Popcornmaschine mit Wagen für frisches Popcorn zu vermieten.
Diese Maschine ist ein absolutes Highlight auf jeder Party, Kirmes, Weihnachtsfest, Kindergarten, Tag der offenen Tür, Firmenfest, Straßenfeste, Gartenpartys, Neueröffnung, Jubiläum, Messe etc.
Schon die Zubereitung ist ein Blickfang, weil die Kinder dabei zuschauen können, wie aus Mais frisches leckeres Popcorn wird.
Probiert es aus!
Preis Anmietung mit Wagen: 69,- Euro
Paketpreis Popcorn: 12,- Euro (1kg Popcornmais (ca. 30 Portionen), 30 Tüten 1l, Zucker, Kokosfett)
Einzelpreis 1kg Popcornmais: 4,- Euro
Einzelpreis Papiertüte mit Aufdruck: 0,10 Euro
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Die Lieferung ist möglich.
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Wochenende
Samstag 10:00 Uhr bis Sonntag 10:00 Uhr
Preis Anmietung mit Wagen: 69,- Euro
Paketpreis Popcorn: 12,- Euro (1kg Popcornmais (ca. 30 Portionen), 30 Tüten 1l, Zucker, Kokosfett)
Einzelpreis 1kg Popcornmais: 4,- Euro
Einzelpreis Papiertüte mit Aufdruck: 0,10 Euro
Selbstabholung im Lager
Gegen Aufpreis kann auch angeliefert und abgeholt werden.
Mietvertrag:
Der gemietet Gegenstand ist pfleglich zu behandeln und sauber wieder abzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust des Mietgegenstandes trägt allein der Mieter die Kosten!
Mietverlängerungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Eine Weitervermietung ist unzulässig. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und den sachgemäßen Gebrauch der Mietgegenstände.
2. Benutzung
Maßgeblich für die Benutzung sind die Betriebshinweise, die den Artikeln beigefügt sind.
Alle Artikel sind gemäß der Aufbauanleitung auf- und abzubauen und zu benutzen.
Der Mieter muss eigenverantwortlich geeignetes Aufsichtspersonal (siehe Betriebshinweise) stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht.
Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übergabe der Artikel den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände samt Bestückung pfleglich zu behandeln und in einem einwandfreien sauberen Zustand, ordnungsgemäß (trocken) und verpackt zurückzugeben.
Dazu gehört insbesondere die Meldung bei entstandenen Schäden und Verluste.
Bei Verschmutzung hat der Mieter dem Vermieter eine Reinigungsgebühr von EUR 25,-- zu zahlen. Der Mieter darf von der entliehenen Sache keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. Er ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietartikel Dritten zu überlassen.
3. Haftung
Gefahrenübertragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur
Rückgabe der Mietartikel in vollem Umfange auf den Mieter über. Der Vermieter lehnt jede Inanspruchnahme ab. Jeder an den Mietgegenständen entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Mietartikel ergeben. Er stellt den Vermieter und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren.
Für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietartikel zum Zeitpunkt des Mietbeginns ist der Vermieter verantwortlich.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn die Mietartikel aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigung durch Vermieter, Defekt der Maschinen) nicht zur Verfügung gestellt werden kann.