Die mobile Bühne

Artikelnummer: 33428

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Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • Fahrtkosten pro km 1 € (im Umkreis von 30 km frei) 1,00 €

Mietbedingungen:

  • Wochenende Freitag 06:00 Uhr bis Sonntag 20:00 Uhr

Zusatzvereinbarungen:

Bitte beachten Sie folgende Mietbedingungen genau und fragen uns, wenn Ihnen etwas unklar ist.

- Freie Zufahrt für PKW mit Anhänger (Breite 2,55m, Länge ca.14 m, Höhe 4,0m) zum Bühnenstandort. Dies bedeutet, dass zum Beispiel keine parkenden Fahrzeuge, Tische/Bänke oder Aufbauten den Weg/Bühnenstandort zur vereinbarten Aufbau- und Abbauzeit versperren dürfen. Denken Sie bitte auch an Baustellen, zu niedrige Unterführungen, zu enge Tore oder Tragfähigkeiten von Brücken. Die Zufahrt und der Bühnenaufbau kann nur auf befestigten und tragfähigen Boden/Untergrund erfolgen. Das Geländegefälle darf 5% nicht überschreiten. Im Winter sind Maßnahmen gegen Schnee und Eisglätte zu treffen. Die Dachlast der Bühne darf  die Gesamtlast von 350 kg nicht überschreiten. Ein Anfahrtsplan (Stadtplan mit eingezeichneter Anfahrt) sollte rechtzeitig an den Vermieter gesendet werden. Bei schwierigen Zufahrtsbedingungen und Bühnenstandorten ist der Vermieter vorher zu informieren. Schäden an Bühne und Zugfahrzeug gehen zu Lasten des Mieters.

- Nach Übergabe der Bühne bis zur Rücknahme haftet der Mieter im vollen Umfang für sämtliche Gefahren, Beschädigungen und/oder Verlust. Für die Bühne ist eine Maschinenversicherung zum Neuwert mit einem Selbstbehalt von 10% abgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich zur Übernahme aller entstehenden Kosten aus einem Schadensfall einschließlich Ersatzbeschaffungskosten und Nutzungsausfall bis zur endgültigen Reparatur bzw. Neubeschaffung der Bühne. Wir empfehlen daher zur Minderung des Risikos den Abschluss einer weiteren geeigneten Versicherung, sowie den sachgerechten Gebrauch und eine sorgfältige Absicherung der Bühne durch Absperrungen, Ordner und Nachtwache.

- Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der Bühne. Ab einer Windgeschwindigkeit von 70km/h ist die Gaze (luftdurchlässige Gitternetzgewebe seitlich und hinten) abzunehmen, der Vermieter zu benachrichtigen und der Betrieb auf der Bühne einzustellen. Im Winter ist das Bühnendach durch geeignete Maßnahmen schnee- und eisfrei zu halten. Streusalz ist auf der Bühne nicht erlaubt.

- Der Mieter sorgt eigenständig bei den zuständigen Behörden für sämtliche Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen zur Aufstellung und zum Betrieb der Bühne. Die Bühne ist mit einem CE-Zeichen ausgestattet und entspricht den einschlägigen europäischen Maschinenrichtlinien.

- Der Mieter stellt sicher, dass die Bühne nur von Personal und Künstlern betreten wird, die in die Gefahren des Bühnenbetriebes (kein Geländer an Bühnenvorderkante, Stolperstellen, usw.) eingewiesenen sind.

- Veränderungen an der Bühne sind nur mit Absprache des Vermieters zulässig.

- Bei Veranstaltungsabsage vor Aufbaubeginn wird folgender Anteil der Mietkosten fällig:
   20% , wenn die Mietsache zu dem genannten Termin anderweitig vermietet werden kann
   80% , wenn die Mietsache zu dem genannten Termin nicht anderweitig vermietet werden kann
100%, bei einer Absage von weniger als 5 Werktagen

- Ist der Mieter mit vereinbarten Zahlungen im Verzug, so entbindet dies den Vermieter von seiner Leistungspflicht, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.












-Der Preis des Mietgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich Umsatzsteuer (Mietpreis). Vereinbarte Neben-Leistungen wie z. B. Transportkosten werden zusätzlich berechnet.
Die im Mietvertrag genannte Gesamtsumme ist als Gesamtpreis spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug netto Kasse zu zahlen.
-Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

Diese Bühne ist der Hit! Mobilität, Flexibilität und Spontaneität sind Elemente, die in der heutigen Zeit immer wichtiger werden. All diese Eigenschaften bringt auch die mobile Bühne mit sich. Sie ist dazu nicht nur eine imposante Erscheinung auf Ihrem Fest sondern auch noch praktisch, kostengünstig und im Nu einsatzbereit. Natürlich entspricht sie außerdem allen notwendigen Sicherheitsbestimmungen und ist TÜV-zertifiziert.

Diese Bühne ist der Hit! Mobilität, Flexibilität und Spontaneität sind Elemente, die in der heutigen Zeit immer wichtiger werden. All diese Eigenschaften bringt auch die mobile Bühne mit sich. Sie ist dazu nicht nur eine imposante Erscheinung auf Ihrem Fest sondern auch noch praktisch, kostengünstig und im Nu einsatzbereit. Natürlich entspricht sie außerdem allen notwendigen Sicherheitsbestimmungen und ist TÜV-zertifiziert.

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • Fahrtkosten pro km 1 € (im Umkreis von 30 km frei) 1,00 €

Mietbedingungen:

  • Wochenende Freitag 06:00 Uhr bis Sonntag 20:00 Uhr

Zusatzvereinbarungen:

Bitte beachten Sie folgende Mietbedingungen genau und fragen uns, wenn Ihnen etwas unklar ist.

- Freie Zufahrt für PKW mit Anhänger (Breite 2,55m, Länge ca.14 m, Höhe 4,0m) zum Bühnenstandort. Dies bedeutet, dass zum Beispiel keine parkenden Fahrzeuge, Tische/Bänke oder Aufbauten den Weg/Bühnenstandort zur vereinbarten Aufbau- und Abbauzeit versperren dürfen. Denken Sie bitte auch an Baustellen, zu niedrige Unterführungen, zu enge Tore oder Tragfähigkeiten von Brücken. Die Zufahrt und der Bühnenaufbau kann nur auf befestigten und tragfähigen Boden/Untergrund erfolgen. Das Geländegefälle darf 5% nicht überschreiten. Im Winter sind Maßnahmen gegen Schnee und Eisglätte zu treffen. Die Dachlast der Bühne darf  die Gesamtlast von 350 kg nicht überschreiten. Ein Anfahrtsplan (Stadtplan mit eingezeichneter Anfahrt) sollte rechtzeitig an den Vermieter gesendet werden. Bei schwierigen Zufahrtsbedingungen und Bühnenstandorten ist der Vermieter vorher zu informieren. Schäden an Bühne und Zugfahrzeug gehen zu Lasten des Mieters.

- Nach Übergabe der Bühne bis zur Rücknahme haftet der Mieter im vollen Umfang für sämtliche Gefahren, Beschädigungen und/oder Verlust. Für die Bühne ist eine Maschinenversicherung zum Neuwert mit einem Selbstbehalt von 10% abgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich zur Übernahme aller entstehenden Kosten aus einem Schadensfall einschließlich Ersatzbeschaffungskosten und Nutzungsausfall bis zur endgültigen Reparatur bzw. Neubeschaffung der Bühne. Wir empfehlen daher zur Minderung des Risikos den Abschluss einer weiteren geeigneten Versicherung, sowie den sachgerechten Gebrauch und eine sorgfältige Absicherung der Bühne durch Absperrungen, Ordner und Nachtwache.

- Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der Bühne. Ab einer Windgeschwindigkeit von 70km/h ist die Gaze (luftdurchlässige Gitternetzgewebe seitlich und hinten) abzunehmen, der Vermieter zu benachrichtigen und der Betrieb auf der Bühne einzustellen. Im Winter ist das Bühnendach durch geeignete Maßnahmen schnee- und eisfrei zu halten. Streusalz ist auf der Bühne nicht erlaubt.

- Der Mieter sorgt eigenständig bei den zuständigen Behörden für sämtliche Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen zur Aufstellung und zum Betrieb der Bühne. Die Bühne ist mit einem CE-Zeichen ausgestattet und entspricht den einschlägigen europäischen Maschinenrichtlinien.

- Der Mieter stellt sicher, dass die Bühne nur von Personal und Künstlern betreten wird, die in die Gefahren des Bühnenbetriebes (kein Geländer an Bühnenvorderkante, Stolperstellen, usw.) eingewiesenen sind.

- Veränderungen an der Bühne sind nur mit Absprache des Vermieters zulässig.

- Bei Veranstaltungsabsage vor Aufbaubeginn wird folgender Anteil der Mietkosten fällig:
   20% , wenn die Mietsache zu dem genannten Termin anderweitig vermietet werden kann
   80% , wenn die Mietsache zu dem genannten Termin nicht anderweitig vermietet werden kann
100%, bei einer Absage von weniger als 5 Werktagen

- Ist der Mieter mit vereinbarten Zahlungen im Verzug, so entbindet dies den Vermieter von seiner Leistungspflicht, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.












-Der Preis des Mietgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich Umsatzsteuer (Mietpreis). Vereinbarte Neben-Leistungen wie z. B. Transportkosten werden zusätzlich berechnet.
Die im Mietvertrag genannte Gesamtsumme ist als Gesamtpreis spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug netto Kasse zu zahlen.
-Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

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