HUMMER H2 Stretchlimousine

Artikelnummer: 219475

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Mietzeitraum

Übersicht

Anz. Personen:
8
Baujahr:
2007
Farbe:
weiss
Hersteller:
Hummer
Marke:
H2
Modell:
Stretchlimousine 10,5 m
Sitzplätze:
9

Lieferbedingungen:

Zusatzvereinbarungen:

§ 1 Zahlungsbedingungen
Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist Zahlung des gesamten Endpreises spätestens fällig bei Antritt der Fahrt. Eine Anzahlung in Höhe von 10-20% vom vereinbarten Mietpreis ist spätestens 2 Wochen nach Empfang der Auftragsbestätigung fällig.

§ 2 Rücktritt
Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich werden sollte (Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit). Bei Ausfällen durch höhere Gewalt wird der Fahrpreis nicht bzw. entsprechend dem ausgeführten Teil des Vertrages teilweise berechnet.

§ 3 Vertragsstornierung
Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen berechnen wir folgenden Anteil des vereinbarten Fahrpreises als Aufwendungsersatz:
0% bis 8 Wochen vor Antritt der Fahrt, 50% bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt; 100 % danach. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen ist der eigentliche Eingang des Schreibens ausschlaggebend.

§ 4 Verzögerungen/Verlängerungen der Mietzeit
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden von uns.
Verlängerungen der vereinbarten Mietzeit sind möglich sofern wir der Verlängerung zustimmen. Bei Verlängerung der Mietzeit, ist der Fahrer berechtigt, für jede angefangene halbe Stunde 50,00 inkl. MwSt. zu kassieren.

§ 5 Verhalten in der Limousine
Es gilt während der gesamten Fahrzeit für alle Fahrgäste die STVO, insbesondere die Anschnallpflicht. Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt, die Türen und Schiebedach während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen.
Falls Sie die Teile der Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch unser Personal erforderlich. Die Bordbar kann individuell zu einem vereinbarten Preis bestückt werden. Das Mitbringen von eigenen Getränken ist untersagt. Gläser sind an Bord vorhanden und werden von uns gereinigt. Für jedes Beschädigte Glas berechnen wir 10,00 €.

§ 6 Haftung des Kunden
Der Kunde/Mieter haftet für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen.
Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden.
Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.

§ 7 Rauchen
Das Rauchen ist im Fahrgastraum der Stretchlimousinen grundsätzlich verboten.
Bei Zuwiderhandlung und Verursachung von Brandflecken z.B. im Leder der Sitze, Verkleidungen oder im Velours des Teppichs, müssen die Kosten vollständig vom Verursacher übernommen werden, zuzüglich Nutzungsausfalls während der Reparatur!

 Jetzt schon Termine für die Saison 2018 anfragen und einen Rabatt von 10% sichern.

 

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Anz. Personen:
8
Baujahr:
2007
Farbe:
weiss
Hersteller:
Hummer
Marke:
H2
Modell:
Stretchlimousine 10,5 m
Sitzplätze:
9

Lieferbedingungen:

Zusatzvereinbarungen:

§ 1 Zahlungsbedingungen
Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist Zahlung des gesamten Endpreises spätestens fällig bei Antritt der Fahrt. Eine Anzahlung in Höhe von 10-20% vom vereinbarten Mietpreis ist spätestens 2 Wochen nach Empfang der Auftragsbestätigung fällig.

§ 2 Rücktritt
Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich werden sollte (Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit). Bei Ausfällen durch höhere Gewalt wird der Fahrpreis nicht bzw. entsprechend dem ausgeführten Teil des Vertrages teilweise berechnet.

§ 3 Vertragsstornierung
Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen berechnen wir folgenden Anteil des vereinbarten Fahrpreises als Aufwendungsersatz:
0% bis 8 Wochen vor Antritt der Fahrt, 50% bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt; 100 % danach. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen ist der eigentliche Eingang des Schreibens ausschlaggebend.

§ 4 Verzögerungen/Verlängerungen der Mietzeit
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden von uns.
Verlängerungen der vereinbarten Mietzeit sind möglich sofern wir der Verlängerung zustimmen. Bei Verlängerung der Mietzeit, ist der Fahrer berechtigt, für jede angefangene halbe Stunde 50,00 inkl. MwSt. zu kassieren.

§ 5 Verhalten in der Limousine
Es gilt während der gesamten Fahrzeit für alle Fahrgäste die STVO, insbesondere die Anschnallpflicht. Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt, die Türen und Schiebedach während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen.
Falls Sie die Teile der Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch unser Personal erforderlich. Die Bordbar kann individuell zu einem vereinbarten Preis bestückt werden. Das Mitbringen von eigenen Getränken ist untersagt. Gläser sind an Bord vorhanden und werden von uns gereinigt. Für jedes Beschädigte Glas berechnen wir 10,00 €.

§ 6 Haftung des Kunden
Der Kunde/Mieter haftet für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen.
Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden.
Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.

§ 7 Rauchen
Das Rauchen ist im Fahrgastraum der Stretchlimousinen grundsätzlich verboten.
Bei Zuwiderhandlung und Verursachung von Brandflecken z.B. im Leder der Sitze, Verkleidungen oder im Velours des Teppichs, müssen die Kosten vollständig vom Verursacher übernommen werden, zuzüglich Nutzungsausfalls während der Reparatur!

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