Fotostudio mit Vollausstttung inkl. Lichttechnik

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Übersicht

Lieferbedingungen:

Mietbedingungen:

  • Wochenende Sonntag 08:00 Uhr bis Sonntag 20:00 Uhr
  • 1/2 Tag vormittags ist von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    nachmittags ist von 12:00 Uhrbis 20:00 Uhr

Zusatzvereinbarungen:

2. Mietgegenstand
Vermietet wird das Fotostudio vom Vermieter im 1 Obergeschoss (ca. 450 m2) mit dem WC auf der Etage in 04159 Leipzig, Georg Schumann Str. 294.
Das Büro vom Vermieter ist davon ausgeschlossen. Die Studioblitzanlage von Hensel (4 Kompaktblitze der Linie Expert Pro inkl. Funkauslöser), sowie allen Lichtformer sind inklusive. Das Mietstudio kann für Arbeiten im Bereich der Sach- und Peoplefotografie (bis Akt) genutzt werden.
3. Zusätzliche Mietgegenstände
Für die Benutzung von anderen Gegenständen (Requisiten, Kaffeemaschine, Nebelmaschine, Computer usw.) bedarf es einer separaten Absprache/Erlaubnis vom Vermieter.
4. Räumlichkeiten
Das Fotostudio wird in einem besenreinen Zustand vermietet. Ist für den Mietzweck mit einer Veränderung zu rechnen, z.B. Laub von Bäumen, so ist dies vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Das Fotostudio ist im ursprünglichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben.
5. Preisübersicht
Die Preise entnehmen Sie bitte der Übersicht. Overtime wird Laut Preistabelle auf der Homepage berechnent.
Die Mindestmietdauer pro Tag beträgt 2 Stunden. Die maximale Mietdauer für 1 Tag beträgt 12 Stunden. Eine etwaige Überziehung der Endzeit (Overtime) muss vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden. Der Mietpreis versteht sich inkl. Strom, Heizung und Nutzung der Studiogeräte.
5.2 Verbrauchsmaterialien: Die Kosten für verschmutzten Hintergrundkarton von 3,50m Breite betragen 15,00 Euro pro laufenden Meter.
5.3 Der Mieter verpflichtet sich, seinen Termin pünktlich wahrzunehmen. Er hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Mietzeit. Das gilt auch, wenn weitere, an dem Termin beteiligte Personen nicht pünktlich erscheinen.
5.4 Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt vor Ort übernimmt. Als Stundenmietsatz des Studios gelten die oben unter Punkt 5. genannten Preise.
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  5.5 Der Mieter ist verpflichtet spätestens nach der Beendigung seiner Arbeit die Miete im vollem Umfang an den Vermieter zu bezahlen. Auch dann, wenn er seine Arbeit aus irgendwelchen Gründen nicht - nicht pünktlich – oder nicht planmäßig - durchführen konnte, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
5.6 Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung seitens des Mieters werden dem Mieter Stornierungskosten nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt:
Bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
Bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% vom Gesamtmietpreis
Bis 3 Tage vor Mietbeginn: 85% vom Gesamtmietpreis
danach: 100% vom Gesamtmietpreis
5.7 Alle Preise sind Nettopreise. Gewerbliche Mieter erhalten am Ende eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
6. Haftung
6.1 Der Mieter ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung zu haben, die allfällige Schäden am Mietgegenstand deckt.
6.2 Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume und vom Studio Equipment auf eigene Verantwortung. Er übernimmt die Haftung für diesen Zeitraum und haftet in vollem Umfang für entstandene Schäden, resultierende Folgeschäden und evtl. dem daraus resultierenden Nutzungsausfall. Dies gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden. Beschädigte Räumlichkeiten, Gegenstände und Studio Equipment werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.3 Für eingebrachte Gegenstände, Foto- und Licht Equipment des Mieters oder Dritte haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen z.B. Stromausfall.
6.4 Der Mieter hat sich auf Bitten vom Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.
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  7. Nutzungsbedingungen
7.1 Das vermietete Fotostudio mit allen Gegenständen bleibt Eigentum des Vermieters.
7.2 Eine Weitervermietung durch den Mieter an Dritte ist nicht zulässig.
7.3 Die kommerzielle Nutzung des Studios ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
7.4 Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
7.5 Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, die Unfallverhütungsvorschriften im Sinne aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften/Auflagen einzuhalten. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus.
7.6 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Arbeit im Studio den geltenden Rechtbestimmungen genügt. Ihm ist nicht erlaubt, Projekte in den angemieteten Räumen zu realisieren, die illegal oder unmoralisch sind oder extrempolitische Inhalte haben. Bei Peoplefotografie muss das Model volljährig sein. Bei minderjährigen Models ist der Zutritt nur mit einer erziehungsberechtigten Begleitperson gestattet.
7.7 Die Anzahl der Begleitpersonen zum Mieter ist grundsätzlich auf insgesamt 3 weitere Personen (z.B. zwei Models, Visagistin) begrenzt. Mehr als 3 Begleitpersonen dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.
7.8 Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden. Eine artgerechte Versorgung während dieser Zeit, sowie keine Schädigungen oder Verunreinigung des Fotostudios werden vorausgesetzt.
7.9 Im gesamten Studio ist Rauchverbot. Ebenso ist jede Form von offenem Feuer (z.B. Kerzen) verboten. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache ist das Anzünden von Tabakwaren gestattet, wenn dieses für die Umsetzung eines fotografischen Them

Sie möchten ein Fotostudio Mieten? Sie sind Profi oder Amateur? Alles kein Problem. Wir bieten Ihnen unser top ausgestattetes Fotostudio für Sie zur Miete an. Unser Studio ist barrierefrei mit einem Fahrstuhl und einem Parkplatz ausgestattet des weiteren finden Sie bei uns:

  • 450 Quadratmeter Studio!!!
  • Platz für Gruppenaufnahmen mit bis zu 20 Personen
  • 14 Themensets plus diverser Hintergründe auf Papierrolle
  • 8 Meter breite und 5 Meter tiefe Hohlkehle
  • Tageslichtbereich
  • Sehr großzügiger Maskenbereich mit bis zu 4 Schminkplätzen
  • Stark- und Normalstrom
  • Highspeedinternetzugang
  • Parkplatz direkt vor dem Haus
  • Barrierefrei mit Fahrstuhl
  • Kaffeemaschine auf Wunsch

Für die Technikfans kommen hier noch unsere Techfakts:

  • 1x Hensel Studioblitz (Integra 500 plus freemark)
  • 1x Hensel Studioblitz (Expert pro 500 plus)
  • 1x Hensel Studioblitz (Expert D 250 SPEED
  • 2x Hensel Studioblitz (Expert Pro 250 plus)
  • 1x Hensel Funkauslöser
  • 3x Hensel Rollenstative
  • 1x Hensel Weitwinkelspot 3000 inkl. Stativ Generator und Lichtformern
  • 1x Ringlicht LED
  • 1x Dauerlicht Lampe
  • alle gängigen Lichtformer-Softboxen unterschiedliche Größen Striplight Spots Oktaboxen

Sie möchten ein Fotostudio Mieten? Sie sind Profi oder Amateur? Alles kein Problem. Wir bieten Ihnen unser top ausgestattetes Fotostudio für Sie zur Miete an. Unser Studio ist barrierefrei mit einem Fahrstuhl und einem Parkplatz ausgestattet des weiteren finden Sie bei uns:

  • 450 Quadratmeter Studio!!!
  • Platz für Gruppenaufnahmen mit bis zu 20 Personen
  • 14 Themensets plus diverser Hintergründe auf Papierrolle
  • 8 Meter breite und 5 Meter tiefe Hohlkehle
  • Tageslichtbereich
  • Sehr großzügiger Maskenbereich mit bis zu 4 Schminkplätzen
  • Stark- und Normalstrom
  • Highspeedinternetzugang
  • Parkplatz direkt vor dem Haus
  • Barrierefrei mit Fahrstuhl
  • Kaffeemaschine auf Wunsch

Für die Technikfans kommen hier noch unsere Techfakts:

  • 1x Hensel Studioblitz (Integra 500 plus freemark)
  • 1x Hensel Studioblitz (Expert pro 500 plus)
  • 1x Hensel Studioblitz (Expert D 250 SPEED
  • 2x Hensel Studioblitz (Expert Pro 250 plus)
  • 1x Hensel Funkauslöser
  • 3x Hensel Rollenstative
  • 1x Hensel Weitwinkelspot 3000 inkl. Stativ Generator und Lichtformern
  • 1x Ringlicht LED
  • 1x Dauerlicht Lampe
  • alle gängigen Lichtformer-Softboxen unterschiedliche Größen Striplight Spots Oktaboxen

Lieferbedingungen:

Mietbedingungen:

  • Wochenende Sonntag 08:00 Uhr bis Sonntag 20:00 Uhr
  • 1/2 Tag vormittags ist von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    nachmittags ist von 12:00 Uhrbis 20:00 Uhr

Zusatzvereinbarungen:

2. Mietgegenstand
Vermietet wird das Fotostudio vom Vermieter im 1 Obergeschoss (ca. 450 m2) mit dem WC auf der Etage in 04159 Leipzig, Georg Schumann Str. 294.
Das Büro vom Vermieter ist davon ausgeschlossen. Die Studioblitzanlage von Hensel (4 Kompaktblitze der Linie Expert Pro inkl. Funkauslöser), sowie allen Lichtformer sind inklusive. Das Mietstudio kann für Arbeiten im Bereich der Sach- und Peoplefotografie (bis Akt) genutzt werden.
3. Zusätzliche Mietgegenstände
Für die Benutzung von anderen Gegenständen (Requisiten, Kaffeemaschine, Nebelmaschine, Computer usw.) bedarf es einer separaten Absprache/Erlaubnis vom Vermieter.
4. Räumlichkeiten
Das Fotostudio wird in einem besenreinen Zustand vermietet. Ist für den Mietzweck mit einer Veränderung zu rechnen, z.B. Laub von Bäumen, so ist dies vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Das Fotostudio ist im ursprünglichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben.
5. Preisübersicht
Die Preise entnehmen Sie bitte der Übersicht. Overtime wird Laut Preistabelle auf der Homepage berechnent.
Die Mindestmietdauer pro Tag beträgt 2 Stunden. Die maximale Mietdauer für 1 Tag beträgt 12 Stunden. Eine etwaige Überziehung der Endzeit (Overtime) muss vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden. Der Mietpreis versteht sich inkl. Strom, Heizung und Nutzung der Studiogeräte.
5.2 Verbrauchsmaterialien: Die Kosten für verschmutzten Hintergrundkarton von 3,50m Breite betragen 15,00 Euro pro laufenden Meter.
5.3 Der Mieter verpflichtet sich, seinen Termin pünktlich wahrzunehmen. Er hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Mietzeit. Das gilt auch, wenn weitere, an dem Termin beteiligte Personen nicht pünktlich erscheinen.
5.4 Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt vor Ort übernimmt. Als Stundenmietsatz des Studios gelten die oben unter Punkt 5. genannten Preise.
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  5.5 Der Mieter ist verpflichtet spätestens nach der Beendigung seiner Arbeit die Miete im vollem Umfang an den Vermieter zu bezahlen. Auch dann, wenn er seine Arbeit aus irgendwelchen Gründen nicht - nicht pünktlich – oder nicht planmäßig - durchführen konnte, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
5.6 Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung seitens des Mieters werden dem Mieter Stornierungskosten nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt:
Bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
Bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% vom Gesamtmietpreis
Bis 3 Tage vor Mietbeginn: 85% vom Gesamtmietpreis
danach: 100% vom Gesamtmietpreis
5.7 Alle Preise sind Nettopreise. Gewerbliche Mieter erhalten am Ende eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
6. Haftung
6.1 Der Mieter ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung zu haben, die allfällige Schäden am Mietgegenstand deckt.
6.2 Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume und vom Studio Equipment auf eigene Verantwortung. Er übernimmt die Haftung für diesen Zeitraum und haftet in vollem Umfang für entstandene Schäden, resultierende Folgeschäden und evtl. dem daraus resultierenden Nutzungsausfall. Dies gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden. Beschädigte Räumlichkeiten, Gegenstände und Studio Equipment werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.3 Für eingebrachte Gegenstände, Foto- und Licht Equipment des Mieters oder Dritte haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen z.B. Stromausfall.
6.4 Der Mieter hat sich auf Bitten vom Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.
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  7. Nutzungsbedingungen
7.1 Das vermietete Fotostudio mit allen Gegenständen bleibt Eigentum des Vermieters.
7.2 Eine Weitervermietung durch den Mieter an Dritte ist nicht zulässig.
7.3 Die kommerzielle Nutzung des Studios ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
7.4 Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
7.5 Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, die Unfallverhütungsvorschriften im Sinne aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften/Auflagen einzuhalten. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus.
7.6 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Arbeit im Studio den geltenden Rechtbestimmungen genügt. Ihm ist nicht erlaubt, Projekte in den angemieteten Räumen zu realisieren, die illegal oder unmoralisch sind oder extrempolitische Inhalte haben. Bei Peoplefotografie muss das Model volljährig sein. Bei minderjährigen Models ist der Zutritt nur mit einer erziehungsberechtigten Begleitperson gestattet.
7.7 Die Anzahl der Begleitpersonen zum Mieter ist grundsätzlich auf insgesamt 3 weitere Personen (z.B. zwei Models, Visagistin) begrenzt. Mehr als 3 Begleitpersonen dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.
7.8 Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden. Eine artgerechte Versorgung während dieser Zeit, sowie keine Schädigungen oder Verunreinigung des Fotostudios werden vorausgesetzt.
7.9 Im gesamten Studio ist Rauchverbot. Ebenso ist jede Form von offenem Feuer (z.B. Kerzen) verboten. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache ist das Anzünden von Tabakwaren gestattet, wenn dieses für die Umsetzung eines fotografischen Them

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