Profi Popcornmaschine 8oz Golden Popcorn Auf Wunsch mit Nostalgischen Unterwagen

Artikelnummer: ESB001236

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Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • je nach Entfernung Preis ab: 50,00 €

Zusatzvereinbarungen:

Der Preis versteht sich ab Lager Niddatal / Ilbenstadt. Gerne Liefern wir Ihnen die Anlage und übernehmen den Auf- u. Abbau für einen geringen Aufpreis.  Desweiteren gelten unsere folgenden AGB`S Event Service Bauer Niddatal / Ilbenstadt Allgemeine Geschäftsbedingungen Im folgenden Text wird die Firma Event Service Bauer mit ESB abgekürzt 1. Die Mietbedingungen sind Teil jedes abgeschlossenen Vertrages soweit nichts abweichendes enthält. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 2. Betriebseinstellungen, Nichtlieferung oder Lieferverzug der Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden, Streiks, unvorhergesehene Ereignisse sind höhere Gewalt und entbindet ESB von der Erfüllung abgeschlossener Verträge. 3. Die Angebote sind, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung, rechtsgültig. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich und im Rahmen der Stornierungsfristen möglich. 4. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor. 5. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückgabe an unserem Lager. 6. Der Kunde muss den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck informieren. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand oder vor Inbetriebnahme der Geräte von dem einwandfreiem Zustand, und dessen Vollständigkeit zu überzeugen. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, sich vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu verstehen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit und vom vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. 7. Der Kunde ist verpflichtet den Vermieter für den Fall, daß er die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen kann oder vom Vertrag zurückzutreten beabsichtigt, unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter kann für den Fall, daß der Kunde 21 Tage vor der vereinbarten Mietzeit von diesem Vertrag zurücktritt, gleichwohl aus welchem Grund, vom Kunden einen Schadensersatz in Höhe von 20% des Mietzinses verlangen. Der Schadensersatzanspruch der Firma ESB erhöht sich bei Rücktritt von diesem Vertrag innerhalb 14 Tagen von der vereinbarten Mietzeit auf 30% des Mietzinses. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor der Mietzeit erhöht sich der Mietzins auf 50% des Mietzinses. Für den Fall, daß der Kunde erst am Tage des Beginns, oder am letzten Tage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit zurücktritt, wird der Mietzins zu 100% fällig. 8. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager (Niddatal-Assenheim). 9. Die Preise der Firma ESB gelten in €. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen sind vorbehalten. Die Preise verstehen sich ab unserem Lager. Die Kosten für den Transport sowie den Auf- und Abbau gehen zu Lasten des Kunden, falls nichts anderes vorher schriftlich vereinbart wurde. 10. Die empfangenen Mietgegenstände sind nicht versichert. 11. Bei der Miete von Geräten mit unserem Personal hat der Kunde dafür zu Sorgen, dass alles unternommen wird, um einen Schaden oder Verlust der Geräte zu vermeiden. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser vereinbarten Pflichten haftet der Kunde in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden und Verluste. 12. Die Reparatur durch den Kunden ist nicht statthaft. 13. Bei entstandenen Schäden am Veranstaltungsort, die durch den Kunden oder seine Gäste verursacht wurden übernimmt die Firma ESB keine Haftung. 14. Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zutragenden Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Vollschäden oder Verlusten Schadensersatz in Höhe des Mietzinses zu zahlen. 15. Die Rechnungen sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, am Tage der Abholung der Geräte od. am Tage der Veranstaltung in Bar ohne Abzug zur Zahlung fällig. 16. Der Mieter hat nicht das Recht wegen Gewährleistungsansprüchen die Zahlung zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegen- forderungen den Preis aufzurechnen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung. Sollte eine andere Zahlungsweise vereinbart worden sein, erfolgt die erste Mahnung (mit Mahngebühr 3%) innerhalb 14 Tagen nach erster Rechnungs- stellung. 17. Die Firma ESB behält sich vor, von dem Kunden eine Kaution in Höhe doppelten Mietpreis zu verlangen. ( Die Kaution wird nur eingezogen wenn der Kunde die Anlage ohne Betreuung der Fa. ESB mietet und ab Lager Niddatal abholt ) 18. Leistungen der Firma ESB - Bereitstellung der technischen Ausrüstung, z. B. Ton- und Lichtanlagen mit Zubehör - Zusammenstellung und Moderation durch einen Diskjockey und Beleuchtung durch einen Lightjockey. - Planung und Koordinierung evtl. Partnerfirma welche an der von ESB betreuten Veranstaltung teilnehmen - Schließt ESB im Auftrag bzw. für die Veranstaltung eines Kunden Verträge mit weiteren Partnerfirmen, so gelten die jeweiligen AGB´s der beteiligten Firmen für die jeweiligen Dienstleistungen oder Veranstaltungsmietsachen welche von den Firmen gestellt werden. Leistungen des Mieters: - Der Veranstalter haftet für Schäden, durch Dritte oder durch zu wenig Sorgfalt, während und nach der Veranstaltung an technischen Geräten in kompletter Höhe. - Der Veranstalter ist verpflichtet öffentliche Veranstaltung der GEMA anzumelden. - Der Veranstalter hat für eine Zufahrt zum Entladeplatz, Aufbaulicht, und einen freien Zugang sowie einen ausreichenden Stromanschluss zu sorgen. 19. Den Mitarbeitern der Firma ESB wird eingeräumt, unter bestimmten Umständen (z. B. drohende Beschädigung durch Fremdeinwirkung) die Veranstaltung abzubrechen. 20. Besondere Vereinbarungen können schriftlich fixiert werden. 21. Die Preise gelten, bei von ESB betreuten Veranstaltungen, inkl. Auf- u. Abbau der Anlage im Umkreis von 30 km. Für jeden weiteren km wird eine Pauschale von 0,50€ berechnet. 2

Wir bieten Ihnen FUN FOOD der Extraklasse Unsere Profi Popcornmaschine 8oz Golden POP ''

Mit unserer Profi Popcornmaschine im Nostalgie Look haben Sie einen perfekten Begleiter für z.B. Messen, Open Air Kinos, Kinderfeste u.u.u. Der Geruch von frisch produziertem Popcorn wird Ihre Kunden oder auch Gäste magisch anziehen. Mit einer Anschlussleistung von über 1kW kann diese Maschine ca. 150 Portionen (à 1oz ca. 23g) in der Stunde produzieren. Durch eine integrierte Bodenheizung wird Ihr Popcorn appetitlich warm gehalten. So macht Fun Food richtig Spaß ! Ebenfalls erhältlich, der nostalgische Wagen, passend zur Golden Pop gegen Aufpreis. Ein Eyecatcher auf jeder Veranstaltung. Ideal für Messen od. Firmenevents. Benötigt wird lediglich ein 230V Anschluß. Auf Wunsch erhalten Sie bei uns auch sämtliches Zubehör wie z.B. Popcorntüten, Spezial Mais, Kokosfett, Zucker oder auch Salz welches Sie benötigten um köstlich Süßes oder auch Salziges Popcorn herzustellen. Wir wünschen jetzt schon mal Guten Appetit. Gerne bieten wir Ihnen einen Lieferservice sowie Auf u. Abbau für einen geringen Aufpreis je nach Entfernung an. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch unser geschultes Personal als Betreuungsperson zur Verfügung. Auch bedrucken wir gerne Ihre Popcorntüten mit Ihrem eigenem Firmenlogo. Ideal für Messen. So nutzen Sie Ihre Besucher als Ihre persönlichen Werbeträger. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverb. Angebot. Wir bieten Ihnen Hüpfburgen und Eventmodule in verschiedenen Größen an..von der 18m² Hüpfburg bis zum 80m² Eyecatcher für Ihr Event. Weitere Eventmodule wie z.B. Human XXL Soccer, Bullriding sowie vieles mehr finden Sie auf unserer Homepage!

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Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • je nach Entfernung Preis ab: 50,00 €

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Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich und im Rahmen der Stornierungsfristen möglich. 4. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor. 5. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückgabe an unserem Lager. 6. Der Kunde muss den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck informieren. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand oder vor Inbetriebnahme der Geräte von dem einwandfreiem Zustand, und dessen Vollständigkeit zu überzeugen. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, sich vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu verstehen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit und vom vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. 7. Der Kunde ist verpflichtet den Vermieter für den Fall, daß er die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen kann oder vom Vertrag zurückzutreten beabsichtigt, unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter kann für den Fall, daß der Kunde 21 Tage vor der vereinbarten Mietzeit von diesem Vertrag zurücktritt, gleichwohl aus welchem Grund, vom Kunden einen Schadensersatz in Höhe von 20% des Mietzinses verlangen. Der Schadensersatzanspruch der Firma ESB erhöht sich bei Rücktritt von diesem Vertrag innerhalb 14 Tagen von der vereinbarten Mietzeit auf 30% des Mietzinses. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor der Mietzeit erhöht sich der Mietzins auf 50% des Mietzinses. Für den Fall, daß der Kunde erst am Tage des Beginns, oder am letzten Tage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit zurücktritt, wird der Mietzins zu 100% fällig. 8. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager (Niddatal-Assenheim). 9. Die Preise der Firma ESB gelten in €. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen sind vorbehalten. Die Preise verstehen sich ab unserem Lager. Die Kosten für den Transport sowie den Auf- und Abbau gehen zu Lasten des Kunden, falls nichts anderes vorher schriftlich vereinbart wurde. 10. Die empfangenen Mietgegenstände sind nicht versichert. 11. Bei der Miete von Geräten mit unserem Personal hat der Kunde dafür zu Sorgen, dass alles unternommen wird, um einen Schaden oder Verlust der Geräte zu vermeiden. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser vereinbarten Pflichten haftet der Kunde in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden und Verluste. 12. Die Reparatur durch den Kunden ist nicht statthaft. 13. Bei entstandenen Schäden am Veranstaltungsort, die durch den Kunden oder seine Gäste verursacht wurden übernimmt die Firma ESB keine Haftung. 14. Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zutragenden Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Vollschäden oder Verlusten Schadensersatz in Höhe des Mietzinses zu zahlen. 15. Die Rechnungen sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, am Tage der Abholung der Geräte od. am Tage der Veranstaltung in Bar ohne Abzug zur Zahlung fällig. 16. Der Mieter hat nicht das Recht wegen Gewährleistungsansprüchen die Zahlung zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegen- forderungen den Preis aufzurechnen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung. Sollte eine andere Zahlungsweise vereinbart worden sein, erfolgt die erste Mahnung (mit Mahngebühr 3%) innerhalb 14 Tagen nach erster Rechnungs- stellung. 17. Die Firma ESB behält sich vor, von dem Kunden eine Kaution in Höhe doppelten Mietpreis zu verlangen. ( Die Kaution wird nur eingezogen wenn der Kunde die Anlage ohne Betreuung der Fa. ESB mietet und ab Lager Niddatal abholt ) 18. Leistungen der Firma ESB - Bereitstellung der technischen Ausrüstung, z. B. Ton- und Lichtanlagen mit Zubehör - Zusammenstellung und Moderation durch einen Diskjockey und Beleuchtung durch einen Lightjockey. - Planung und Koordinierung evtl. Partnerfirma welche an der von ESB betreuten Veranstaltung teilnehmen - Schließt ESB im Auftrag bzw. für die Veranstaltung eines Kunden Verträge mit weiteren Partnerfirmen, so gelten die jeweiligen AGB´s der beteiligten Firmen für die jeweiligen Dienstleistungen oder Veranstaltungsmietsachen welche von den Firmen gestellt werden. Leistungen des Mieters: - Der Veranstalter haftet für Schäden, durch Dritte oder durch zu wenig Sorgfalt, während und nach der Veranstaltung an technischen Geräten in kompletter Höhe. - Der Veranstalter ist verpflichtet öffentliche Veranstaltung der GEMA anzumelden. - Der Veranstalter hat für eine Zufahrt zum Entladeplatz, Aufbaulicht, und einen freien Zugang sowie einen ausreichenden Stromanschluss zu sorgen. 19. Den Mitarbeitern der Firma ESB wird eingeräumt, unter bestimmten Umständen (z. B. drohende Beschädigung durch Fremdeinwirkung) die Veranstaltung abzubrechen. 20. Besondere Vereinbarungen können schriftlich fixiert werden. 21. 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