Vertikutierer Benzin Sabo 38 BV

Artikelnummer: 777A

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Mietzeitraum

Übersicht

Gewicht (Kg):
30

Lieferbedingungen:

Mietbedingungen:

  • Wochenende Samstag 09:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr
  • 1/2 Tag vormittags ist von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
    nachmittags ist von 13:00 Uhrbis 18:00 Uhr

Zusatzvereinbarungen:

1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem Zustand.
2. Der Mieter ist in die Bedienung des Gerätes vom Vermieter eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten
des Mietgerätes vertraut gemacht worden.
3. Dem Mieter wurde mit dem Gerät eine Bedienungsanleitung übergeben.
4. Er verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten, welche ihm bekannt sind
bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen werden können. Er wurde auf das Tragen von ggf. Schutzkleidung
bei Inbetriebnahme ausdrücklich hingewiesen. Weiter verpflichtet er sich, das Gerät nicht Dritten zu überlassen
und es in gereinigtem Zustand zurückzugeben.
5. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend, gem. Verwendung, einzusetzen.
Für eventuellen Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen
sind, haftet der Mieter.
6. Jeglicher Schaden am Gerät, der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen,
auch wenn die Reparatur bereits vor Rückgabe des Gerätes erfolgt ist.
7. Die Mietberechnung erfolgt gemäß Mietpreisliste des Vermieters; Reinigungskosten werden ggf. gesondert
berechnet.

Sabo Benzin-Vertikutierer 38 BV

Der Vertikutierer hat eine Arbeitsbreite von 38 cm und ist für Flächen bis ca. 1500m² geeignet.

 

 

Sabo Benzin-Vertikutierer 38 BV

Der Vertikutierer hat eine Arbeitsbreite von 38 cm und ist für Flächen bis ca. 1500m² geeignet.

 

 

Gewicht (Kg):
30

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Mietbedingungen:

  • Wochenende Samstag 09:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr
  • 1/2 Tag vormittags ist von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
    nachmittags ist von 13:00 Uhrbis 18:00 Uhr

Zusatzvereinbarungen:

1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem Zustand.
2. Der Mieter ist in die Bedienung des Gerätes vom Vermieter eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten
des Mietgerätes vertraut gemacht worden.
3. Dem Mieter wurde mit dem Gerät eine Bedienungsanleitung übergeben.
4. Er verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten, welche ihm bekannt sind
bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen werden können. Er wurde auf das Tragen von ggf. Schutzkleidung
bei Inbetriebnahme ausdrücklich hingewiesen. Weiter verpflichtet er sich, das Gerät nicht Dritten zu überlassen
und es in gereinigtem Zustand zurückzugeben.
5. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend, gem. Verwendung, einzusetzen.
Für eventuellen Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen
sind, haftet der Mieter.
6. Jeglicher Schaden am Gerät, der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen,
auch wenn die Reparatur bereits vor Rückgabe des Gerätes erfolgt ist.
7. Die Mietberechnung erfolgt gemäß Mietpreisliste des Vermieters; Reinigungskosten werden ggf. gesondert
berechnet.

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