Hüpfburg Luftschlange in Profiqualität

Artikelnummer: 12

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Mietzeitraum

Übersicht

Abmessung cm (LxBxH):
450x410x310
Art:
Hüpfen

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • Für die Lieferung berechnen wir 1,19 Euro pro Entfernungs-Kilometer. 1,19 €
  • Der Auf-/Abbau ist kostenlos 0,00 €

Mietbedingungen:

  • Wochenende Samstag 00:00 Uhr bis Sonntag 23:30 Uhr

Zusatzvereinbarungen:

Vertragsbedingungen für Mietgeräte:

Für Selbstabholer gilt: Die Haftung obliegt allein dem Mieter.

Der Vermieter übergibt dem Mieter bzw. dessen Beauftragten die Spielgeräte und im Lieferumfang enthaltenes Zubehör in ordnungsgemäßem, funktionsfähigem und sauberem Zustand.
Der Mieter bzw. dessen Beauftragter erhält zusammen mit den Spielgeräten eine Quittung über jedes Spielgerät und Zubehör. Durch seine Unterschrift bestätigt er den Empfang der Geräte und die Anerkennung der Vertragsbedingungen für Mietgeräte.

Bei Geräten mit Bedienungsanleitung ist diese zu beachten!
Unsachgemäß aufgebaute bzw. benutzte Spielgeräte gefährden u. U. die spielenden Kinder!

Das Miet-Spielmaterial ist sorgfältig zu behandeln! Aufbau nur auf geeignetem Untergrund: KEINE spitzen Gegenstände wie Glasscherben, scharfkantiges Gestein oder Schotter! Gegebenenfalls Planen unterlegen. Bei Temperaturen unter 5 °C keine Benutzung von Kunststoff-Spielgeräten.

Die Miet-Spielgeräte müssen sauber zurückgegeben werden; dies gilt auch bei Abholung durch den Vermieter. Für stark verschmutzte Spielgeräte wird der Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt.
Feuchte Hüpfburgen (und alle anderen aufblasbaren Spielgeräte) sowie Sumo, Zirkuspavillon und Tipi müssen vom Mieter nicht getrocknet, aber unverzüglich (nach Vereinbarung!) an den Vermieter zurückgegeben und gemeldet werden, um Lagerschäden zu vermeiden! Geräteschäden aufgrund von Feuchtigkeit werden in Rechnung gestellt.

Der Mieter haftet für Verlust und Beschädigung der Spielgeräte. Bei fehlenden oder beschädigten Spielgeräten müssen die Reparatur- bzw. Beschaffungskosten erstattet werden.

Aufgetretene Schäden bzw. Defekte müssen gemeldet werden! Ausfälle beim Folgekunden aufgrund nicht gemeldeter Schäden werden in Rechnung gestellt.

Vereinbarter Mietzeitraum und Rückgabetermin sind einzuhalten! Bei Überziehung wird je angefangenem Tag die Tagesmiete fällig.

Hüpfburg mit schöner Bemalung.

Toller Hüpfspaß für ca. 8 Kinder, zur Sicherheit hohe Seitenwände und langes Vorkissen.

Sie erhalten unsere aufblasbaren Spielgeräte
mit allem Zubehör: Dauergebläse, Kabeltrommel (50 m),
Unterlegplanen, Befestigungen und Aufbauanleitung.
Sie benötigen lediglich einen 230 V-Stromanschluss.

Für Selbstabholer oder wahlweise mit Lieferservice.

Hüpfburg mit schöner Bemalung.

Toller Hüpfspaß für ca. 8 Kinder, zur Sicherheit hohe Seitenwände und langes Vorkissen.

Sie erhalten unsere aufblasbaren Spielgeräte
mit allem Zubehör: Dauergebläse, Kabeltrommel (50 m),
Unterlegplanen, Befestigungen und Aufbauanleitung.
Sie benötigen lediglich einen 230 V-Stromanschluss.

Für Selbstabholer oder wahlweise mit Lieferservice.

Abmessung cm (LxBxH):
450x410x310
Art:
Hüpfen

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • Für die Lieferung berechnen wir 1,19 Euro pro Entfernungs-Kilometer. 1,19 €
  • Der Auf-/Abbau ist kostenlos 0,00 €

Mietbedingungen:

  • Wochenende Samstag 00:00 Uhr bis Sonntag 23:30 Uhr

Zusatzvereinbarungen:

Vertragsbedingungen für Mietgeräte:

Für Selbstabholer gilt: Die Haftung obliegt allein dem Mieter.

Der Vermieter übergibt dem Mieter bzw. dessen Beauftragten die Spielgeräte und im Lieferumfang enthaltenes Zubehör in ordnungsgemäßem, funktionsfähigem und sauberem Zustand.
Der Mieter bzw. dessen Beauftragter erhält zusammen mit den Spielgeräten eine Quittung über jedes Spielgerät und Zubehör. Durch seine Unterschrift bestätigt er den Empfang der Geräte und die Anerkennung der Vertragsbedingungen für Mietgeräte.

Bei Geräten mit Bedienungsanleitung ist diese zu beachten!
Unsachgemäß aufgebaute bzw. benutzte Spielgeräte gefährden u. U. die spielenden Kinder!

Das Miet-Spielmaterial ist sorgfältig zu behandeln! Aufbau nur auf geeignetem Untergrund: KEINE spitzen Gegenstände wie Glasscherben, scharfkantiges Gestein oder Schotter! Gegebenenfalls Planen unterlegen. Bei Temperaturen unter 5 °C keine Benutzung von Kunststoff-Spielgeräten.

Die Miet-Spielgeräte müssen sauber zurückgegeben werden; dies gilt auch bei Abholung durch den Vermieter. Für stark verschmutzte Spielgeräte wird der Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt.
Feuchte Hüpfburgen (und alle anderen aufblasbaren Spielgeräte) sowie Sumo, Zirkuspavillon und Tipi müssen vom Mieter nicht getrocknet, aber unverzüglich (nach Vereinbarung!) an den Vermieter zurückgegeben und gemeldet werden, um Lagerschäden zu vermeiden! Geräteschäden aufgrund von Feuchtigkeit werden in Rechnung gestellt.

Der Mieter haftet für Verlust und Beschädigung der Spielgeräte. Bei fehlenden oder beschädigten Spielgeräten müssen die Reparatur- bzw. Beschaffungskosten erstattet werden.

Aufgetretene Schäden bzw. Defekte müssen gemeldet werden! Ausfälle beim Folgekunden aufgrund nicht gemeldeter Schäden werden in Rechnung gestellt.

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