Cramer Benzin-Gartenhäcksler bis 80mm Äste

Artikelnummer: 787

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Lieferbedingungen:

Mietbedingungen:

  • Wochenende Samstag 09:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr

Zusatzvereinbarungen:

1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem Zustand.
2. Der Mieter ist in die Bedienung des Gerätes vom Vermieter eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten
des Mietgerätes vertraut gemacht worden.
3. Dem Mieter wurde mit dem Gerät eine Bedienungsanleitung übergeben.
4. Er verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten, welche ihm bekannt sind
bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen werden können. Er wurde auf das Tragen von ggf. Schutzkleidung
bei Inbetriebnahme ausdrücklich hingewiesen. Weiter verpflichtet er sich, das Gerät nicht Dritten zu überlassen
und es in gereinigtem Zustand zurückzugeben.
5. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend, gem. Verwendung, einzusetzen.
Für eventuellen Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen
sind, haftet der Mieter.
6. Jeglicher Schaden am Gerät, der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen,
auch wenn die Reparatur bereits vor Rückgabe des Gerätes erfolgt ist.
7. Die Mietberechnung erfolgt gemäß Mietpreisliste des Vermieters; Reinigungskosten werden ggf. gesondert
berechnet.

Cramer Benzin-Gartenhäcksler Combi Cut 9600

- bis 80mm Äste

- Zum Transport wird ein Anhänger benötigt

 

Cramer Benzin-Gartenhäcksler Combi Cut 9600

- bis 80mm Äste

- Zum Transport wird ein Anhänger benötigt

 

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Zusatzvereinbarungen:

1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem Zustand.
2. Der Mieter ist in die Bedienung des Gerätes vom Vermieter eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten
des Mietgerätes vertraut gemacht worden.
3. Dem Mieter wurde mit dem Gerät eine Bedienungsanleitung übergeben.
4. Er verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten, welche ihm bekannt sind
bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen werden können. Er wurde auf das Tragen von ggf. Schutzkleidung
bei Inbetriebnahme ausdrücklich hingewiesen. Weiter verpflichtet er sich, das Gerät nicht Dritten zu überlassen
und es in gereinigtem Zustand zurückzugeben.
5. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend, gem. Verwendung, einzusetzen.
Für eventuellen Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen
sind, haftet der Mieter.
6. Jeglicher Schaden am Gerät, der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen,
auch wenn die Reparatur bereits vor Rückgabe des Gerätes erfolgt ist.
7. Die Mietberechnung erfolgt gemäß Mietpreisliste des Vermieters; Reinigungskosten werden ggf. gesondert
berechnet.

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