Scheuersaugmaschine, Bodenreinger, Kehrmaschine, Nilfisk Alto, Wap

Artikelnummer: 300254

Preis:


Unverbindliche Anfrage

Mieten

Mietzeitraum

Übersicht

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • Auf Anfrage 0,00 €

Zusatzvereinbarungen:

1. Vertragsgegenstand
Die Vermietung durch PowerLightsAugsburg erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Abholung, bzw. der Anlieferung der Mietgegenstände gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenstand sind die im Mietlieferschein aufgeführten Geräte sowie Zubehörartikel.

2. Mietzeitraum
Der Mietpreis errechnet sich aus Berechnung der Tages-/Wochenanzahl und der Anzahl der Geräte. Der Mietzeitraum beginnt soweit nicht anders vereinbart mit der Abholung, bzw. Anlieferung und endet mit Eintreffen in unserem Abhollager.

3. Versand, Transport & Warenübergang
Der Versand, bzw. Transport der Geräte erfolgt auf dem günstigsten Transportweg und geht zu Lasten des Mieters. Im Falle einer vom Kunden gewünschten Transportversicherung, geht diese zu Lasten des Mieters. Der Gefahrenübergang beginnt mit Übergabe beim Kunden, bzw. mit Abholung ab Lager und erlischt mit Rückgabe.

4. Geräte Sicherung
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte während seines Besitzes gegen Verlust und Beschädigungen zu sichern. Eine Haftung des Vermieters im Falle von Personen- & Sachschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, das Equipment wird ausschließlich durch unser Fachpersonal aufgebaut und bedient.

5. Versicherung
Es wird empfohlen, eine entsprechende Versicherung durch den Kunden gegen Diebstahl und Beschädigung abzuschließen.

6. Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt des Mietgegenstandes verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbarem Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten und Terminen zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.

7. Gewährleistung
PowerLightsAugsburg haftet für den  funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: hat das vermietete Gerät zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der der seine Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann PowerLightsAugsburg den Fehler nach seiner Wahl beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen, oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter aus dem Gebrauch entstehen, haftet PowerLightsAugsburg nur, wenn diese auf einem beim Gefahrenübergang vorhandenem Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadensersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

8. Haftung des Mieters
Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden eines zufällig entstehenden Verlustes, oder einer Beschädigung trägt der Mieter in vollem Umfang. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Alle Schäden hat der Mieter zu tragen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat oder nicht.

9. Lizenzen
Beim Betreiben von Video- und/oder Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Bei EDV-Systemen darf mitverwendete Software nur für das einzelne dazu bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betrieb der Geräte darf diese Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Es ist nicht erlaubt, Kopien anzufertigen. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien, sowie von Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

10. Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, so werden 30% des Auftragswertes als Rücktrittskosten berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn, so werden 50%, bei weniger als 2 Tagen 100% des Mietbetrages zur Zahlung fällig.

11. Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet den Vermieter unter Überlassung der notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

12. Lieferungen
Die Vereinbarung eines Liefertermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen, etc., berechtigen den Vermieter – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Mieter – vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

13. Sicherheitsleistung
Der Vermieter kann unabhängig von einer Vorkasseleistung der Mietsumme über die Dauer der Miete eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Mietgegenstände vom Mieter zu verlangen. Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Mietzeitraumes und Rückgabe der Mietgegenstände wieder ausgezahlt.

Äusserst robuste Scheuersaugmaschine für mittlere Grundflächen in Gewerbe und Industrie. Optimaler Reinigungseffekt für wasserbeständige Hartböden durch hohen Bürstendruck inklusive UNIVERSALBÜRSTE. Die grossen Laufräder garantieren einen vibrationsfreien Lauf der Maschine. Der Antrieb erfolgt über die Bürstenrotation d.h. die Maschine zieht selbstständig vorwärts.

Sie erhalten die Scheuersaugmaschine in einem gereinigten Zustand, die einzelnen Wassertanks sind geleert. Bei der Rückgabe der Scheuersaugmaschine müssen die Wassertanks geleert und die Maschine gereinigt sein.

TECHNISCHE DATEN:

Arbeitsbreite mm: 430
Saugfußbreite mm: 715
Arbeitsgeschwindigkeit km/h: 4
Praktische Flächenleistung m²/h 1730
Frisch- und Schmutzwassertank l: 33 / 33
Bürstendurchmesser mm: 430
Spannung V: 24
Bürstenmotor Leistung W: 700
Geschwindigkeit U/min: 180
Druck kg: 40
Saugmotor Leistung: W 500
Type: Tangential
Antriebsmotor Type: Bürstenantrieb
L x B x H mm: 900 x 510 x 1050
Gewicht kg: 120 (mit Batterie)

Äusserst robuste Scheuersaugmaschine für mittlere Grundflächen in Gewerbe und Industrie. Optimaler Reinigungseffekt für wasserbeständige Hartböden durch hohen Bürstendruck inklusive UNIVERSALBÜRSTE. Die grossen Laufräder garantieren einen vibrationsfreien Lauf der Maschine. Der Antrieb erfolgt über die Bürstenrotation d.h. die Maschine zieht selbstständig vorwärts.

Sie erhalten die Scheuersaugmaschine in einem gereinigten Zustand, die einzelnen Wassertanks sind geleert. Bei der Rückgabe der Scheuersaugmaschine müssen die Wassertanks geleert und die Maschine gereinigt sein.

TECHNISCHE DATEN:

Arbeitsbreite mm: 430
Saugfußbreite mm: 715
Arbeitsgeschwindigkeit km/h: 4
Praktische Flächenleistung m²/h 1730
Frisch- und Schmutzwassertank l: 33 / 33
Bürstendurchmesser mm: 430
Spannung V: 24
Bürstenmotor Leistung W: 700
Geschwindigkeit U/min: 180
Druck kg: 40
Saugmotor Leistung: W 500
Type: Tangential
Antriebsmotor Type: Bürstenantrieb
L x B x H mm: 900 x 510 x 1050
Gewicht kg: 120 (mit Batterie)

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • Auf Anfrage 0,00 €

Zusatzvereinbarungen:

1. Vertragsgegenstand
Die Vermietung durch PowerLightsAugsburg erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Abholung, bzw. der Anlieferung der Mietgegenstände gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenstand sind die im Mietlieferschein aufgeführten Geräte sowie Zubehörartikel.

2. Mietzeitraum
Der Mietpreis errechnet sich aus Berechnung der Tages-/Wochenanzahl und der Anzahl der Geräte. Der Mietzeitraum beginnt soweit nicht anders vereinbart mit der Abholung, bzw. Anlieferung und endet mit Eintreffen in unserem Abhollager.

3. Versand, Transport & Warenübergang
Der Versand, bzw. Transport der Geräte erfolgt auf dem günstigsten Transportweg und geht zu Lasten des Mieters. Im Falle einer vom Kunden gewünschten Transportversicherung, geht diese zu Lasten des Mieters. Der Gefahrenübergang beginnt mit Übergabe beim Kunden, bzw. mit Abholung ab Lager und erlischt mit Rückgabe.

4. Geräte Sicherung
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte während seines Besitzes gegen Verlust und Beschädigungen zu sichern. Eine Haftung des Vermieters im Falle von Personen- & Sachschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, das Equipment wird ausschließlich durch unser Fachpersonal aufgebaut und bedient.

5. Versicherung
Es wird empfohlen, eine entsprechende Versicherung durch den Kunden gegen Diebstahl und Beschädigung abzuschließen.

6. Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt des Mietgegenstandes verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbarem Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten und Terminen zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.

7. Gewährleistung
PowerLightsAugsburg haftet für den  funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: hat das vermietete Gerät zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der der seine Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann PowerLightsAugsburg den Fehler nach seiner Wahl beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen, oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter aus dem Gebrauch entstehen, haftet PowerLightsAugsburg nur, wenn diese auf einem beim Gefahrenübergang vorhandenem Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadensersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

8. Haftung des Mieters
Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden eines zufällig entstehenden Verlustes, oder einer Beschädigung trägt der Mieter in vollem Umfang. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Alle Schäden hat der Mieter zu tragen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat oder nicht.

9. Lizenzen
Beim Betreiben von Video- und/oder Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Bei EDV-Systemen darf mitverwendete Software nur für das einzelne dazu bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betrieb der Geräte darf diese Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Es ist nicht erlaubt, Kopien anzufertigen. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien, sowie von Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

10. Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, so werden 30% des Auftragswertes als Rücktrittskosten berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn, so werden 50%, bei weniger als 2 Tagen 100% des Mietbetrages zur Zahlung fällig.

11. Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet den Vermieter unter Überlassung der notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

12. Lieferungen
Die Vereinbarung eines Liefertermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen, etc., berechtigen den Vermieter – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Mieter – vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

13. Sicherheitsleistung
Der Vermieter kann unabhängig von einer Vorkasseleistung der Mietsumme über die Dauer der Miete eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Mietgegenstände vom Mieter zu verlangen. Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Mietzeitraumes und Rückgabe der Mietgegenstände wieder ausgezahlt.

Alle Artikel des Vermieters