Planenanhänger 125x250cm

Artikelnummer: 308768

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Mietzeitraum

Übersicht

Anz. Achsen:
1
Gebremst:
Ja
Lademaße LxBxH (cm):
250x125x140
Tempo 100 Zulassung:
Ja
Zul. Gesamtgewicht (Kg):
1200
Zuladung (Kg):
900

Lieferbedingungen:

Zusatzvereinbarungen:

AGB zur Anhänger – Vermietung                                                        
                                                                                                                                                
Geschäftsbedingungen zur Anhänger – Vermietung – Stand 01.01.2018                           
                                                                                                                                                
Mietkosten- Mietzeit                                                                                                           
Die Kosten richten sich nach Länge der Mietzeit, sowie nach Art des Anhängers.               

Bei Festreservierungen für einen längeren Mietzeitraum ist die Hälfte des Mietpreises im voraus bei Reservierung zu entrichten.
Grundsätzlich gilt, dass bei Nichteinlösen aller Vor- Reservierungen ein Schadenersatz von 25% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen ist. Eine Vor- Reservierung ist ab Eintragung in unsere Reservierungsliste für beide Seiten verbindlich.     

Übernahme-Rückgabe
Wird ein Planenanhänger im Innenraum unsauber zurückgegeben, entstehen Reinigungskosten von 10,00 EUR.
Der Anhänger verbleibt nach Geschäftsschluß in der Obhut des Mieters bis zur darauf folgenden Öffnungszeiten des Geschäftes bzw. bis zur übernahme durch den Vermieter. Der Mieter haftet in dieser Zeit für alle Beschädigungen durch Fremdeinwirkung sowie auch Diebstahl.
Vorschäden sind dem Mieter anzugeben, sofern den Vermieter bekannt.

Einweisung
Der Mieter wird in die Haftung des Anhängerbetriebes eingewiesen. Der Besitz einer zur Anhängerführung gültigen Fahrerlaubnis obliegt der Eigenverantwortung des Mieters.
Der Mieter hat sich von der Verkehrssicherheit bei Übernahme und während der Gesamten Mietzeit zu überzeugen und ist dafür verantwortlich.

Achtung
Planenaufbauten sind stark windanfällig. Bei Sturm ist die Fahrt mit Planenaufbau abzubrechen. Beschädigungen durch Sturm sind nicht versichert und sind vom Mieter zu tragen. Ebenfalls sind durch Fremdeinwirkung beschädigte Planen incl. Beschriftung vom Mieter zu ersetzen, falls der Schädiger nicht feststellbar ist.
(z.B. durch aufgeschlitzte oder Feuerwerkskörper beschädigte Planen)
Die Höhe der Aufbauten ist zu beachten bei Toreinfahrten und überhängenden Bäumen und Büschen.

Versicherung
Alle Anhänger sind Haftpflicht versichert. Es besteht keine Vollkasko Versicherung.
Der Mieter haftet grundsätzlich für alle Schäden, die er verursacht hat. Eine Vollkasko Versicherung mit Selbstbeteiligung ist auf Wunsch bei rechtzeitiger vorheriger Anmeldung möglich. Kosten sind je nach Fahrzeugart unterschiedlich.
Für Diebstahl besteht eine Teilkasko Versicherung.
Der Mieter haftet bei Diebstahl mit einem Eigenanteil von 500,00 EUR
Bei Planenanhänger und Autotrailer beträgt der Eigenanteil bei Diebstahl 850,00 EUR

Haftungsausschluß
Mit Übernahme des Anhänger wird ein Haftungsausschluß vereinbart wie folgt. Die transportierten Gegesnstände und Tiere sind vom Vermieter nicht versichert. Keine Haftung für Verschmutzung, Verseuchung und Feuchtigkeit in den Anhängern. Ebenfalls haften wir nicht für Verletzung von Tieren, auch dann nicht, wenn diese durch schadhafte Teile am Anhänger hervorgerufen wurden, gleichgültig, ob die Beschädigung erkannt oder unerkannt mit übernommen wurde. Das Risiko geht mit Unterschrift in allen Teilen voll auf den Mieter über.
Ebenfalls geht beim Transport von Fahrzeugen, bei der Verladung, bei der Verzurrung das Risiko voll auf den Mieter über. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch defekte Seilwinden entstehen.z.B. Durch Seilrisse oder andere technischen Defekte in der Abrolltechnik der Winde. Das Aufziehen des Fahrzeuges ist durch einen 2. Mann durch hinterlegen von Keilen abzusichern.
Reifenpannen gehen zu Lasten des Mieters. Sonstige Reparaturen sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter vorzunehmen. Bei Unfällen und Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.

Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift bei Vertragsabschluß, daß Sie obige Bedingungen gelesen haben und in allen Teilen akzeptieren.

Koch-Aluminiumanhänger

Kasten-Innen-Maß 250cm x 125cm
Planenhöhe 140cm Innenmaß
zul. Gesamtgewicht 1200kg
Nutzlast ca. 900kg

Koch-Aluminiumanhänger

Kasten-Innen-Maß 250cm x 125cm
Planenhöhe 140cm Innenmaß
zul. Gesamtgewicht 1200kg
Nutzlast ca. 900kg

Anz. Achsen:
1
Gebremst:
Ja
Lademaße LxBxH (cm):
250x125x140
Tempo 100 Zulassung:
Ja
Zul. Gesamtgewicht (Kg):
1200
Zuladung (Kg):
900

Lieferbedingungen:

Zusatzvereinbarungen:

AGB zur Anhänger – Vermietung                                                        
                                                                                                                                                
Geschäftsbedingungen zur Anhänger – Vermietung – Stand 01.01.2018                           
                                                                                                                                                
Mietkosten- Mietzeit                                                                                                           
Die Kosten richten sich nach Länge der Mietzeit, sowie nach Art des Anhängers.               

Bei Festreservierungen für einen längeren Mietzeitraum ist die Hälfte des Mietpreises im voraus bei Reservierung zu entrichten.
Grundsätzlich gilt, dass bei Nichteinlösen aller Vor- Reservierungen ein Schadenersatz von 25% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen ist. Eine Vor- Reservierung ist ab Eintragung in unsere Reservierungsliste für beide Seiten verbindlich.     

Übernahme-Rückgabe
Wird ein Planenanhänger im Innenraum unsauber zurückgegeben, entstehen Reinigungskosten von 10,00 EUR.
Der Anhänger verbleibt nach Geschäftsschluß in der Obhut des Mieters bis zur darauf folgenden Öffnungszeiten des Geschäftes bzw. bis zur übernahme durch den Vermieter. Der Mieter haftet in dieser Zeit für alle Beschädigungen durch Fremdeinwirkung sowie auch Diebstahl.
Vorschäden sind dem Mieter anzugeben, sofern den Vermieter bekannt.

Einweisung
Der Mieter wird in die Haftung des Anhängerbetriebes eingewiesen. Der Besitz einer zur Anhängerführung gültigen Fahrerlaubnis obliegt der Eigenverantwortung des Mieters.
Der Mieter hat sich von der Verkehrssicherheit bei Übernahme und während der Gesamten Mietzeit zu überzeugen und ist dafür verantwortlich.

Achtung
Planenaufbauten sind stark windanfällig. Bei Sturm ist die Fahrt mit Planenaufbau abzubrechen. Beschädigungen durch Sturm sind nicht versichert und sind vom Mieter zu tragen. Ebenfalls sind durch Fremdeinwirkung beschädigte Planen incl. Beschriftung vom Mieter zu ersetzen, falls der Schädiger nicht feststellbar ist.
(z.B. durch aufgeschlitzte oder Feuerwerkskörper beschädigte Planen)
Die Höhe der Aufbauten ist zu beachten bei Toreinfahrten und überhängenden Bäumen und Büschen.

Versicherung
Alle Anhänger sind Haftpflicht versichert. Es besteht keine Vollkasko Versicherung.
Der Mieter haftet grundsätzlich für alle Schäden, die er verursacht hat. Eine Vollkasko Versicherung mit Selbstbeteiligung ist auf Wunsch bei rechtzeitiger vorheriger Anmeldung möglich. Kosten sind je nach Fahrzeugart unterschiedlich.
Für Diebstahl besteht eine Teilkasko Versicherung.
Der Mieter haftet bei Diebstahl mit einem Eigenanteil von 500,00 EUR
Bei Planenanhänger und Autotrailer beträgt der Eigenanteil bei Diebstahl 850,00 EUR

Haftungsausschluß
Mit Übernahme des Anhänger wird ein Haftungsausschluß vereinbart wie folgt. Die transportierten Gegesnstände und Tiere sind vom Vermieter nicht versichert. Keine Haftung für Verschmutzung, Verseuchung und Feuchtigkeit in den Anhängern. Ebenfalls haften wir nicht für Verletzung von Tieren, auch dann nicht, wenn diese durch schadhafte Teile am Anhänger hervorgerufen wurden, gleichgültig, ob die Beschädigung erkannt oder unerkannt mit übernommen wurde. Das Risiko geht mit Unterschrift in allen Teilen voll auf den Mieter über.
Ebenfalls geht beim Transport von Fahrzeugen, bei der Verladung, bei der Verzurrung das Risiko voll auf den Mieter über. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch defekte Seilwinden entstehen.z.B. Durch Seilrisse oder andere technischen Defekte in der Abrolltechnik der Winde. Das Aufziehen des Fahrzeuges ist durch einen 2. Mann durch hinterlegen von Keilen abzusichern.
Reifenpannen gehen zu Lasten des Mieters. Sonstige Reparaturen sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter vorzunehmen. Bei Unfällen und Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.

Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift bei Vertragsabschluß, daß Sie obige Bedingungen gelesen haben und in allen Teilen akzeptieren.

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