Es ist keine Lieferung möglich.
Reservierungen und Rücktritt
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich, sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung auf den Mietpreis geleistet hat. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen, der Rest bei Fahrzeugübernahme. Bei Rücktritt vom Vertrag sind bis 90 Tage vor dem 1. Miettag 10 %; bis 30 Tage 50 % und weniger als 30 Tage 90 % des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag als Rücktrittskosten zu bezahlen. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, so gilt dies ebenfalls als Rücktritt. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung. Die Änderungspauschale für den Mietvertrag beträgt € 50,-. Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.) so behält sich der Vermieter vor, diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Unabhängig hiervon ist jedenfalls eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietzins richtet. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist trotzdem der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann. Durch Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann sich der Mieter nach den Allgemeinen Bedingungen dieser Versicherung gegen die Rücktrittskosten schützen.