mieter dafür, dass das Gerät während der Mietzeit
gegen Diebstahl, Beschädigung oder sonstigen zufälligen Untergang gesichert
ist. Die Haftung tritt auch dann ein, wenn das Gerät aus Gründen, die vom
Mieter nicht unmittelbar zu vertreten sind, aus unverschlossenen Einsatz- oder
Aufbewahrungsräumen entwendet oder in diesen beschädigt wird. In diesem
Falle haftet der Mieter unabhängig davon, ob er selbst das Risiko der
Entwendung oder Beschädigung versichert hat, und auch dann, wenn eine
bestehende Versicherung ihm den Versicherungsschutz, gleich aus welchem
Rechtsgrunde, versagt. Der Vermieter übernimmt gegenüber dem Mieter oder
einem Dritten keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus einer unsachgemäßen
Inbetriebnahme und Nutzung der gemieteten Geräte ergeben. Eine
unsachgemäße Benutzung liegt insbesondere dann vor, wenn die gemieteten
Geräte entgegen den Angaben in der Betriebsanleitung in Betrieb genommen
und genutzt werden. Insbesondere Folgeschäden, die sich durch Ausfälle der
Maschine während der Mietdauer ergeben, führen nicht zur Haftung des
Vermieters.

§ 9 Sonstige Bestimmungen
Diese Mietbestimmungen sind auch für alle zukünftigen Vermietungen von
Geräten ohne besonderen Hinweis Vertragsgegenstand. Abweichungen oder
Ergänzungen der Mietbedingungen oder des Vertrages bedürfen der
Schriftform.
Sollten aus irgendwelchen Gründen eine oder mehrere Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch
nicht betroffen. Anstelle der nicht wirksamen Bestimmungen treten die
wirksamen Bestimmungen ein, die dem Sinn und der Auslegung der
beanstandeten Bestimmungen am nächsten kommen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heilbronn.

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