aufblasbare Wasserrutsche Twin für bis zu 2 Kinder (ab 3 Jahre, max. 45kg). Große Doppelrutsche und Kletterwand. Vermietung innerhalb ganz Deutschland. Lieferung direkt an die Haustür.
Ab 80€ mieten. Tagesvermietung nur in Berlin & Umland mit Selbstabholung möglich!
Alle verfügbaren Modelle finden Sie in unseren weiteren Anzeigen
Abmessung cm (LxBxH):
600x215x255
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Die Lieferung ist möglich.
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Haustür, Filiale, Paket-Shop
0,00 €
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Wochenende
Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr
1. Der Mieter hat das Recht die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang des unterzeichneten Mietvertrages beim Vermieter. Bei Vertragsabschluss weniger als 14 Tage vor Mietbeginn verzichtet der Mieter auf sein Widerrufsrecht.
2. Bei Stornierung des Vertrages können für den Mieter Kosten anfallen.
- bis 14 Tage vor Mietbeginn 0% der Vertragssumme
- 13. - 8. Tag vor Mietbeginn 25% der Vertragssumme
- 7. - 3. Tag vor Mietbeginn 50% der Vertragssumme
- ab dem 2. Tag vor Mietbeginn 75% der Vertragssumme
Die Stornierung muss in Textform (Brief, E-Mail) erfolgen. Es gilt das Datum des Eingangs beim Vermieter.
Der Mieter hat die Möglichkeit eine dritte Person zu nennen, die für die Erfüllung des Vertrages eingesetzt werden darf. Dies bedarf der Schriftform und muss als Nachtrag zum Mietvertrag von beiden Mietparteien unterzeichnet werden. Der Mieter hat ebenfalls das Recht einen geringeren oder gar nicht erst entstandenen Schaden nachzuweisen.
3.1 Lieferung und Abholung durch Paketdienst (jeder Mietsache liegt eine ausführliche und bebilderte Bedienungsanleitung bei): Die Lieferung der Mietsache erfolgt spätestens am 1. Anmietungstag. Der Mieter ist dafür verantwortlich den Empfang des Paketes zu gewährleisten. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache unverzüglich am ersten Werktag nach Beendigung der Anmietung zurückzuschicken. Für eine nicht fristgerechte Rücksendung der Mietsache wird ein Säumniszuschlag von 50€/Tag fällig. Der Rückversand darf nur mit dem zur Verfügung gestellten Retourenschein und in der zur Lieferung verwendeten, ordnungsgemäß verschlossenen, Verpackung erfolgen.
3.2 Lieferung und Abholung durch firmenzugehörigen Mitarbeiter (jeder Mietsache liegt eine ausführliche und bebilderte Bedienungsanleitung bei): Die Lieferung und Abholung der Mietsache erfolgt nach vorheriger Absprache zwischen Mieter und Vermieter. Grundlegend gelten die im Mietvertrag aufgeführten Lieferbedingungen und -kosten. Auf Wunsch des Mieters übernimmt der Vermieter den Auf- und Abbau (gesonderte Kostenaufstellung laut Mietvertrag). Der Aufstellort muss frei zugänglich sein.
3.3 Selbstabholung (jeder Mietsache liegt eine ausführliche und bebilderte Bedienungsanleitung bei):
Die Abholung und Rückgabe der Mietsache erfolgt nach vorheriger Absprache zwischen Mieter und Vermieter. Grundlegend gelten die im Mietvertrag aufgeführten Abhol- und Rückgabebedingungen. Für eine nicht fristgerechte Rückgabe der Mietsache wird ein Säumniszuschlag von 50€/Tag fällig.
Davon abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
4. Der Mieter übernimmt, mit Zustellung der Mietsache bis zur Rückgabe, Rückversand oder Abholung dieser, die Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht. Die Mietsache ist sofort nach Lieferung oder Selbstabholung auf etwaige Schäden und Defekte hin zu untersuchen, spätestens jedoch vor Erstbenutzung. Eventuelle Mängel sind unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.
5. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Aufstellort waagerecht und eben ist sowie eine ausreichend statische Traglast aufweist. Daher ist eine Benutzung auf nicht ebenerdigen Flächen untersagt, außer es wird ein Nachweis über die Erfüllung der erforderlichen Traglast (min. 500kg/m²) erbracht. Ein Stromanschluss mit 230V/50Hz sowie ein Wasseranschluss müssen vorhanden sein.
6. Haftung des Mieters: Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter ist verpflichtet, ordnungsgemäß und ausreichend gegen das allgemein mit den zur Verfügung gestellten Mietsachen verbundene Risiko (Beschädigung, Verlust, Diebstahl), versichert zu sein. Der Mieter haftet selbst für entstandene Schäden an der Mietsache. Auch haftet er für entstandenen Schaden durch falsche Handhabung und Missachtung der relevanten Sicherheitsvorschriften (jeder Mietsache liegt eine ausführliche und bebilderte Bedienungsanleitung bei).
Des Weiteren trägt er Sorge für Personen, die die Mietsache benutzen. Der Genuss von alkoholischen Getränken und die Einnahme anderer berauschender Mittel vor und während der Benutzung geschieht auf eigene Verantwortung.
7. Die Endreinigung und grundlegende Desinfizierung wird durch den Vermieter durchgeführt. Für einen erhöhten Endreinigungsaufwand durch grobe Verschmutzung der Mietsache berechnen wir 20€.
8. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Es gilt deutsches Recht. Änderungen oder Ergänzungen der zwischen dem Vermieter und Mieter geltenden vertraglichen Bestimmungen bedürfen der Schriftform.