Betonsäge / Mauersäge / Schlitzfräse Cut-n-Break bis 40 cm Tiefe

Artikelnummer: 304298

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Mietzeitraum

Übersicht

Gewicht (Kg):
11
Leistung (KW):
3
Schnitttiefe:
400mm

Lieferbedingungen:

Zusatzvereinbarungen:

Bestandteil und Grundlage unserer Mietverträge

Reinigung:
Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn).

Gerätemängel:
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte.

Haftung:
Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.)

Verlust:
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wieder-beschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

Versicherung:
Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.
Die Cut-n-Break Methode ist die richtige Wahl, wenn Sie tiefe Schnitte ausführen müssen.
Mit K 3000 Cut-n-Break können Sie von einer Seite bis zu 400 mm tiefe Schnitte machen.
Geeignet zum Bündigschneiden in der Nähe von Wänden und Boden sowie für kleinere Arbeiten wie Fensteröffnungen, bei denen ein Überschneiden der Ecken vermieden werden soll.
Auch zum Trennen von Rohrstücken in Rohrgräben, zum Fräsen von Schlitzen für Leitungen.

techn. Daten:
- Spannung 230 V
- Motorleistung 2700/1800/2200 W
- Trennscheibendurchmesser 230 mm
- Max. Schnitttiefe 400 mm
- zum Naßschneiden mit Wasseranschluss
- Gewicht (exkl. Schneidausrüstung) 10,4 kg
Die Cut-n-Break Methode ist die richtige Wahl, wenn Sie tiefe Schnitte ausführen müssen.
Mit K 3000 Cut-n-Break können Sie von einer Seite bis zu 400 mm tiefe Schnitte machen.
Geeignet zum Bündigschneiden in der Nähe von Wänden und Boden sowie für kleinere Arbeiten wie Fensteröffnungen, bei denen ein Überschneiden der Ecken vermieden werden soll.
Auch zum Trennen von Rohrstücken in Rohrgräben, zum Fräsen von Schlitzen für Leitungen.

techn. Daten:
- Spannung 230 V
- Motorleistung 2700/1800/2200 W
- Trennscheibendurchmesser 230 mm
- Max. Schnitttiefe 400 mm
- zum Naßschneiden mit Wasseranschluss
- Gewicht (exkl. Schneidausrüstung) 10,4 kg
Gewicht (Kg):
11
Leistung (KW):
3
Schnitttiefe:
400mm

Lieferbedingungen:

Zusatzvereinbarungen:

Bestandteil und Grundlage unserer Mietverträge

Reinigung:
Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn).

Gerätemängel:
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte.

Haftung:
Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.)

Verlust:
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wieder-beschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

Versicherung:
Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

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