5x4m Mobile Bühne / Trailer Bühne / Bühnenwagen

Artikelnummer: 303382

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Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.

Zusatzvereinbarungen:

Mietbedingungen für Trailer Bühne
- Freie Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger (Länge15 m, Breite 2,6 m, Höhen 4,0m) zum Bühnenstandort. Es dürfen zum Beispiel keine parkenden Fahrzeuge, Tische/Bänke oder Aufbauten den Weg/Bühnenstandort zur vereinbarten Aufbau- und Abbauzeit versperren. Denken Sie bitte auch an zu niedrige Unterführungen, zu enge Tore, Tragfähigkeiten von Brücken oder Baustellen. Die Zufahrt und der Bühnenaufbau kann nur auf befestigten und tragfähigen Boden/Untergrund erfolgen. Eventuell ist der Boden durch Platten zu stabilisieren. Das Geländegefälle darf 5% nicht überschreiten.
- Für den Aufbau & Abbau ist vom Veranstalter mindestens 1 Helfer zustellen
- Die Mietsache besitzen einen Wert von 35.000€.
Der Mieter gewährt die Sicherheit der Mietsache, für entstandene Schäden ist er haftbar.
Wir empfehlen zur Minderung des Risikos den sachgerechten Gebrauch und eine sorgfältige Absicherung der Bühne durch Absperrungen, Ordner und Nachtwache. - Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der Bühne. Ab einer Windgeschwindigkeit von 70km/h ist der Betrieb auf der Bühne einzustellen, die Gaze/Plane seitlich und hinten zu öffnen und der Vermieter zu benachrichtigen. Im Winter ist das Bühnendach durch geeignete Maßnahmen Schnee- und eisfrei zu halten. Streusalz ist auf der Bühne nicht erlaubt. - Der Mieter stellt sicher, dass die Bühne nur von Personal und Künstlern betreten wird, die in die Gefahren des Bühnenbetriebes eingewiesen sind. . Bei mehrtätigen Veranstaltungen ist eine Nachtwache bereit zu stellen. - Veränderungen an der Bühne sind nur mit Absprache des Vermieters zulässig. - Ist einer der Vertragspartner durch Ereignisse von höherer Gewalt nicht in der Lage den Vertrag bzw. Teile des Vertrags zu erfüllen, so ist er nicht haftbar.
- Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist eine gegenseitige Konventionalstrafe in Höhe des Mietpreises festgelegt.
- Gerichtsstand: Riesa
- Der Mieter hat den Vertrag verstanden und ist zu Unterschrift berechtigt.
Ort/Datum: Unterschrift/Stempel:
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Sie brauchen eine Bühne? – Kein Problem !

Trailer Bühne 5,0 m x 4,0 m x 2,5 m

Wir bieten eine komplette Bühne mit Überdachung mit nur 25 Minuten Aufbauzeit!!!

Die perfekte, professionelle Lösung für jede Open-Air-Veranstaltung, die von nur einer Person und einem Helfer aufgebaut werden kann, da der Bühnenanhänger komplett ausgestattet ist.

Bundesweite Vermietung möglich, Fahrkostenpauschale nach Kilometeraufwand,
Auf Wunsch auch mit Licht- und Tonanlage. (Preis auf Anfrage)

Bei Interesse und weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.

Sie brauchen eine Bühne? – Kein Problem !

Trailer Bühne 5,0 m x 4,0 m x 2,5 m

Wir bieten eine komplette Bühne mit Überdachung mit nur 25 Minuten Aufbauzeit!!!

Die perfekte, professionelle Lösung für jede Open-Air-Veranstaltung, die von nur einer Person und einem Helfer aufgebaut werden kann, da der Bühnenanhänger komplett ausgestattet ist.

Bundesweite Vermietung möglich, Fahrkostenpauschale nach Kilometeraufwand,
Auf Wunsch auch mit Licht- und Tonanlage. (Preis auf Anfrage)

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Mietbedingungen für Trailer Bühne
- Freie Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger (Länge15 m, Breite 2,6 m, Höhen 4,0m) zum Bühnenstandort. Es dürfen zum Beispiel keine parkenden Fahrzeuge, Tische/Bänke oder Aufbauten den Weg/Bühnenstandort zur vereinbarten Aufbau- und Abbauzeit versperren. Denken Sie bitte auch an zu niedrige Unterführungen, zu enge Tore, Tragfähigkeiten von Brücken oder Baustellen. Die Zufahrt und der Bühnenaufbau kann nur auf befestigten und tragfähigen Boden/Untergrund erfolgen. Eventuell ist der Boden durch Platten zu stabilisieren. Das Geländegefälle darf 5% nicht überschreiten.
- Für den Aufbau & Abbau ist vom Veranstalter mindestens 1 Helfer zustellen
- Die Mietsache besitzen einen Wert von 35.000€.
Der Mieter gewährt die Sicherheit der Mietsache, für entstandene Schäden ist er haftbar.
Wir empfehlen zur Minderung des Risikos den sachgerechten Gebrauch und eine sorgfältige Absicherung der Bühne durch Absperrungen, Ordner und Nachtwache. - Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der Bühne. Ab einer Windgeschwindigkeit von 70km/h ist der Betrieb auf der Bühne einzustellen, die Gaze/Plane seitlich und hinten zu öffnen und der Vermieter zu benachrichtigen. Im Winter ist das Bühnendach durch geeignete Maßnahmen Schnee- und eisfrei zu halten. Streusalz ist auf der Bühne nicht erlaubt. - Der Mieter stellt sicher, dass die Bühne nur von Personal und Künstlern betreten wird, die in die Gefahren des Bühnenbetriebes eingewiesen sind. . Bei mehrtätigen Veranstaltungen ist eine Nachtwache bereit zu stellen. - Veränderungen an der Bühne sind nur mit Absprache des Vermieters zulässig. - Ist einer der Vertragspartner durch Ereignisse von höherer Gewalt nicht in der Lage den Vertrag bzw. Teile des Vertrags zu erfüllen, so ist er nicht haftbar.
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