Motorradanhänger für 2 Motorräder

Artikelnummer: 13

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Mietzeitraum

Übersicht

Anz. Achsen:
1
Anz. Motorräder:
2
Tempo 100 Zulassung:
Ja

Lieferbedingungen:

Mietbedingungen:

  • Wochenende Freitag 14:00 Uhr bis Montag 11:00 Uhr

Zusatzvereinbarungen:

Die Mietpreise sind Festpreise und spätestens 14 Tage vor Abholung fällig! Der Anhänger wird betriebsbereit und sauber zur Verfügung gestellt und muss nach Mietende in diesem Zustand wieder zurückgegeben werden. Schäden, fehlende Teile sowie eine erforderliche nachträgliche Reinigung werden in Rechnung gestellt. Bei Abholung wird eine Kaution in Höhe von 200 Euro hinterlegt. Die Abholung erfolgt Montag bis Samstag um 14Uhr und die Rückgabe um 11Uhr. Der Abhol- und Rückgabetag zählen zusammen als ein Miettag! Der Mietpreis ist ab 7 Tagen 16,-€ pro Tag und ab 30 Tagen 13,-€ pro Tag. Andere Abholzeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.
Mietbedingungen Grills und Motorradanhänger


Pflichten des Mieters:

Die Anzahlung beträgt 30% des Gesamtmietpreises und ist bei Vertragsabschluss fällig. Der restliche Mietpreis muss bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

Die Kaution in Höhe von 50,-€/ 100,-€/ 200,-€/ 250,-€ (je nach Modell des Mietgegenstands – siehe Preisliste / Übergabeprotokoll) ist bei Abholung der Mietsache in Bar zu hinterlegen oder im Voraus zu überweisen. Die Rückgabe der Kaution erfolgt auf die gleiche Art und Weise wie die Zahlung.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o.ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.
Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen.
Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache (Rückgabezeitpunkt wird im Übergabeprotokoll festgelegt) berechnet der Vermieter dem Mieter ab einer Überziehung von einer Stunde den doppelten Tagespreis für jeden weiteren Tag. Die Schadensersatzansprüche von Nachmietern wegen verspäteter Rückgabe der Mietsache werden an den verursachenden Mieter weiterbelastet.

Pflichten des Vermieters:

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist.

Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters.

Vertragslaufzeit:
Der Vertrag wird auf die vorne genannten Mietzeit abgeschlossen und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am Nächsten kommt.

Motorradanhhänger mit 2 Motorradschienen (mit oder ohne Wippe) und 1 Auffahrschiene,

13Zoll Bereifung, Stützrad vorne, 2 Unterlegkeile, 2 Standstützen, Kastenschloß zum Sichern gegen Diebstahl,

viele verschiedene Zurrgurte zum sicheren Befestigen, Adapter von 7 auf 13 poligen Anschluss,

100km/h Zulassung

Motorradanhhänger mit 2 Motorradschienen (mit oder ohne Wippe) und 1 Auffahrschiene,

13Zoll Bereifung, Stützrad vorne, 2 Unterlegkeile, 2 Standstützen, Kastenschloß zum Sichern gegen Diebstahl,

viele verschiedene Zurrgurte zum sicheren Befestigen, Adapter von 7 auf 13 poligen Anschluss,

100km/h Zulassung

Anz. Achsen:
1
Anz. Motorräder:
2
Tempo 100 Zulassung:
Ja

Lieferbedingungen:

Mietbedingungen:

  • Wochenende Freitag 14:00 Uhr bis Montag 11:00 Uhr

Zusatzvereinbarungen:

Die Mietpreise sind Festpreise und spätestens 14 Tage vor Abholung fällig! Der Anhänger wird betriebsbereit und sauber zur Verfügung gestellt und muss nach Mietende in diesem Zustand wieder zurückgegeben werden. Schäden, fehlende Teile sowie eine erforderliche nachträgliche Reinigung werden in Rechnung gestellt. Bei Abholung wird eine Kaution in Höhe von 200 Euro hinterlegt. Die Abholung erfolgt Montag bis Samstag um 14Uhr und die Rückgabe um 11Uhr. Der Abhol- und Rückgabetag zählen zusammen als ein Miettag! Der Mietpreis ist ab 7 Tagen 16,-€ pro Tag und ab 30 Tagen 13,-€ pro Tag. Andere Abholzeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.
Mietbedingungen Grills und Motorradanhänger


Pflichten des Mieters:

Die Anzahlung beträgt 30% des Gesamtmietpreises und ist bei Vertragsabschluss fällig. Der restliche Mietpreis muss bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

Die Kaution in Höhe von 50,-€/ 100,-€/ 200,-€/ 250,-€ (je nach Modell des Mietgegenstands – siehe Preisliste / Übergabeprotokoll) ist bei Abholung der Mietsache in Bar zu hinterlegen oder im Voraus zu überweisen. Die Rückgabe der Kaution erfolgt auf die gleiche Art und Weise wie die Zahlung.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o.ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.
Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen.
Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache (Rückgabezeitpunkt wird im Übergabeprotokoll festgelegt) berechnet der Vermieter dem Mieter ab einer Überziehung von einer Stunde den doppelten Tagespreis für jeden weiteren Tag. Die Schadensersatzansprüche von Nachmietern wegen verspäteter Rückgabe der Mietsache werden an den verursachenden Mieter weiterbelastet.

Pflichten des Vermieters:

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist.

Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters.

Vertragslaufzeit:
Der Vertrag wird auf die vorne genannten Mietzeit abgeschlossen und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am Nächsten kommt.

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