Dj für Party, Hochzeit, Geburtstag, Präsentation und und und

Artikelnummer: 200

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Mietzeitraum

Übersicht

Lieferbedingungen:

Zusatzvereinbarungen:

1. Der Mieter, welcher sich durch ein amtliches Dokument (z.B. Ausweis) auszuweisen hat, mietet den beschriebenen
Gegenstand zu den hier niedergeschriebenen Bedingungen. Er bestätigt durch seine Unterschrift, dass er diese
Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und anerkennt.
2. Der Mieter benutzt den Gegenstand auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Während der vereinbarten Mietzeit haftet
der Mieter für alle Schäden, die beim Gebrauch oder bei Gelegenheit des Gebrauchs der Mietsache an dieser oder bei
Dritten entstehen.
3. Der Mieter erklärt ausdrücklich in der Handhabung des Gegenstandes unterwiesen und mit ihr vertraut zu sein.
4. Eine Untervermietung des Gegenstandes und eine Benutzung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung
der Firma BOXEN-MARKUS gestattet.
5. Der Mieter erhält den Gegenstand in einwandfreiem Zustand und verpflichtet sich, den Gegenstand in diesem Zustand
zu halten und entsprechend den Anweisungen und Betriebsanleitungen zu betreiben und zu pflegen.
6. Der Mieter verpflichtet sich, den Gegenstand in dem einwandfreien Zustand zurückzugeben in dem er ihn
übernommen hat. Der Mieter trägt die Kosten für Reparaturarbeiten, die aufgrund Gewalteinwirkung oder
unsachgemäßer Handhabung erforderlich werden. Reparaturarbeiten, die durch den gewöhnlichen Verschleiß
erforderlich werden, trägt der Vermieter.
7. Der Mieter ist verpflichtet, die Beschädigung eines Gegenstandes dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und keine
Reparaturversuche zu unternehmen.
8. Geht der Gegenstand verloren, oder wird er aus Gründen, die der Mieter zu verantworten hat, unbrauchbar, so hat der
Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung zu zahlen. Zusätzlich hat der Mieter bis zur Wiederbeschaffung oder bis zum
Einsatz der Wiederbeschaffung die Miete zu entrichten.
9. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Übergabe des Gegenstandes an den Mieter. Der Miettag wird mit 24 Stunden
gerechnet.
10. Die Miete für die voraussichtliche Mietdauer ist im Voraus zu entrichten. Auf Verlangen des Vermieters ist bei
Aushändigung des Gegenstandes zusätzlich eine Kaution zu hinterlegen. Wird der Gegenstand nach Ablauf der
voraussichtlichen Mietdauer nicht zurückgegeben, so wird gemäß Ziffer 8. der Mietbedingungen verfahren.
11. Falls dies gewünscht wird, können die gemieteten Gegenstände vom Vermieter auf Kosten des Mieters angeliefert
werden.
12. Der Vermieter haftet nicht für Umsatzverluste, eingeschränkten Veranstaltungsbetrieb oder sonstige Einbußen, die
auf mangelhafte Funktion der Gegenstände zurückzuführen sind. GEMA ist Sache des Mieters.
13. Bei ernstlichen Zweifeln an der Vertrauenswürdigkeit des Mieters und bei Verstoß gegen die Mietbestimmungen, ist
der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen.
14. Die Firma BOXEN-MARKUS hat freien Zutritt zu den gemieteten Gegenständen.

Dj Tätigkeit für fast jedes Event incl. Soundanlage, 6 Fullrange-Boxen, 2 Sub 18 "1 Sub 2*12 ", Mixer, Mikrofone, Ständer incl. Lichtanlage, Spots mit Controller, Laser, Effektlichter, Stroboskop incl. Nebelmaschine optional: Hüpfburg Beamer, Leinwand, Alu-Partystand, Plan dein Fest

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Zusatzvereinbarungen:

1. Der Mieter, welcher sich durch ein amtliches Dokument (z.B. Ausweis) auszuweisen hat, mietet den beschriebenen
Gegenstand zu den hier niedergeschriebenen Bedingungen. Er bestätigt durch seine Unterschrift, dass er diese
Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und anerkennt.
2. Der Mieter benutzt den Gegenstand auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Während der vereinbarten Mietzeit haftet
der Mieter für alle Schäden, die beim Gebrauch oder bei Gelegenheit des Gebrauchs der Mietsache an dieser oder bei
Dritten entstehen.
3. Der Mieter erklärt ausdrücklich in der Handhabung des Gegenstandes unterwiesen und mit ihr vertraut zu sein.
4. Eine Untervermietung des Gegenstandes und eine Benutzung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung
der Firma BOXEN-MARKUS gestattet.
5. Der Mieter erhält den Gegenstand in einwandfreiem Zustand und verpflichtet sich, den Gegenstand in diesem Zustand
zu halten und entsprechend den Anweisungen und Betriebsanleitungen zu betreiben und zu pflegen.
6. Der Mieter verpflichtet sich, den Gegenstand in dem einwandfreien Zustand zurückzugeben in dem er ihn
übernommen hat. Der Mieter trägt die Kosten für Reparaturarbeiten, die aufgrund Gewalteinwirkung oder
unsachgemäßer Handhabung erforderlich werden. Reparaturarbeiten, die durch den gewöhnlichen Verschleiß
erforderlich werden, trägt der Vermieter.
7. Der Mieter ist verpflichtet, die Beschädigung eines Gegenstandes dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und keine
Reparaturversuche zu unternehmen.
8. Geht der Gegenstand verloren, oder wird er aus Gründen, die der Mieter zu verantworten hat, unbrauchbar, so hat der
Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung zu zahlen. Zusätzlich hat der Mieter bis zur Wiederbeschaffung oder bis zum
Einsatz der Wiederbeschaffung die Miete zu entrichten.
9. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Übergabe des Gegenstandes an den Mieter. Der Miettag wird mit 24 Stunden
gerechnet.
10. Die Miete für die voraussichtliche Mietdauer ist im Voraus zu entrichten. Auf Verlangen des Vermieters ist bei
Aushändigung des Gegenstandes zusätzlich eine Kaution zu hinterlegen. Wird der Gegenstand nach Ablauf der
voraussichtlichen Mietdauer nicht zurückgegeben, so wird gemäß Ziffer 8. der Mietbedingungen verfahren.
11. Falls dies gewünscht wird, können die gemieteten Gegenstände vom Vermieter auf Kosten des Mieters angeliefert
werden.
12. Der Vermieter haftet nicht für Umsatzverluste, eingeschränkten Veranstaltungsbetrieb oder sonstige Einbußen, die
auf mangelhafte Funktion der Gegenstände zurückzuführen sind. GEMA ist Sache des Mieters.
13. Bei ernstlichen Zweifeln an der Vertrauenswürdigkeit des Mieters und bei Verstoß gegen die Mietbestimmungen, ist
der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen.
14. Die Firma BOXEN-MARKUS hat freien Zutritt zu den gemieteten Gegenständen.

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