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Die Lieferung ist möglich.
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Einfache Strecke pro km:
1,40 €
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Bei Selbstabholung Lager Stuttgart Stammheim:
185,00 €
Für Lieferung und Angebot gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Angebot und Vertragsabschluss
• Mit Absenden des Kontaktformulares geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab.
• Die Bestellung kommt erst dann zustande, wenn wir den von Ihnen unterschriebenen Vertrag und die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises, erhalten haben.
• Es können auch telefonische Bestellungen erfolgen.
• Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung.
Wetterrisiko
• Sollte es am Tag der Veranstaltung regnen, können Sie die Mietgegenstände, die im Außenbereich betrieben werden, kostenlos bis zu zwei Stunden vor vereinbarten Abhol- bzw. Liefertermin stornieren.
Preise
• Rechnungsbetrag enthält den aktuelle gültigen MwSt.Satz.
• Sonderarbeiten, die dem urspünglichen Auftrag nicht entsprechen, werden gesondert berechnet.
• Eine Kaution muss hinterlegt werden, die der Kunde nachdem alles geprüft wurde, zurück erhält.
Eigentumsvorbehalt
• Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum.
Anlieferung
• Der zu beliefernde Ort muss leicht erreichbar sein, sonst wird die Anlieferung mit Aufschlag berechnet.
• Preise für Lieferung, Auf- und Abbau sind der Preisliste zu entnehmen.
• Der Mieter sorgt für eine ebene und saubere Aufstellfläche.
• Der Sicherheitsabstand beträgt 1,8 Meter zu allen Seiten.
Pflichten des Mieters
• Der Mieter verpflichtet sich die Mietobjekte durch geeignete, erwachsene Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen.
• Bei Regen muss die Hüpfburg sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden.
• Die Hüpfburg muss trocken und sauber zurück gebracht werden, da sonst dem Mieter zusätzliche Kosten berechnet werden.
Haftung
• Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände enstehen können.
• Wird der Mietgegenstand oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für Mietausfallkosten die durch den Verlust entstehen.
• Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach besten Wissen in einsatzbereitem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herrausstellen und für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch nicht Nichtstattfinden der Veranstalltung entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz.