Autotransportanhänger 2,6to zGG mit 100km/h durchgehender Boden

Artikelnummer: 304274

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Mietzeitraum

Übersicht

Ladefläche LxB (cm):
425x204
Zul. Gesamtgewicht (Kg):
2600
Zuladung (Kg):
1930

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • Lieferung Leipzig 25,00 €

Mietbedingungen:

  • Wochenende Freitag 15:00 Uhr bis Montag 09:00 Uhr

Zusatzvereinbarungen:

MIETBEDINGUNGEN FÜR ANHÄNGER der KURTH KG Stand 02/2016
1.Allgemeines
a) Der Mieter erkennt an, dass er das Fahrzeug ohne erkennbare Mängel in ordnungsgemäßem Zustand übernommen hat. Eventuelle Mängel zum Zeitpunkt
der Anmietung sind auf dem Mietvertrag festgehalten.
b) Die Nutzung des gemieteten Anhängers bleibt auf Deutschland beschränkt. Auslandsfahrten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters und
sind nur mit Vollkaskoschutz zulässig.
c)Ausgehändigte Fahrzeugpapiere sind bei Mietende zurückzugeben. Für den Verlust und daraus resultierende Kosten während der Mietzeit haftet der
Mieter.
d) Die Angaben des Mieters zur eigenen Person, Nutzungsdauer sowie Art der Nutzung müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein, da diese Angaben
Bestandteil des Mietvertrages sind.
e) Für Schäden die von nicht benannten Fahrern verursacht werden haftet der Mieter in voller Höhe. Hierfür ist jeglicher Kaskoschutz ausgeschlossen.
f) Verstößt der Mieter gegen Vereinbarungen und Bestimmungen des Vertrages ist der Vermieter berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Die
Zahlungspflicht des Mieters bleibt hiervon jedoch unberührt.
g) Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind nur in schriftlicher Form gültig.
2.Mietzeit
a) Der Mietvertrag wird für eine vorab vereinbarte Zeit abgeschlossen.
b) Eine Verlängerung der Mietzeit ist nach Absprache möglich wenn kein Nachmieter für den Anhänger reserviert hat. Die daraus resultierenden Kosten sind
spätestens bei Rückgabe zu bezahlen. Hierbei ist der Vermieter zur Aufrechnung mit gezahlten Kautionen berechtigt.
3.Zahlungsbedingungen
a) Mietzahlungen sind im Voraus zu zahlen. Die Zahlung kann in Bar oder mit EC-Karte gezahlt werden. Scheckzahlung, Kreditkartenzahlung usw. sind
ausgeschlossen.
b) Die Kaution ist zusätzlich zum Mietpreis zu zahlen. Diese wird grundsätzlich in Bar hinterlegt.
4. Kaution
a) Der Vermieter setzt für die Mietsache eine Kaution fest. Diese kann je nach Geschäft variieren beträgt aber mindestens 50,-€.
b) Die Kaution ist bei Mietbeginn zu hinterlegen.
c) Die Kaution dient zur Absicherung von Schäden und Mietkosten. Die Kaution stellt keine Haftungsgrenze dar!
5.Betrieb, Wartung, Störungen
a)Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und permanent gegen Diebstahl zu sichern.
b) Die in den Papieren eingetragene Nutzlast darf keinesfalls überschritten werden. Für Schäden hieraus haftet der Mieter voll(Achsschäden usw.).
c) Für Reifenschäden während der Mietzeit haftet der Mieter.
d) Im Falle eines Verkehrsunfalles mit der Mietsache ist in jedem Falle die Polizei zur Beweissicherung hinzuzuziehen. Ein Unterlassen dieser Pflicht zieht
unter Umständen das Erlöschen der Kaskoversicherung nach sich. Gleichzeitig ist der Vermieter sofort über den Vorfall in Kenntnis zu setzen.
e) Reparaturen an der Mietsache die während des Mietzeitraumes notwendig sind, können bis zu einer Höhe von 50,- Euro ohne Rücksprache beauftragt
werden. Darüber hinaus muss mit dem Vermieter Rücksprache gehalten werden. Er allein entscheidet über das weitere Vorgehen.
f) Der Mieter erklärt, dass er sich mit dem Betrieb der Mietsache auskennt. Insbesondere erklärt er, dass er über genügend Fahrpraxis für das gemietete
Fahrzeug bzw. Anhänger verfügt.
g) Unfälle, Störungen oder sonstige Schäden sind bei Rückgabe unaufgefordert mitzuteilen.
6.Versicherung
a) Die Anhänger sind haftpflichtversichert.
b) Die Anhänger sind teilkaskoversichert, die Selbstbeteiligung beträgt 150,-€
c) Zusätzlich kann eine Vollkaskoversicherung eingedeckt werden. Gegenwärtig wahlweise auf 500,-€ SB oder 100,-€ SB.
7.Haftung des Mieters
a) Der Mieter haftet bei einem Schaden für diesen und darüber hinaus auch für die merkantile Wertminderung durch den Schaden.
b) Für Schäden durch Überladung, unsachgemäßen Gebrauch, Brückenschäden und grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Beschädigungen haftet der Mieter
voll.
c) Der Mieter haftet für Bergungs-, Rückholungs- und Sachverständigenkosten nach einem Schaden.
d) Der Mieter haftet für Reparaturkosten in voller Höhe.
8.Gerichtstand
a) Der Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters. Gegenwärtig ist das Leipzig.

Autotransportanhänger 2,6to zGG mit 100km/h durchgehender Boden

 

Größe der LAdefläche:

4,25m x 2,04m

 

Ausstattung:

 Seilwinde

Auffahrrampen

durchgehender Boden

 

Auch bestens geeignet zum Transport von Maschinen, Holzbohlen, Marktbuden etc.

Autotransportanhänger 2,6to zGG mit 100km/h durchgehender Boden

 

Größe der LAdefläche:

4,25m x 2,04m

 

Ausstattung:

 Seilwinde

Auffahrrampen

durchgehender Boden

 

Auch bestens geeignet zum Transport von Maschinen, Holzbohlen, Marktbuden etc.

Ladefläche LxB (cm):
425x204
Zul. Gesamtgewicht (Kg):
2600
Zuladung (Kg):
1930

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • Lieferung Leipzig 25,00 €

Mietbedingungen:

  • Wochenende Freitag 15:00 Uhr bis Montag 09:00 Uhr

Zusatzvereinbarungen:

MIETBEDINGUNGEN FÜR ANHÄNGER der KURTH KG Stand 02/2016
1.Allgemeines
a) Der Mieter erkennt an, dass er das Fahrzeug ohne erkennbare Mängel in ordnungsgemäßem Zustand übernommen hat. Eventuelle Mängel zum Zeitpunkt
der Anmietung sind auf dem Mietvertrag festgehalten.
b) Die Nutzung des gemieteten Anhängers bleibt auf Deutschland beschränkt. Auslandsfahrten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters und
sind nur mit Vollkaskoschutz zulässig.
c)Ausgehändigte Fahrzeugpapiere sind bei Mietende zurückzugeben. Für den Verlust und daraus resultierende Kosten während der Mietzeit haftet der
Mieter.
d) Die Angaben des Mieters zur eigenen Person, Nutzungsdauer sowie Art der Nutzung müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein, da diese Angaben
Bestandteil des Mietvertrages sind.
e) Für Schäden die von nicht benannten Fahrern verursacht werden haftet der Mieter in voller Höhe. Hierfür ist jeglicher Kaskoschutz ausgeschlossen.
f) Verstößt der Mieter gegen Vereinbarungen und Bestimmungen des Vertrages ist der Vermieter berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Die
Zahlungspflicht des Mieters bleibt hiervon jedoch unberührt.
g) Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind nur in schriftlicher Form gültig.
2.Mietzeit
a) Der Mietvertrag wird für eine vorab vereinbarte Zeit abgeschlossen.
b) Eine Verlängerung der Mietzeit ist nach Absprache möglich wenn kein Nachmieter für den Anhänger reserviert hat. Die daraus resultierenden Kosten sind
spätestens bei Rückgabe zu bezahlen. Hierbei ist der Vermieter zur Aufrechnung mit gezahlten Kautionen berechtigt.
3.Zahlungsbedingungen
a) Mietzahlungen sind im Voraus zu zahlen. Die Zahlung kann in Bar oder mit EC-Karte gezahlt werden. Scheckzahlung, Kreditkartenzahlung usw. sind
ausgeschlossen.
b) Die Kaution ist zusätzlich zum Mietpreis zu zahlen. Diese wird grundsätzlich in Bar hinterlegt.
4. Kaution
a) Der Vermieter setzt für die Mietsache eine Kaution fest. Diese kann je nach Geschäft variieren beträgt aber mindestens 50,-€.
b) Die Kaution ist bei Mietbeginn zu hinterlegen.
c) Die Kaution dient zur Absicherung von Schäden und Mietkosten. Die Kaution stellt keine Haftungsgrenze dar!
5.Betrieb, Wartung, Störungen
a)Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und permanent gegen Diebstahl zu sichern.
b) Die in den Papieren eingetragene Nutzlast darf keinesfalls überschritten werden. Für Schäden hieraus haftet der Mieter voll(Achsschäden usw.).
c) Für Reifenschäden während der Mietzeit haftet der Mieter.
d) Im Falle eines Verkehrsunfalles mit der Mietsache ist in jedem Falle die Polizei zur Beweissicherung hinzuzuziehen. Ein Unterlassen dieser Pflicht zieht
unter Umständen das Erlöschen der Kaskoversicherung nach sich. Gleichzeitig ist der Vermieter sofort über den Vorfall in Kenntnis zu setzen.
e) Reparaturen an der Mietsache die während des Mietzeitraumes notwendig sind, können bis zu einer Höhe von 50,- Euro ohne Rücksprache beauftragt
werden. Darüber hinaus muss mit dem Vermieter Rücksprache gehalten werden. Er allein entscheidet über das weitere Vorgehen.
f) Der Mieter erklärt, dass er sich mit dem Betrieb der Mietsache auskennt. Insbesondere erklärt er, dass er über genügend Fahrpraxis für das gemietete
Fahrzeug bzw. Anhänger verfügt.
g) Unfälle, Störungen oder sonstige Schäden sind bei Rückgabe unaufgefordert mitzuteilen.
6.Versicherung
a) Die Anhänger sind haftpflichtversichert.
b) Die Anhänger sind teilkaskoversichert, die Selbstbeteiligung beträgt 150,-€
c) Zusätzlich kann eine Vollkaskoversicherung eingedeckt werden. Gegenwärtig wahlweise auf 500,-€ SB oder 100,-€ SB.
7.Haftung des Mieters
a) Der Mieter haftet bei einem Schaden für diesen und darüber hinaus auch für die merkantile Wertminderung durch den Schaden.
b) Für Schäden durch Überladung, unsachgemäßen Gebrauch, Brückenschäden und grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Beschädigungen haftet der Mieter
voll.
c) Der Mieter haftet für Bergungs-, Rückholungs- und Sachverständigenkosten nach einem Schaden.
d) Der Mieter haftet für Reparaturkosten in voller Höhe.
8.Gerichtstand
a) Der Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters. Gegenwärtig ist das Leipzig.

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