Mobiler AVID Schnittplatz - Mac Book Pro 17 Zoll inkl. Avid 5 Schnittsystem

Artikelnummer: 213289

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Firma: FinderTV
Name: Finder, Thomas
Strasse: Arnoldsstr. 17-19
Ort: 50679 Köln
Telefon: 0221/8882240

Mietzeitraum

Übersicht

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • Lieferung per Kurier, der Empfänger trägt das Transportrisiko. Kosten innerhalb Deutschlands 40,00 €

Zusatzvereinbarungen:

Der Mieter erkennt mit der Erteilung von Mietaufträgen die nachstehenden Mietbedingungen an. Diese Mietbedingungen sind Bestandteil eines jeden abgeschlossenen Vertrages, mündlich wie schriftlich. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


§1 Haftung

.
- Der Mieter haftet verschuldungsunabhängig für nicht versicherte Schäden in vollem Umfang. Nicht versichert sind z.B.  Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden oder das Abhandenkommen der Mietsache durch Veruntreuung oder Unterschlagung durch Dritte.

- Der Vermieter haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder  Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen. Für am Drehort entstandene Schäden übernimmt der Vermieter keine Haftung.

- Der Vermieter haftet nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.

- Soweit es sich nicht um Schäden handelt, die bei Übergabe der Geräte ausdrücklich gerügt wurden, ist der Mieter bei Störungen und Ausfällen der Geräte weder von der Zahlung des Mietzinses befreit, noch zu dessen Minderung berechtigt.

- Im Falle einer Haftung gemäß des §1, hat der Mieter den Neuwert zu ersetzen

§ 2 Versicherung

- Die Geräte sind nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Allianz Elektronikversicherung versichert. Hierfür wird dem Mieter  keine zusätzliche Gebühr berechnet. Der Mieter muß für versicherte Schäden keine Selbstbeteiligung zahlen. Der Geltungsbereich der Versicherung ist Europa. Die ausführlichen allgemeinen Versicherungsbedingungen sind in unseren Büroräumen einzusehen. Laut diesen Bedingungen  sind u.a. folgende Schäden versichert: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Brand, Regen, Überschwemmung, Überspannung, Unterspannung und Fremdspannung.

- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Versicherungsvertrag nur bestimmte Risiken versichert sind. Auch kann durch das Verhalten des Kunden vor oder nach einem Schadensfall der Versicherer von seiner Leistung frei werden, selbst wenn das Risiko an sich versichert ist. Der Kunde muss grundsätzlich den Inhalt des bestehenden Versicherungsvertrages gegen sich gelten lassen.
- Versichert

- Werden die Geräte außerhalb Deutschlands  verwendet, so ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Die Kosten für die Zusatzversicherung bei derartigen Einsätzen gehen zu Lasten des Mieters. Gefahrenerhöhungen (z.B. Hochgebirgs-oder Hochseeaufnahmen, Einsätze in Krisengebieten etc.) sind dem Vermieter zu melden und müssen separat versichert werden. Hier trägt die Kosten einer eventuellen Zusatzversicherung der Mieter. Will dieser eine solche Versicherung nicht abschließen, so ist eine Sicherheitsleistung in Höhe des Neuwertes der gemieteten Gegenstände zu hinterlegen.


- Im Schadensfall können wir bis zur vorbehaltlosen Zahlung durch den Versicherer jederzeit den Kunden unmittelbar in Anspruch nehmen; soweit der Kunde an uns eine solche Zahlung leistet, geht unser Anspruch gegen den Versicherer auf den Kunden über.

- Bei Verstößen gegen die Obliegenheiten der allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den allgemeinen Mietbedingungen haftet der Mieter vollumfänglich für den entstandenen Schaden.

§ 3 Zahlungsbedingungen


- Die Mietrechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig, es sei denn, es ist eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart und schriftlich festgehalten. Verzug tritt 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne weitere Mahnung ein. Eine Aufrechnung gegen die Mietforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Mieters ist unbestritten und rechtskräftig festgestellt.

- Bei einer Mietdauer von mehr als 2 Wochen ist der Vermieter berechtigt, eine Abschlagszahlung zu verlangen. Werden die gesetzlichen Zahlungstermine hierzu nicht eingehalten, hat er das Recht das Mietverhältnis zu kündigen und die sofortige Rückgabe der Geräte zu verlangen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen aus einem anderen Mietverhältnis offen sind.

- Der Mieter berechtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte lagern. Ein Rückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grunde, steht dem Mieter nicht zu.

- Bei jeder Art des Zahlungsverzuges ist der Vermieter berechtigt einen Kreditzins von mindestens 10% als Verzugsschaden zu erheben.


  
§ 4 Mietgebühr

- Die Mietgebühr für die Überlassung der Filmgeräte samt Zubehör bestimmt sich nach der bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste des Vermieters. Falls ein anderer als der Listenpreis vereinbart ist, muss dies schriftlich geschehen.

- Bei verspäteter Rückgabe der Geräte schuldet der Kunde für die betreffende Zeit den aktuellen Listenpreis als Nutzungsentschädigung, auch wenn für die Mietzeit ein geringerer Preis vereinbart ist. Gibt der Kunde Geräte zurück, die während der Mietzeit einen Schaden erlitten haben, für den der Kunde nach diesen Bedingungen haftet, so schuldet der Kunde, neben dem Ersatz des Schadens, den Mietpreis gem. Preisliste bis zur endgültigen Instandsetzung bzw. Geräteneuanschaffung.

-  Alle Preise sind, sofern nicht anders angegeben, Tagespreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


§5 Mietzeit

- Die Mietzeit wird ab dem Zeitpunkt berechnet, für den die Geräte verbindlich bestellt sind, spätestens jedoch ab dem Zeitpunkt der Versendung bzw. Auslieferung bis zur Wiederanlieferung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Eventuelle Versandbereitschaft von Seiten des Vermieters ist der Mietzeit gleichzusetzen.

- Bei Rücklieferung der Geräte nach 9:00 Uhr wird der volle Tagespreis berechnet.

- Reisetage sind dem Vermieter vor Mietbeginn anzuzeigen und werden mit 50 % des Listenpreises berechnet.

- Die Mietgebühr ist unabhängig davon zu entrichten, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden.
Die ideale + preisgünstige Lösung für den mobilen Einsatz Deutschland und weltweit. Schneiden Sie Ihren Beitrag direkt vor Ort mit der aktuellsten Avidversion. Egal ob SD oder HD, Avid 5 verarbeitet nahezu alle Formate (auch Quicktime). Ideal für den Einsatz mit XD CAM, EX und P2 - Kameras. Ausgespielung z.B. auf XD CAM Disc über das optional erhältliche Laufwerk Sony PDW U 1 -Apple Mac Book Pro 17 Zoll, 2.53 GH Intel Core 5 I 4 GB 1066 MHr DDR3 SDRAm, 500 GB Serial Ata Drive - Avid Media Composer Software v. 5.0 - Pelicase Laptopkoffer optional erhältlich XD CAM Laufwerk Sony PDW U 1
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Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • Lieferung per Kurier, der Empfänger trägt das Transportrisiko. Kosten innerhalb Deutschlands 40,00 €

Zusatzvereinbarungen:

Der Mieter erkennt mit der Erteilung von Mietaufträgen die nachstehenden Mietbedingungen an. Diese Mietbedingungen sind Bestandteil eines jeden abgeschlossenen Vertrages, mündlich wie schriftlich. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


§1 Haftung

.
- Der Mieter haftet verschuldungsunabhängig für nicht versicherte Schäden in vollem Umfang. Nicht versichert sind z.B.  Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden oder das Abhandenkommen der Mietsache durch Veruntreuung oder Unterschlagung durch Dritte.

- Der Vermieter haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder  Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen. Für am Drehort entstandene Schäden übernimmt der Vermieter keine Haftung.

- Der Vermieter haftet nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.

- Soweit es sich nicht um Schäden handelt, die bei Übergabe der Geräte ausdrücklich gerügt wurden, ist der Mieter bei Störungen und Ausfällen der Geräte weder von der Zahlung des Mietzinses befreit, noch zu dessen Minderung berechtigt.

- Im Falle einer Haftung gemäß des §1, hat der Mieter den Neuwert zu ersetzen

§ 2 Versicherung

- Die Geräte sind nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Allianz Elektronikversicherung versichert. Hierfür wird dem Mieter  keine zusätzliche Gebühr berechnet. Der Mieter muß für versicherte Schäden keine Selbstbeteiligung zahlen. Der Geltungsbereich der Versicherung ist Europa. Die ausführlichen allgemeinen Versicherungsbedingungen sind in unseren Büroräumen einzusehen. Laut diesen Bedingungen  sind u.a. folgende Schäden versichert: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Brand, Regen, Überschwemmung, Überspannung, Unterspannung und Fremdspannung.

- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Versicherungsvertrag nur bestimmte Risiken versichert sind. Auch kann durch das Verhalten des Kunden vor oder nach einem Schadensfall der Versicherer von seiner Leistung frei werden, selbst wenn das Risiko an sich versichert ist. Der Kunde muss grundsätzlich den Inhalt des bestehenden Versicherungsvertrages gegen sich gelten lassen.
- Versichert

- Werden die Geräte außerhalb Deutschlands  verwendet, so ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Die Kosten für die Zusatzversicherung bei derartigen Einsätzen gehen zu Lasten des Mieters. Gefahrenerhöhungen (z.B. Hochgebirgs-oder Hochseeaufnahmen, Einsätze in Krisengebieten etc.) sind dem Vermieter zu melden und müssen separat versichert werden. Hier trägt die Kosten einer eventuellen Zusatzversicherung der Mieter. Will dieser eine solche Versicherung nicht abschließen, so ist eine Sicherheitsleistung in Höhe des Neuwertes der gemieteten Gegenstände zu hinterlegen.


- Im Schadensfall können wir bis zur vorbehaltlosen Zahlung durch den Versicherer jederzeit den Kunden unmittelbar in Anspruch nehmen; soweit der Kunde an uns eine solche Zahlung leistet, geht unser Anspruch gegen den Versicherer auf den Kunden über.

- Bei Verstößen gegen die Obliegenheiten der allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den allgemeinen Mietbedingungen haftet der Mieter vollumfänglich für den entstandenen Schaden.

§ 3 Zahlungsbedingungen


- Die Mietrechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig, es sei denn, es ist eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart und schriftlich festgehalten. Verzug tritt 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne weitere Mahnung ein. Eine Aufrechnung gegen die Mietforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Mieters ist unbestritten und rechtskräftig festgestellt.

- Bei einer Mietdauer von mehr als 2 Wochen ist der Vermieter berechtigt, eine Abschlagszahlung zu verlangen. Werden die gesetzlichen Zahlungstermine hierzu nicht eingehalten, hat er das Recht das Mietverhältnis zu kündigen und die sofortige Rückgabe der Geräte zu verlangen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen aus einem anderen Mietverhältnis offen sind.

- Der Mieter berechtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte lagern. Ein Rückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grunde, steht dem Mieter nicht zu.

- Bei jeder Art des Zahlungsverzuges ist der Vermieter berechtigt einen Kreditzins von mindestens 10% als Verzugsschaden zu erheben.


  
§ 4 Mietgebühr

- Die Mietgebühr für die Überlassung der Filmgeräte samt Zubehör bestimmt sich nach der bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste des Vermieters. Falls ein anderer als der Listenpreis vereinbart ist, muss dies schriftlich geschehen.

- Bei verspäteter Rückgabe der Geräte schuldet der Kunde für die betreffende Zeit den aktuellen Listenpreis als Nutzungsentschädigung, auch wenn für die Mietzeit ein geringerer Preis vereinbart ist. Gibt der Kunde Geräte zurück, die während der Mietzeit einen Schaden erlitten haben, für den der Kunde nach diesen Bedingungen haftet, so schuldet der Kunde, neben dem Ersatz des Schadens, den Mietpreis gem. Preisliste bis zur endgültigen Instandsetzung bzw. Geräteneuanschaffung.

-  Alle Preise sind, sofern nicht anders angegeben, Tagespreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


§5 Mietzeit

- Die Mietzeit wird ab dem Zeitpunkt berechnet, für den die Geräte verbindlich bestellt sind, spätestens jedoch ab dem Zeitpunkt der Versendung bzw. Auslieferung bis zur Wiederanlieferung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Eventuelle Versandbereitschaft von Seiten des Vermieters ist der Mietzeit gleichzusetzen.

- Bei Rücklieferung der Geräte nach 9:00 Uhr wird der volle Tagespreis berechnet.

- Reisetage sind dem Vermieter vor Mietbeginn anzuzeigen und werden mit 50 % des Listenpreises berechnet.

- Die Mietgebühr ist unabhängig davon zu entrichten, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden.

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