THULE 753 Montage-Kit

Artikelnummer: THULE 753-

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Übersicht

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • gegen Gebühr,ab 30,00 €

Zusatzvereinbarungen:

Mietbedingungen
Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Dachboxen:
1. Allgemeines
Grundlage des Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Durch seine Unterschrift erkennt der Mieter an, dass er das Mietobjekt in technisch einwandfreiem Zustand übernommen hat.
2. Haftung
Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Mietobjekt in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall und die Wiederbeschaffungskosten im Diebstahlsfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Wertminderung und Mietausfall.

Der Mieter ist allein verantwortlich für die Einhaltung der zulässigen Dachlast seines Fahrzeuges, der zulässigen Zuladung des gemieteten Gegenstandes und einer regelmäßigen Kontrolle der ordnungsgemäßen Befestigung des Mietobjekts

Für Schäden, die durch die Befestigung oder durch die Benutzung des Mietobjekt am Fahrzeug entstehen wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Reparatur
Bei Auftreten von Schäden, dürfen diese nur nach Rücksprache und Maßgabe des Vermieters durchgeführt werden. Anderenfalls trägt der Mieter die hierfür angefallenen Kosten und haftet für jeden Schaden, den der Vermieter hierdurch erleidet.
4. Mietdauer und Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt zum vereinbarten Termin dem Vermieter an dessen Adresse zurückzugeben. Wird der Rückgabetermin um mehr als einen Tag überschritten, ist der Vermieter zu benachrichtigen, außerdem ist der Mieter zur Zahlung einer zusätzlichen Tagesmiete verpflichtet. Nach zwei Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung. Für hieraus entstehende Schäden dem Vermieter gegenüber, hat der Mieter vollen Schadenersatz zu leisten.
5. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis und eine Kaution in Höhe von 150,00EUR  ist bei Abholung zu entrichten.
6. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Seiten ist Freiburg i.Br.

THULE 753 Montagekit, je nach Fahrzeug verschieden. Kosten je nach Aufwand
zwischen 15,00-45,00€

THULE 753 Montagekit, je nach Fahrzeug verschieden. Kosten je nach Aufwand
zwischen 15,00-45,00€

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  • gegen Gebühr,ab 30,00 €

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1. Allgemeines
Grundlage des Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Durch seine Unterschrift erkennt der Mieter an, dass er das Mietobjekt in technisch einwandfreiem Zustand übernommen hat.
2. Haftung
Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Mietobjekt in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall und die Wiederbeschaffungskosten im Diebstahlsfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Wertminderung und Mietausfall.

Der Mieter ist allein verantwortlich für die Einhaltung der zulässigen Dachlast seines Fahrzeuges, der zulässigen Zuladung des gemieteten Gegenstandes und einer regelmäßigen Kontrolle der ordnungsgemäßen Befestigung des Mietobjekts

Für Schäden, die durch die Befestigung oder durch die Benutzung des Mietobjekt am Fahrzeug entstehen wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Reparatur
Bei Auftreten von Schäden, dürfen diese nur nach Rücksprache und Maßgabe des Vermieters durchgeführt werden. Anderenfalls trägt der Mieter die hierfür angefallenen Kosten und haftet für jeden Schaden, den der Vermieter hierdurch erleidet.
4. Mietdauer und Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt zum vereinbarten Termin dem Vermieter an dessen Adresse zurückzugeben. Wird der Rückgabetermin um mehr als einen Tag überschritten, ist der Vermieter zu benachrichtigen, außerdem ist der Mieter zur Zahlung einer zusätzlichen Tagesmiete verpflichtet. Nach zwei Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung. Für hieraus entstehende Schäden dem Vermieter gegenüber, hat der Mieter vollen Schadenersatz zu leisten.
5. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis und eine Kaution in Höhe von 150,00EUR  ist bei Abholung zu entrichten.
6. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Seiten ist Freiburg i.Br.

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