CANON EOS 60D Digitale Spiegelreflexkamera mit Tamron-Objektiv 17-50mm SP 2.8

Artikelnummer: 299921

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Mietzeitraum

Übersicht

Lieferbedingungen:

Zusatzvereinbarungen:

Kaution: 200,- Euro

§ 1 Allgemeines
(1) Der Vermieter stellt den Mietgegenstand zum vereinbarten Mietbeginn dem Mieter zur Verfügung.
(2) Verzögert ein Streik, höhere Gewalt oder ein sonstiges Ereignis, auf das der Vermieter keinen Einfluss hat, die Bereitstellung, so verschiebt sich der Bereitstellungszeitraum entsprechend. Alternativ können sowohl der Mieter, als auch der Vermieter kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

§ 2 Mietzins
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Mietzins zzgl. der Nebenkosten innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, spätestens aber am Ende der Mietdauer rein netto zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zur Zahlung fällig.

§ 3 Kaution
(1) Mit der Übergabe der Mietsache an den Mieter wird eine Kautionsleistung in vertraglich festzusetzender Höhe fällig. Diese wird dem Mieter nach erfolgter Rückgabe des Mietgegenstandes – sofern sich dieser in ordnungsgemäßem Zustand befindet – wieder ausgehändigt. Ansonsten wird diese vom Vermieter einbehalten und mit entsprechenden Forderungen verrechnet.
(2) Die Mietsicherheit ist bar oder als Verrechnungsscheck zu hinterlegen. Bei einer Versendungsmiete wird diese per Bar-Nachnahme erhoben oder ist im voraus zu entrichten per Überweisung oder Verrechnungsscheck.

§ 4 Zahlungsverzug
Im Fall eines Zahlungsverzuges ist der Vermieter berechtigt für berechtigte Mahnungen in Textform eine Mahnkostenpauschale in Höhe von Euro 5,00 pro Mahnung zu berechnen.

§ 5 Mindestmietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt ein Kalendertag, sofern aus der Auftragsbestätigung von Seiten des Vermieters nichts anderes hervorgeht.

§ 6 Rücktritt
Eine kostenfreie Stornierung des Mietvertrages ist spätestens bis 14 Tage vor Beginn
der Mietzeit zulässig. Bei einer späteren Stornierung sind 40 % des Mietzinses zu
zahlen.

§ 7 Fristlose Kündigung
Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann
der Vermieter diesen Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit besteht.


§ 8 Abholung/ Transport
(1) Das Gerät wird vom Mieter am Geschäftssitz des Vermieters abgeholt und wieder zurückgebracht. Erfüllungsort ist demnach der Geschäftssitz des Vermieters.
(2) Der Mieter trägt das Transportrisiko, sofern er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
(3) Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Mieters kann das Gerät mit einem Kurierunternehmen versandt werden.
(4) Die Kosten für den Transport – auch beim Versand per Kurierdienst – trägt der Mieter.
(5) Die Leistungs- und Preisgefahr geht bei Unternehmern spätestens mit ordnungsgemäßer Absendung oder Aufgabe an ein Transportunternehmen auf den Kunden über. Der Vermieter ist nur zur ordnungsgemäßen Aufgabe der gemieteten Sache an ein Transportunternehmen verpflichtet, das im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet.

§ 9 Übergabe
(1) Der Vermieter übergibt die Geräte und das Zubehör (Kabel, Handbücher, Software, Verpackungen) in einwandfreiem Zustand an den Mieter. Die Übergabe wird in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
(2) Erfolgt bei Abholung eine technische Einweisung, wird der Mieter diese beim Gebrauch der  Mietsache beachten. Gleiches gilt für eine ihm eventuell ausgehändigte Bedienungsanleitung. Der Mieter sorgt dafür, dass die Mietsache nur durch entsprechend eingewiesene Personen bedient wird.

§ 10 Abwesenheit des Mieters bei Lieferung oder versäumte Abnahme des Mietgegenstands
(1) Sofern der Mieter bei vereinbarter Versendung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort die Annahme des Mietgegenstands verweigert oder schuldhaft zum vereinbarten Termin abwesend ist, so wird die erfolgreiche Übergabe durch die erfolglose Lieferung zum vereinbarten Termin fingiert.
(2) Die gleichen Rechtsfolgen gelten, wenn der Mieter den Termin zur Abholung schuldhaft versäumt.

§ 11 Rückgabe
(1) Nach Ende der Mietzeit wird der Mieter den Mietgegenstand mit allen Komponenten an den Vermieter zurückgeben. Der Rücktransport erfolgt auf Risiko und Kosten des Mieters. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass der Mietgegenstand nach Ablauf der Mietzeit dem Vermieter wieder zur Verfügung steht.
(2) Bei einer verspäteten Rückgabe, die die Mietzeit um mehr als 1 Stunde überschreitet, verlängert sich die Mietzeit jeweils um einen weiteren Tag zum vertragliche vereinbarten Tagesmietzins.
(3) Sofern für den Zeitraum der verspäteten Rückgabe bereits ein Mietverhältnis mit einer dritten Partei besteht, so ist zusätzlich zum Mietzins eine Konventionalstrafe von täglich 20% des vereinbarten Tagesmietzinses zu leisten.




§ 12 Haftung des Mieters, Beschädigung, Verlust, Wiederbeschaffung
(1) Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte oder Zubehör haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert, sofern es sich nicht um technische Defekte im Rahmen der Herstellergarantie oder Abnutzungen aufgrund bestimmungsgemäßen Gebrauchs handelt.
(2) Der Mieter ist verpflichtet alle Beschädigungen, Defekte  an der Mietsache oder den Verlust unverzüglich an den Vermieter zu melden. Bei schuldhaft verzögerter Meldung haftet der Mieter für alle Folgeschäden.
(3) Der Mieter haftet für Schäden, die aus der Verwendung von nicht kommerzieller Software, selbst entworfener Software oder nicht registrierter Software unmittelbar oder mittelbar herrühren. Dem Mieter ist die Benutzung solcher Programme mit der Mietsache untersagt.
(4) Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, diesem Dritten schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und dem Vermieter unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten.
(5) Zeigt der Kunde einen Mangel an ein

Deutschlandweiter Versand möglich.
Preise nach Vereinbarung.

Versicherung
Die Kamera und das Zubehör sind weltweit versichert.
Bei der Versicherung handelt es sich um eine sog. Allgefahrendeckung mit einer Selbstbeteiligung von 250, -
Grundsätzlich sind alle unvorhergesehen Gefahren absichert (z.B. Diebstahl aus Hotelzimmer oder Sturz) 
Wie bei jeder Versicherung bestehen allerdings einige Ausschlüsse, die im Detail in den Versicherungsbedingungen festgehalten sind. 
 Bei Interesse am Mietangebot erläutere ich die Versicherungsbedingungen und die Ausschlüsse gerne.

Kostenpflichtiges Zubehör:
Objektiv Tamron AF 70-200mm 4-5.6 Di SP VC USD (inkl. Gegenlichtblende und UV-Filter): 1 Tag 10,- Brutto, 2- 14 Tage 10,- Brutto, > 14 Tage n.V.
Canon Speedlite 430 ex II: 1 Tag 10,- Brutto, 2- 14 Tage 10,- Brutto, > 14 Tage n.V.
Stativ Cullmann MAGNESIT 528 CW30 mit Tragetasche: 1 Tag 5,- Brutto, 2-14 Tage 10,- Brutto, >14 Tage n.V.

Zubehör (inklusive):


·     Tamron 17-50 mm SP 2.8 DI II CAF

·     2 SDHC Karten Class 10 mit je 32 GB

·     2 Akkus + Ladegerät inkl. Kfz-Adapter

·     Hama Star 61 Stativ

·     Kartenlesegerät USB 3.0 (abwärtskompatibel zu USB 2.0)

·     Mantona SLR-Rucksack Trekking+ B&W Koffer Typ 40 oder 50 SI für den sicheren Transport

·     Polaroid Reinigungsset

·     Filterset UV , CPL , FLD, Warmfilter

·     Mini-HDMI-Kabel, USB-Kabel, Stereo-AV-Kabel

Deutschlandweiter Versand möglich.
Preise nach Vereinbarung.

Versicherung
Die Kamera und das Zubehör sind weltweit versichert.
Bei der Versicherung handelt es sich um eine sog. Allgefahrendeckung mit einer Selbstbeteiligung von 250, -
Grundsätzlich sind alle unvorhergesehen Gefahren absichert (z.B. Diebstahl aus Hotelzimmer oder Sturz) 
Wie bei jeder Versicherung bestehen allerdings einige Ausschlüsse, die im Detail in den Versicherungsbedingungen festgehalten sind. 
 Bei Interesse am Mietangebot erläutere ich die Versicherungsbedingungen und die Ausschlüsse gerne.

Kostenpflichtiges Zubehör:
Objektiv Tamron AF 70-200mm 4-5.6 Di SP VC USD (inkl. Gegenlichtblende und UV-Filter): 1 Tag 10,- Brutto, 2- 14 Tage 10,- Brutto, > 14 Tage n.V.
Canon Speedlite 430 ex II: 1 Tag 10,- Brutto, 2- 14 Tage 10,- Brutto, > 14 Tage n.V.
Stativ Cullmann MAGNESIT 528 CW30 mit Tragetasche: 1 Tag 5,- Brutto, 2-14 Tage 10,- Brutto, >14 Tage n.V.

Zubehör (inklusive):


·     Tamron 17-50 mm SP 2.8 DI II CAF

·     2 SDHC Karten Class 10 mit je 32 GB

·     2 Akkus + Ladegerät inkl. Kfz-Adapter

·     Hama Star 61 Stativ

·     Kartenlesegerät USB 3.0 (abwärtskompatibel zu USB 2.0)

·     Mantona SLR-Rucksack Trekking+ B&W Koffer Typ 40 oder 50 SI für den sicheren Transport

·     Polaroid Reinigungsset

·     Filterset UV , CPL , FLD, Warmfilter

·     Mini-HDMI-Kabel, USB-Kabel, Stereo-AV-Kabel

Lieferbedingungen:

Zusatzvereinbarungen:

Kaution: 200,- Euro

§ 1 Allgemeines
(1) Der Vermieter stellt den Mietgegenstand zum vereinbarten Mietbeginn dem Mieter zur Verfügung.
(2) Verzögert ein Streik, höhere Gewalt oder ein sonstiges Ereignis, auf das der Vermieter keinen Einfluss hat, die Bereitstellung, so verschiebt sich der Bereitstellungszeitraum entsprechend. Alternativ können sowohl der Mieter, als auch der Vermieter kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

§ 2 Mietzins
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Mietzins zzgl. der Nebenkosten innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, spätestens aber am Ende der Mietdauer rein netto zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zur Zahlung fällig.

§ 3 Kaution
(1) Mit der Übergabe der Mietsache an den Mieter wird eine Kautionsleistung in vertraglich festzusetzender Höhe fällig. Diese wird dem Mieter nach erfolgter Rückgabe des Mietgegenstandes – sofern sich dieser in ordnungsgemäßem Zustand befindet – wieder ausgehändigt. Ansonsten wird diese vom Vermieter einbehalten und mit entsprechenden Forderungen verrechnet.
(2) Die Mietsicherheit ist bar oder als Verrechnungsscheck zu hinterlegen. Bei einer Versendungsmiete wird diese per Bar-Nachnahme erhoben oder ist im voraus zu entrichten per Überweisung oder Verrechnungsscheck.

§ 4 Zahlungsverzug
Im Fall eines Zahlungsverzuges ist der Vermieter berechtigt für berechtigte Mahnungen in Textform eine Mahnkostenpauschale in Höhe von Euro 5,00 pro Mahnung zu berechnen.

§ 5 Mindestmietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt ein Kalendertag, sofern aus der Auftragsbestätigung von Seiten des Vermieters nichts anderes hervorgeht.

§ 6 Rücktritt
Eine kostenfreie Stornierung des Mietvertrages ist spätestens bis 14 Tage vor Beginn
der Mietzeit zulässig. Bei einer späteren Stornierung sind 40 % des Mietzinses zu
zahlen.

§ 7 Fristlose Kündigung
Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann
der Vermieter diesen Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit besteht.


§ 8 Abholung/ Transport
(1) Das Gerät wird vom Mieter am Geschäftssitz des Vermieters abgeholt und wieder zurückgebracht. Erfüllungsort ist demnach der Geschäftssitz des Vermieters.
(2) Der Mieter trägt das Transportrisiko, sofern er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
(3) Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Mieters kann das Gerät mit einem Kurierunternehmen versandt werden.
(4) Die Kosten für den Transport – auch beim Versand per Kurierdienst – trägt der Mieter.
(5) Die Leistungs- und Preisgefahr geht bei Unternehmern spätestens mit ordnungsgemäßer Absendung oder Aufgabe an ein Transportunternehmen auf den Kunden über. Der Vermieter ist nur zur ordnungsgemäßen Aufgabe der gemieteten Sache an ein Transportunternehmen verpflichtet, das im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet.

§ 9 Übergabe
(1) Der Vermieter übergibt die Geräte und das Zubehör (Kabel, Handbücher, Software, Verpackungen) in einwandfreiem Zustand an den Mieter. Die Übergabe wird in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
(2) Erfolgt bei Abholung eine technische Einweisung, wird der Mieter diese beim Gebrauch der  Mietsache beachten. Gleiches gilt für eine ihm eventuell ausgehändigte Bedienungsanleitung. Der Mieter sorgt dafür, dass die Mietsache nur durch entsprechend eingewiesene Personen bedient wird.

§ 10 Abwesenheit des Mieters bei Lieferung oder versäumte Abnahme des Mietgegenstands
(1) Sofern der Mieter bei vereinbarter Versendung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort die Annahme des Mietgegenstands verweigert oder schuldhaft zum vereinbarten Termin abwesend ist, so wird die erfolgreiche Übergabe durch die erfolglose Lieferung zum vereinbarten Termin fingiert.
(2) Die gleichen Rechtsfolgen gelten, wenn der Mieter den Termin zur Abholung schuldhaft versäumt.

§ 11 Rückgabe
(1) Nach Ende der Mietzeit wird der Mieter den Mietgegenstand mit allen Komponenten an den Vermieter zurückgeben. Der Rücktransport erfolgt auf Risiko und Kosten des Mieters. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass der Mietgegenstand nach Ablauf der Mietzeit dem Vermieter wieder zur Verfügung steht.
(2) Bei einer verspäteten Rückgabe, die die Mietzeit um mehr als 1 Stunde überschreitet, verlängert sich die Mietzeit jeweils um einen weiteren Tag zum vertragliche vereinbarten Tagesmietzins.
(3) Sofern für den Zeitraum der verspäteten Rückgabe bereits ein Mietverhältnis mit einer dritten Partei besteht, so ist zusätzlich zum Mietzins eine Konventionalstrafe von täglich 20% des vereinbarten Tagesmietzinses zu leisten.




§ 12 Haftung des Mieters, Beschädigung, Verlust, Wiederbeschaffung
(1) Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte oder Zubehör haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert, sofern es sich nicht um technische Defekte im Rahmen der Herstellergarantie oder Abnutzungen aufgrund bestimmungsgemäßen Gebrauchs handelt.
(2) Der Mieter ist verpflichtet alle Beschädigungen, Defekte  an der Mietsache oder den Verlust unverzüglich an den Vermieter zu melden. Bei schuldhaft verzögerter Meldung haftet der Mieter für alle Folgeschäden.
(3) Der Mieter haftet für Schäden, die aus der Verwendung von nicht kommerzieller Software, selbst entworfener Software oder nicht registrierter Software unmittelbar oder mittelbar herrühren. Dem Mieter ist die Benutzung solcher Programme mit der Mietsache untersagt.
(4) Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, diesem Dritten schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und dem Vermieter unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten.
(5) Zeigt der Kunde einen Mangel an ein

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