Die Hüpfburg Ritterburg hat eine Grundfläche von ca. 20 m². Die Kombination aus großer Sprungfläche und langer Rutsche ist hier besonders attraktiv gestaltet, da die Rutsche in der Hüpfburg startet und auch wieder endet. Die kleinen Gäste müssen die Burg also nicht verlassen und bleiben somit im Modul. Die liebevolle Gestaltung und Anbringung der Türme und Zinnen runden das Design ab und machen dieses einmalig detailverliebt.
Details/Maße:
- passend für bis zu 10 Kinder
- für Kinder von 3 - 14 Jahren
- Maße: 510 x 400 x 350 cm (L x B x H)
- Sprungfläche: 360 x 240 cm (L x B)
- Höhe der Rutsche: 140 zzgl. 60 cm Bodenhöhe
- Gewicht: ca. 100 kg
- Packmaß: ca. 80 x 80 x 110 cm
- Aufbauzeit: 10 Minuten
In der Vermietung enthalten sind:
- Hüpfburg in Transportsack
- Gebläse, Unterlegplane, Rasenteppich
- Befestigungsmaterial (Bodenanker)
- Aufbauanleitung und Gebrauchshinweise
- Sackkarre
Preise für Selbstabholer:
Bis 2 Tage (Mo–Do): 170 €
Wochenende (Fr-So): 250 €
Schulanfang (Fr-So): 300 €
Andere Zeiträume auf Anfrage.
Eine Kaution von 200 € muss bei der Abholung hinterlegt werden, diese erhalten Sie bei unbeschädigter Rückgabe zurück.
Wir können Ihnen folgendes Zubehör anbieten:
- Fallschutzmatte für harte Untergründe: 10 €
- Kabeltrommel 25 Meter: 5 €
Gern können wir Ihnen ein Angebot zur Anlieferung/Abholung sowie den Aufbau/Abbau nach individueller Absprache anbieten.
Abmessung cm (LxBxH):
510 x 400 x 350 cm
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Die Lieferung ist möglich.
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Gern können wir Ihnen ein Angebot zur Anlieferung/Abholung sowie den Aufbau/Abbau nach individueller Absprache anbieten.
0,00 €
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Wochenende
Freitag 08:00 Uhr bis Sonntag 21:00 Uhr
1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepass.
2. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
3. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind unter Sonstiges aufgeführt. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.
4. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.
5. Bei starker Verschmutzung hat der Mieter dem Vermieter eine Reinigungsgebühr von 50 € zu zahlen. Diese wird bei der Rückgabe ggf. von der Kaution abgezogen.
6. Bei nasser Rückgabe einer Hüpfburg hat der Mieter dem Vermieter eine Reinigungsgebühr von 50 € (Happy Hop) bzw. 100 € (Profihüpfburg) zu zahlen. Diese wird bei der Rückgabe ggf. von der Kaution abgezogen.
7. Bei Selbstabholung und Anlieferung gelten folgende Regelungen: Der Mieter haftet für die komplette, angemietete Gegenstände in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden. Bei privater Mietung können Sach- und Personenschäden in der Regel durch den Abschluss einer entsprechenden Privathaftpflicht, mitunter auch durch eine Haushaftpflicht, abgedeckt sein. Bei Betrieben von der Betriebshaftpflichtversicherung. Veranstalter haben die Möglichkeit, eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Setzen Sie sich insoweit in Ihrem eigenen Interesse mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
8. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritten überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.
9. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Diese beträgt pro ausgeliehenen Produkt 100 % des Preises lt Anzeige (www.MietTomaten.de) für den kompletten verspäteten Zeitraum! Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter (z.B. Ausfall von Vermietungsgebühr) .
10. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
11. Bei der Vermietung von Kinderattraktionen (Hüpfburgen, Zuckerwattemaschine, etc.) übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.
12. Für eine verbindliche Buchung ist eine Anzahlung von 50% auf den Mietpreis bis spätestens 7 Tage nach Zugang unseres Angebots durch Überweisung oder Barzahlung zu leisten. Der vollständige Mietpreis sowie die zu hinterlegende Kaution sind spätestens fällig bei Abholung oder Anlieferung per Überweisung oder Barzahlung.
13. Sollte das Wetter zum Mietdatum unbeständig sein, ist der Mietbetrag dennoch zu zahlen. Eine kostenfreie Umbuchung zu einem anderen Datum ist in Absprache mit dem Vermieter möglich.
14. Eine Stornierung des Auftrages ist bis zu sieben Tage vor dem vereinbarten Miettermin kostenlos. Wird eine Stornierung innerhalb der sieben Tage veranlasst, so wird, zu Lasten des Mieters, eine Entschädigung von 50% des Mietpreises erhoben.
15. Die Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
16. Die Betriebshinweise und die Aufbauanleitung sind Bestandteile dieses Mietvertrags.
17. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
18. Die Datenverarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf einer vertraglichen Basis, wie Anbahnung eines Vertrags oder Abwicklung eines Vertrags. Eine Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung der Daten ist nicht erforderlich.
19. Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.