Große Hüpfburg

Artikelnummer: 001

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Mietzeitraum

Übersicht

Abmessung cm (LxBxH):
6m x 7m ( 42qm )
Art:
Hüpfen

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • pro gefahrenen Kilometer 0,50 €
  • Auf Wunsch Auf- und Abbau 60,00 €

Mietbedingungen:

  • Wochenende Freitag 09:00 Uhr bis Sonntag 19:00 Uhr

Zusatzvereinbarungen:

Vertragsbedingungen werden mit der Auslieferung ausgehändigt.
Ansonsten:
Der Mieter stellt sicher, dass die Geräte auf ausreichend großen, ebenen, waagerechten und gereinigten Flächen gemäß den Vorgaben dieses Mietvertrages aufgestellt und sachgemäß verankert werden.
Nicht geeignet sind Schotterplätze oder sonstige Flächen mit Unebenheiten oder scharfkantigem Bodenbelägen. Die Verankerung muss mit den mitgelieferten Erdnägeln erfolgen.
Das Bekleben der Geräte auch mit Klebeband ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht zulässig. Gefahrtragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben. Er stellt Vermieter und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren. Der Mieter übernimmt neben der gesetzlichen Haftung hinaus, die gesamte Verantwortung für Verlust (Übernachtrisiko, Vandalismus, usw. ). Der Mieter ist nicht berechtigt die Hüpfburg an Dritte zu überlassen.
Zum Betrieb des Gerätes wird jeweils ein Stromanschluss mit Fehlerstromschutzeinrichtung 220V / 2KW ( Schukosteckdose) benötigt, an dem kein anderer elektrischer Verbraucher betrieben werden darf.
In der Regel kann der Vermieter bei Rückgabe der Geräte diese nicht unmittelbar in Betrieb nehmen und auf mögliche Schäden hin überprüfen. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung entbindet, für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind, auch wenn diese erst später erkannt werden. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.
Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte durch geeignetes Betreuungspersonal zu sichern und für die Einhaltung der folgenden Sicherheitsregeln zu sorgen:
• Die Geräte dürfen grundsätzlich nur ohne Schuhwerk betreten werden.
• Das Fassungsvermögen ist vom jeweiligen Gerät und vom Alter der Benutzer abhängig. Die genauen Angaben werden bei der Einweisung des Mieters in die Funktionsweise des Geräts und die zu berücksichtigenden Sicherheitshinweise detailliert erklärt. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter ebenfalls mit der Funktionsweise und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen.
• Bei Überlastung können sich die Nähte weiten, was eine Reparatur beim Hersteller notwendig machen kann. Die Reparatur- und Ausfallkosten trägt der verursachende Mieter.
• Die größeren Kinder nehmen Rücksicht auf die kleineren Kinder. Gegebenenfalls sollten die Kinder in verschiedenen Altersgruppen eingeteilt werden, die dann abwechselnd das Gerät benutzen dürfen.
• Der Innenbereich ist für den Spielbetrieb vorgesehen. Die Sicherheitsstufe ist nur zum Ein- und Aussteigen zu benutzen.
• Das Hochklettern an den Seitenwänden und Türmen ist nicht erlaubt.
• Das Mitnehmen von Gegenständen aller Art in den Spielbereich ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für scharfkantige Gegenstände wie Schlüsselbunde, Messer etc. genauso aber auch für Speisen, Süßigkeiten und Getränke.
• Besondere Vorsicht ist geboten bei Brillen, Armbanduhren ( zerbrechliche Gegenstände ).
• Die Verankerung ist in regelmäßigen Abständen auf Festigkeit zu überprüfen. Bei Windböen ist das Gerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und die Luft abzulassen.
• Es ist sicherzustellen, dass das Gerät während des Betriebes an keiner Seite an Gegenständen oder Hindernissen anliegt bzw. scheuert.
• Personen, die sich nicht an die Regeln halten, sollten vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
Bei Nässe ist besondere Vorsicht geboten, da die Luftkissengroßgeräte sehr rutschig werden können und sich das Unfallrisiko hierdurch erhöht. Vom weiteren Gebrauch der Hüpfburg bei Nässe wird abgeraten.
Der Mieter muss das Gebläse während der Veranstaltung gegen Feuchtigkeit schützen.
Beim Ausfall von Geräten oder Teilen davon vor oder während der Veranstaltung bemüht sich der Vermieter unverzüglich um die Reparatur oder die Ersatzbeschaffung. Schadenersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz, oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Bei einem Ausfall während der Veranstaltung ist der Vermieter sofort telefonisch zu benachrichtigen.
Die Geräte müssen dem Vermieter zum vereinbarten Termin sauber, ordnungsgemäß gerollt und vollständig mit Zubehör zur Verfügung stehen. Ist eine Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn aufgrund der Unmöglichkeit der weiteren Vermietung. Auch eventuell notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter nachberechnet.
Terminreservierungen werden mit Annahme des Auftrages durch den Vermieter für beide Seiten bindend. Bei Terminänderung ( Absage oder Verschiebung ) durch den Mieter trägt dieser die dem Vermieter entstandenen Kosten, jedoch mindestens 50 % des vereinbarten Mietpreises. Bei kurzfristigen Änderungen ( Zwei Wochen oder weniger vor dem ursprünglichen vereinbarten Veranstaltungstermin ) wird der gesamte Mietpreis berechnet.
Jegliches Veranstaltungsrisiko, auch Wetterrisiko, trägt der Mieter.
Eine Einweisung durch den Vermieter in die Funktionsweise des Geräts und die zu berücksichtigenden Sicherheitshinweise finden für den Mieter statt und werden dem Vermieter durch Unterschrift im Mietvertrag bestätigt..
Die Hinweise dieses Mietvertrages sind Bestandteil der Mietbedingungen.

Ideal für Feste, toller Kinderspass

Ideal für Feste, toller Kinderspass

Abmessung cm (LxBxH):
6m x 7m ( 42qm )
Art:
Hüpfen

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • pro gefahrenen Kilometer 0,50 €
  • Auf Wunsch Auf- und Abbau 60,00 €

Mietbedingungen:

  • Wochenende Freitag 09:00 Uhr bis Sonntag 19:00 Uhr

Zusatzvereinbarungen:

Vertragsbedingungen werden mit der Auslieferung ausgehändigt.
Ansonsten:
Der Mieter stellt sicher, dass die Geräte auf ausreichend großen, ebenen, waagerechten und gereinigten Flächen gemäß den Vorgaben dieses Mietvertrages aufgestellt und sachgemäß verankert werden.
Nicht geeignet sind Schotterplätze oder sonstige Flächen mit Unebenheiten oder scharfkantigem Bodenbelägen. Die Verankerung muss mit den mitgelieferten Erdnägeln erfolgen.
Das Bekleben der Geräte auch mit Klebeband ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht zulässig. Gefahrtragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben. Er stellt Vermieter und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren. Der Mieter übernimmt neben der gesetzlichen Haftung hinaus, die gesamte Verantwortung für Verlust (Übernachtrisiko, Vandalismus, usw. ). Der Mieter ist nicht berechtigt die Hüpfburg an Dritte zu überlassen.
Zum Betrieb des Gerätes wird jeweils ein Stromanschluss mit Fehlerstromschutzeinrichtung 220V / 2KW ( Schukosteckdose) benötigt, an dem kein anderer elektrischer Verbraucher betrieben werden darf.
In der Regel kann der Vermieter bei Rückgabe der Geräte diese nicht unmittelbar in Betrieb nehmen und auf mögliche Schäden hin überprüfen. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung entbindet, für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind, auch wenn diese erst später erkannt werden. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.
Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte durch geeignetes Betreuungspersonal zu sichern und für die Einhaltung der folgenden Sicherheitsregeln zu sorgen:
• Die Geräte dürfen grundsätzlich nur ohne Schuhwerk betreten werden.
• Das Fassungsvermögen ist vom jeweiligen Gerät und vom Alter der Benutzer abhängig. Die genauen Angaben werden bei der Einweisung des Mieters in die Funktionsweise des Geräts und die zu berücksichtigenden Sicherheitshinweise detailliert erklärt. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter ebenfalls mit der Funktionsweise und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen.
• Bei Überlastung können sich die Nähte weiten, was eine Reparatur beim Hersteller notwendig machen kann. Die Reparatur- und Ausfallkosten trägt der verursachende Mieter.
• Die größeren Kinder nehmen Rücksicht auf die kleineren Kinder. Gegebenenfalls sollten die Kinder in verschiedenen Altersgruppen eingeteilt werden, die dann abwechselnd das Gerät benutzen dürfen.
• Der Innenbereich ist für den Spielbetrieb vorgesehen. Die Sicherheitsstufe ist nur zum Ein- und Aussteigen zu benutzen.
• Das Hochklettern an den Seitenwänden und Türmen ist nicht erlaubt.
• Das Mitnehmen von Gegenständen aller Art in den Spielbereich ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für scharfkantige Gegenstände wie Schlüsselbunde, Messer etc. genauso aber auch für Speisen, Süßigkeiten und Getränke.
• Besondere Vorsicht ist geboten bei Brillen, Armbanduhren ( zerbrechliche Gegenstände ).
• Die Verankerung ist in regelmäßigen Abständen auf Festigkeit zu überprüfen. Bei Windböen ist das Gerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und die Luft abzulassen.
• Es ist sicherzustellen, dass das Gerät während des Betriebes an keiner Seite an Gegenständen oder Hindernissen anliegt bzw. scheuert.
• Personen, die sich nicht an die Regeln halten, sollten vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
Bei Nässe ist besondere Vorsicht geboten, da die Luftkissengroßgeräte sehr rutschig werden können und sich das Unfallrisiko hierdurch erhöht. Vom weiteren Gebrauch der Hüpfburg bei Nässe wird abgeraten.
Der Mieter muss das Gebläse während der Veranstaltung gegen Feuchtigkeit schützen.
Beim Ausfall von Geräten oder Teilen davon vor oder während der Veranstaltung bemüht sich der Vermieter unverzüglich um die Reparatur oder die Ersatzbeschaffung. Schadenersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz, oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Bei einem Ausfall während der Veranstaltung ist der Vermieter sofort telefonisch zu benachrichtigen.
Die Geräte müssen dem Vermieter zum vereinbarten Termin sauber, ordnungsgemäß gerollt und vollständig mit Zubehör zur Verfügung stehen. Ist eine Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn aufgrund der Unmöglichkeit der weiteren Vermietung. Auch eventuell notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter nachberechnet.
Terminreservierungen werden mit Annahme des Auftrages durch den Vermieter für beide Seiten bindend. Bei Terminänderung ( Absage oder Verschiebung ) durch den Mieter trägt dieser die dem Vermieter entstandenen Kosten, jedoch mindestens 50 % des vereinbarten Mietpreises. Bei kurzfristigen Änderungen ( Zwei Wochen oder weniger vor dem ursprünglichen vereinbarten Veranstaltungstermin ) wird der gesamte Mietpreis berechnet.
Jegliches Veranstaltungsrisiko, auch Wetterrisiko, trägt der Mieter.
Eine Einweisung durch den Vermieter in die Funktionsweise des Geräts und die zu berücksichtigenden Sicherheitshinweise finden für den Mieter statt und werden dem Vermieter durch Unterschrift im Mietvertrag bestätigt..
Die Hinweise dieses Mietvertrages sind Bestandteil der Mietbedingungen.

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