Christie LX 150 15.000 ANSI Lumen professioneller LCD Beamer / Projector, 1024 x 768, 4:3

Artikelnummer: 223367

Preis:


Unverbindliche Anfrage

Mieten

Mietzeitraum

Übersicht

Abmessung cm (LxBxH):
581 x 252 x 783
Auflösung:
1024 x 768
Fernbedienung:
Ja
Gewicht (Kg):
37
Helligkeit:
bis 18.000 ANSI

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.

Zusatzvereinbarungen:

Und hier ein Auszug aus unseren AGB`s für die Vermietung:

10. Besondere Bedingungen für die Vermietung
10.1 Mietdauer

Die Mietdauer wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietdauer beginnt mit Bereitstellung des Mietgegenstandes beim Vermieter und endet mit Rückgabe des Mietgegenstandes beim Vermieter. Dies gilt unabhängig davon, wer den Transport des Mietgegenstandes vom Vermieter zum Kunden und zurück vornimmt.

10.2 Mietzins, sonstige Vergütung

Der Mietzins berechnet sich aus der Mietdauer und dem bei Vertragsschluss vereinbarten Tagespreis. Zusätzliche Dienstleistungen, wie Anlieferung, Montage und Betreuung sind nicht im Mietzins enthalten. Die Zahlung ist mit Beginn des Mietzeitraumes fällig. Vergütungen für sonstige Leistungen sind ebenfalls mit Beginn des Mietzeitraumes fällig.

10.3 Stornierung

Der Mieter kann den Mietvertrag vor Beginn des Mietzeitraumes kündigen. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Im Falle der Kündigung vor Beginn des Mietzeitraumes hat der Mieter 20 % des Mietzinses zu zahlen. Erfolgt die Kündigung erst 30 Tage vor Mietbeginn hat der Mieter 50 %, bei Kündigung  von 10 Tagen vor Mietbeginn 80 % und bei Kündigung 3 Tage vor Mietbeginn hat der Mieter den vollen Mietzins zu zahlen. Das Widerrufsrecht (Ziff 4.) bleibt davon unberührt.

10.4 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfältig zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o.ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.

Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Darüber hinaus hat er für die Einhaltung der geltenden Sicherheitsrichtlinien und für eine störungsfreie Stromversorgung der Geräte zu sorgen. Für Schäden, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren, hat der Mieter aufzukommen.

Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile.

Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen.

Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung der aktuellen Preisliste für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weiter gehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

Der Mieter ist verpflichtet, die mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen einzuholen. Diese hat er ggf. dem Vermieter nachzuweisen. Der Vermieter haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Mieter vorgesehenen Einsatzes.

4.6 Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Haftplicht zu versichern.

4.7 Rechte Dritter

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über Maßnahmen von Dritten zu benachrichtigen, die das Eigentum des Vermieters an der Mietsache beeinträchtigen können; insbesondere Belastungen, Pfändungen und sonstige Inanspruchnahmen.


4.8 Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, nach vollständiger Zahlung, dem Mieter den Mietgegenstand für den vereinbarten Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Der Vermieter ist erst nach vollständiger Zahlung zur Übergabe des Mietgegenstandes verpflichtet.

4.9 Rückgabe der Mietsache

Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreien Zustand spätestens am letzen Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben.

Über eine verspätete Rückgabe hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Eine Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung der Mietzeit.

 

Wir sind Ihr Partner für Konferenz- Messe- und Event-Equipment!


15.000 ANSI Lumen Christie LX 150 professioneller LCD Beamer / Projector, 1024 x 768, 4:3

 


Technische Daten:

Auflösung/Format 1024 x 768 Pixel, 4:3

Kontrast 2000 : 1

Eingänge VGA, CV, YC, YUV, DVI

Abmessungen (BHT) 581 x 252 x 783, 37 kg

Lensshift horizontal und vertikal Diverse Objektive sind verfügbar.

 

Das Gerät wird mit einer Standart-Optik geliefert.

Andere Optiken, auf Anfrage und gegen Zuzahlung möglich.

Wir haben mehrere Beamer mit 6.000 bis 35.000 Ansi-Lumen von professionellen Herstellern wie z.B. Barco, Christie, Sanyo, Panasonic für Sie zur Auswahl.

Sie sind genau das Richtige für Ihre Veranstaltungen wie Tagungen, Sport-Übertragungen, Konferenzen, Messen sowie private Events. Wir arbeiten professionell und Europaweit auf Messen, Events, Konferenzen.



Lieferung und Dienstleistung

Dazu bieten wir Ihnen europaweite Lieferung sowie Aufbau, Betreuung und den Abbau an.
Auch Selbstabholung ist möglich.



Zubehör

Gerne bieten wir Ihnen auch das passende Zubehör mit Wandhalterungen, Deckenhalterungen, Leinwänden, Objektiven, DVD-Playern/Laptops (auch mit englischem Windows und engl. Tastatur) an.

Außerdem bieten wir Licht-, Ton- und Lasertechnik an.



Bei Wünschen und Fragen sind wir gerne für Sie da.
Kontaktieren Sie uns einfach ganz unverbindlich
Unser Fachpersonal berät Sie gerne!

Wir unterstützen wir Sie von der Planung bis zur Veranstaltung bei jedem Schritt und stehen Ihnen beratend mit unserem Wissen und Erfahrungen zur Seite.



Preise

Alle Preise sind exklusive Transport und Zubehör.  
Gerne bieten wir Ihnen größere Stückzahlen an.
Bei längerer Mietdauer kommen Faktoren zum Einsatz, die die Gesamtmietdauer für Sie vergünstigen.
Des Weiteren berechnen wir nur die Einsatztage und nicht die komplette Laufzeit.



Über uns

Wir sind ein im Messe- und Veranstaltungssegment etablierter Dienstleister für audio-/ visuelle Technik (AV-Technik/Medientechnik). Unsere nationalen und internationalen Kunden profitieren regelmäßig von einem flexiblen Service mit innovativer und qualitativ hochwertiger Showtechnik zu konkurrenzfähigen Preisen.

Der Schwerpunkt liegt in Dienstleistungen in Verbindung mit Video-Displays jeglicher Größe, steglosen LCD-Bildschirmen, Plasma-Displays. LED-Backlight-Displays, LED-Fernseher, LCD-TV, Projektoren, Großbildleinwänden, LED-Wänden, Computer, Laptops, iPads, Medienserver-Steuerungen verschiedener Top-Herstellern.

 

Wir sind Ihr Partner für Konferenz- Messe- und Event-Equipment!


15.000 ANSI Lumen Christie LX 150 professioneller LCD Beamer / Projector, 1024 x 768, 4:3

 


Technische Daten:

Auflösung/Format 1024 x 768 Pixel, 4:3

Kontrast 2000 : 1

Eingänge VGA, CV, YC, YUV, DVI

Abmessungen (BHT) 581 x 252 x 783, 37 kg

Lensshift horizontal und vertikal Diverse Objektive sind verfügbar.

 

Das Gerät wird mit einer Standart-Optik geliefert.

Andere Optiken, auf Anfrage und gegen Zuzahlung möglich.

Wir haben mehrere Beamer mit 6.000 bis 35.000 Ansi-Lumen von professionellen Herstellern wie z.B. Barco, Christie, Sanyo, Panasonic für Sie zur Auswahl.

Sie sind genau das Richtige für Ihre Veranstaltungen wie Tagungen, Sport-Übertragungen, Konferenzen, Messen sowie private Events. Wir arbeiten professionell und Europaweit auf Messen, Events, Konferenzen.



Lieferung und Dienstleistung

Dazu bieten wir Ihnen europaweite Lieferung sowie Aufbau, Betreuung und den Abbau an.
Auch Selbstabholung ist möglich.



Zubehör

Gerne bieten wir Ihnen auch das passende Zubehör mit Wandhalterungen, Deckenhalterungen, Leinwänden, Objektiven, DVD-Playern/Laptops (auch mit englischem Windows und engl. Tastatur) an.

Außerdem bieten wir Licht-, Ton- und Lasertechnik an.



Bei Wünschen und Fragen sind wir gerne für Sie da.
Kontaktieren Sie uns einfach ganz unverbindlich
Unser Fachpersonal berät Sie gerne!

Wir unterstützen wir Sie von der Planung bis zur Veranstaltung bei jedem Schritt und stehen Ihnen beratend mit unserem Wissen und Erfahrungen zur Seite.



Preise

Alle Preise sind exklusive Transport und Zubehör.  
Gerne bieten wir Ihnen größere Stückzahlen an.
Bei längerer Mietdauer kommen Faktoren zum Einsatz, die die Gesamtmietdauer für Sie vergünstigen.
Des Weiteren berechnen wir nur die Einsatztage und nicht die komplette Laufzeit.



Über uns

Wir sind ein im Messe- und Veranstaltungssegment etablierter Dienstleister für audio-/ visuelle Technik (AV-Technik/Medientechnik). Unsere nationalen und internationalen Kunden profitieren regelmäßig von einem flexiblen Service mit innovativer und qualitativ hochwertiger Showtechnik zu konkurrenzfähigen Preisen.

Der Schwerpunkt liegt in Dienstleistungen in Verbindung mit Video-Displays jeglicher Größe, steglosen LCD-Bildschirmen, Plasma-Displays. LED-Backlight-Displays, LED-Fernseher, LCD-TV, Projektoren, Großbildleinwänden, LED-Wänden, Computer, Laptops, iPads, Medienserver-Steuerungen verschiedener Top-Herstellern.

Abmessung cm (LxBxH):
581 x 252 x 783
Auflösung:
1024 x 768
Fernbedienung:
Ja
Gewicht (Kg):
37
Helligkeit:
bis 18.000 ANSI

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.

Zusatzvereinbarungen:

Und hier ein Auszug aus unseren AGB`s für die Vermietung:

10. Besondere Bedingungen für die Vermietung
10.1 Mietdauer

Die Mietdauer wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietdauer beginnt mit Bereitstellung des Mietgegenstandes beim Vermieter und endet mit Rückgabe des Mietgegenstandes beim Vermieter. Dies gilt unabhängig davon, wer den Transport des Mietgegenstandes vom Vermieter zum Kunden und zurück vornimmt.

10.2 Mietzins, sonstige Vergütung

Der Mietzins berechnet sich aus der Mietdauer und dem bei Vertragsschluss vereinbarten Tagespreis. Zusätzliche Dienstleistungen, wie Anlieferung, Montage und Betreuung sind nicht im Mietzins enthalten. Die Zahlung ist mit Beginn des Mietzeitraumes fällig. Vergütungen für sonstige Leistungen sind ebenfalls mit Beginn des Mietzeitraumes fällig.

10.3 Stornierung

Der Mieter kann den Mietvertrag vor Beginn des Mietzeitraumes kündigen. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Im Falle der Kündigung vor Beginn des Mietzeitraumes hat der Mieter 20 % des Mietzinses zu zahlen. Erfolgt die Kündigung erst 30 Tage vor Mietbeginn hat der Mieter 50 %, bei Kündigung  von 10 Tagen vor Mietbeginn 80 % und bei Kündigung 3 Tage vor Mietbeginn hat der Mieter den vollen Mietzins zu zahlen. Das Widerrufsrecht (Ziff 4.) bleibt davon unberührt.

10.4 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfältig zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o.ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.

Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Darüber hinaus hat er für die Einhaltung der geltenden Sicherheitsrichtlinien und für eine störungsfreie Stromversorgung der Geräte zu sorgen. Für Schäden, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren, hat der Mieter aufzukommen.

Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile.

Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen.

Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung der aktuellen Preisliste für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weiter gehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

Der Mieter ist verpflichtet, die mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen einzuholen. Diese hat er ggf. dem Vermieter nachzuweisen. Der Vermieter haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Mieter vorgesehenen Einsatzes.

4.6 Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Haftplicht zu versichern.

4.7 Rechte Dritter

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über Maßnahmen von Dritten zu benachrichtigen, die das Eigentum des Vermieters an der Mietsache beeinträchtigen können; insbesondere Belastungen, Pfändungen und sonstige Inanspruchnahmen.


4.8 Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, nach vollständiger Zahlung, dem Mieter den Mietgegenstand für den vereinbarten Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Der Vermieter ist erst nach vollständiger Zahlung zur Übergabe des Mietgegenstandes verpflichtet.

4.9 Rückgabe der Mietsache

Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreien Zustand spätestens am letzen Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben.

Über eine verspätete Rückgabe hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Eine Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung der Mietzeit.

Alle Artikel des Vermieters