Anhänger Arbeitsbühne 12 m.

Artikelnummer: AT 120

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Mietzeitraum

Übersicht

Arbeitshöhe (m):
12
Korbgröße (LxB):
0,60 x 0,70
Seitliche Reichweite (m):
6,70
Stützbreite (m):
3,20
max. Korblast (Kg):
120

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.

Zusatzvereinbarungen:

Vermietbedingungen Kuhnle GmbH Stand: Oktober 2010
1. GültigkeitWir vermieten ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Mietvertragsbedingungen des Mieters wird ausdrücklich widersprochen.
2. Betriebsanleitung, Bedienungshinweise, Verhalten bei Unfällen
Bei Übergabe werden dem Mieter zusammen mit den Fahrzeugpapieren und der Bedienungsanleitung weitere Bedienungs- und Wartungshinweise  übergeben. Der Mieter ist verpflichtet vor Inbetriebnahme vom gesamten Inhalt aller übergebenen Unterlagen Kenntnis zu nehmen und die Hinweise zu beachten. Verletzt er diese Obliegenheit, haftet er für alle daraus entstandenen Schäden auch ohne Verschulden. Erforderliche Abschrankungen und die Einholung eventueller erforderlicher Behördengenehmigungen gehören, ohne ausdrücklichen gesonderten Auftrag, nicht zu unserem Leistungsumfang.

4. Einsatz, Wartung und Rückgabe
Unsere Geräte dürfen nur von uns eingewiesenen Fahrern und unter eigenverantwortlicher Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften eingesetzt werden. Außerhalb dieses Gebietes besteht keinerlei Versicherungsschutz. Der Mieter ist verantwortlich für Bodenverhältnisse und Einsatzmöglichkeit. Er ist verpflichtet, sich vor Arbeitsbeginn nach Bauten im Einsatzbereich wie Kanäle, Schachtabdeckungen, Tiefgaragen, sowie auf eventuelle Gewichtsbeschränkungen von Straßenbauten zu erkundigen und unsere Fahrer unaufgefordert zu informieren. Der Vermieter liefert das Gerät bis zum Objekt. Das Einbringen des Geräts in das Objekt ist Aufgabe des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, insbesondere die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften- und Arbeitsschutzbestimmungen, sowie Straßenverkehrsvorschriften, insbesondere auch bezüglich Ladung und Transport des Mietgegenstandes sorgfältig zu beachten, und bei Ablauf der Mietzeit gesäubert und voll getankt zurückzugeben. Unsere Geräte dürfen nur als Arbeitsbühnen im Rahmen der jeweils zulässigen Korbbelastung eingesetzt werden. Sandstrahlarbeiten,- und Spritzarbeiten sind grundsätzlich untersagt , bei Lackier,- und Anstricharbeiten ist das Fahrzeug abzudecken und zu schützen. Das Gerät ist entsprechend vorstehender Bestimmung in voll funktionsfähigem, ordnungsgemäßen, der Hingabe entsprechendem Zustand ohne Beschädigung zurückzugeben. Die Mietzeit endet bei der Vermietung von Geräten, die vom Mieter beim Vermieter abgeholt werden, erst, wenn diese zurückgebracht und dem Vermieter übergeben worden sind. Bei der Vermietung von Arbeitsbühnen, die vom Vermieter geliefert und abgeholt werden, endet die Mietzeit, wenn die Arbeitsbühne außerhalb ihrer Einsatzstelle/des jeweiligen Objektes zur jederzeitigen Abholung bereit steht und der Mieter dies dem Vermieter schriftlich mitgeteilt hat. Außerhalb der Einsatzzeiten muss der Mieter das Gerät vor  Fremdbenutzung schützen. Etwaige Fremdbenutzung geht zu Lasten des Mieters. Stellt der Mieter vor Rückgabe Umstände, die eine sofortige Weiterbenutzung des Geräts in Frage stellen, oder Schäden fest, so ist er verpflichtet, uns bei Rückgabe darauf hinzuweisen. Weiterhin ist der Mieter verpflichtet, die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege der Geräte während der Mietzeit auf seine Kosten durchzuführen. Die vorstehenden Verpflichtungen des Mieters sind wesentliche Obliegenheiten im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen. Eine Rücknahme erfolgt nur während unserer Geschäftszeit, soweit ein anderer Rückgabetermin nicht ausdrücklich bei der Übergabe des Geräts vereinbart wurde. An- und Abfahrt zählen als Mietzeit und richten sich nach dem Zeitbedarf ab und bis Betriebshof. Der Mietpreis ist mit maximal 8 Stunden pro Tag bei einer 5 Tage-Woche (Montag - Freitag) kalkuliert. Werden die Geräte darüber hinaus und/oder an Samstagen, Sonn- sowie am Einsatzort geltenden Feiertagen genutzt, so ist dies nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns gestattet. Die Nachberechnung dieser zusätzlichen Zeiten ist vorbehaltenDer Kunde verpflichtet sich, beim Be,- und Entladen geeignetes Personal für Sicherungsmaßnahmen im öffentlichen Strassenverkehr oder auch im Baustellenverkehr zur Verfügung zu stellen, insbesondere Hilfestellung zu leisten beim Einweisen, bei der Absperrung des Entladeweges und bei der Sicherstellung, dass durch das Be,- und Entladen dritte Personen nicht gefährdet werden oder den Ladevorgang behindernGegen Bezahlung der in den Prospekten und Preislisten angegebenen Prämien sind unsere Kunden mit der entsprechenden Selbstbeteiligung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer wie folgt mitversichert:
- für zulassungspflichtige Fahrzeuge in der gesetzlichen Haftpflichtversicherung mit pauschaler Deckung von mindestens EUR 2 Mio., der die vom Bundesaufsichtsamt genehmigten Bedingungen zugrunde gelegt sind. Die dortigen Obliegenheiten, insbesondere bei Unfällen hat der Mieter für uns zu erfüllen. Bei der Inanspruchnahme unserer KFZ-Haftpflichtversicherung müssen Sie als unser Kunde immer einen Aufwendungsersatz (Aufstufungs,- und Bearbeitungsschaden) bis zu dem maximal im Schadensfall vereinbarten Selbstbehalt von 1500,--€ selbst tragen. Ist der Schaden geringer werden nur die tatsächliche angefallenen Kosten berechnet. Dies gilt unabhängig von der genannten, abgeschlossenen Maschinenbruchversicherung. Er haftet für alle Folgen deren Unterlassung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung;- gegen Maschinenbruch unter Zugrundelegung der allgemeinen Bedingungen für die Maschinen und Kaskoversicherung für fahrbare Geräte (ABMG);- gegen Ausfallschäden.Eine Weitervermietung durch den Mieter ist ausgeschlossen. Berechtigte Fahrer sind im Übrigen, unter der Voraussetzung eines gültigen Führerscheins, Betriebs- und Familienangehörige des Mieters, falls sie zuvor ordnungsgemäß eingewiesen wurden.

Die kleinste Anhängerbühne von allen,aber genial durchdacht !12 m Die AT 120 ist so schmal, dass Sie überall hinkommt und sichsogar durch schmale Türen versetzen lässt.Dank seines geringen Gewichtes und seiner kompakten Dimensionen ist die AT 120 ideal geeignet für die Anwendung in Innenräumen. Die Aufstellung ist unkompliziert und erfordert nur minimalen Platz. Trotz der schnellen Aufstellung von unter 5 Minuten bietet der Lift maximale Sicherheit.Doppelte Parallelogrammstangen geben dem Auslegerhohe Stabilität Im gesamten Arbeitshöhenbereich beträgt die maximaleKorblast 120 kg.Durch die Kombination der guten Auslegereigenschaften und des "2-Geschwindigkeiten-Systems" wird ein stabiler, sichererund funktioneller Arbeitsplatz für den Anwender im Arbeitskorb geschaffen. Die AT 120 wird mit 230 V Netzantrieb geliefert.

Die kleinste Anhängerbühne von allen,aber genial durchdacht !12 m Die AT 120 ist so schmal, dass Sie überall hinkommt und sichsogar durch schmale Türen versetzen lässt.Dank seines geringen Gewichtes und seiner kompakten Dimensionen ist die AT 120 ideal geeignet für die Anwendung in Innenräumen. Die Aufstellung ist unkompliziert und erfordert nur minimalen Platz. Trotz der schnellen Aufstellung von unter 5 Minuten bietet der Lift maximale Sicherheit.Doppelte Parallelogrammstangen geben dem Auslegerhohe Stabilität Im gesamten Arbeitshöhenbereich beträgt die maximaleKorblast 120 kg.Durch die Kombination der guten Auslegereigenschaften und des "2-Geschwindigkeiten-Systems" wird ein stabiler, sichererund funktioneller Arbeitsplatz für den Anwender im Arbeitskorb geschaffen. Die AT 120 wird mit 230 V Netzantrieb geliefert.

Arbeitshöhe (m):
12
Korbgröße (LxB):
0,60 x 0,70
Seitliche Reichweite (m):
6,70
Stützbreite (m):
3,20
max. Korblast (Kg):
120

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.

Zusatzvereinbarungen:

Vermietbedingungen Kuhnle GmbH Stand: Oktober 2010
1. GültigkeitWir vermieten ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Mietvertragsbedingungen des Mieters wird ausdrücklich widersprochen.
2. Betriebsanleitung, Bedienungshinweise, Verhalten bei Unfällen
Bei Übergabe werden dem Mieter zusammen mit den Fahrzeugpapieren und der Bedienungsanleitung weitere Bedienungs- und Wartungshinweise  übergeben. Der Mieter ist verpflichtet vor Inbetriebnahme vom gesamten Inhalt aller übergebenen Unterlagen Kenntnis zu nehmen und die Hinweise zu beachten. Verletzt er diese Obliegenheit, haftet er für alle daraus entstandenen Schäden auch ohne Verschulden. Erforderliche Abschrankungen und die Einholung eventueller erforderlicher Behördengenehmigungen gehören, ohne ausdrücklichen gesonderten Auftrag, nicht zu unserem Leistungsumfang.

4. Einsatz, Wartung und Rückgabe
Unsere Geräte dürfen nur von uns eingewiesenen Fahrern und unter eigenverantwortlicher Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften eingesetzt werden. Außerhalb dieses Gebietes besteht keinerlei Versicherungsschutz. Der Mieter ist verantwortlich für Bodenverhältnisse und Einsatzmöglichkeit. Er ist verpflichtet, sich vor Arbeitsbeginn nach Bauten im Einsatzbereich wie Kanäle, Schachtabdeckungen, Tiefgaragen, sowie auf eventuelle Gewichtsbeschränkungen von Straßenbauten zu erkundigen und unsere Fahrer unaufgefordert zu informieren. Der Vermieter liefert das Gerät bis zum Objekt. Das Einbringen des Geräts in das Objekt ist Aufgabe des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, insbesondere die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften- und Arbeitsschutzbestimmungen, sowie Straßenverkehrsvorschriften, insbesondere auch bezüglich Ladung und Transport des Mietgegenstandes sorgfältig zu beachten, und bei Ablauf der Mietzeit gesäubert und voll getankt zurückzugeben. Unsere Geräte dürfen nur als Arbeitsbühnen im Rahmen der jeweils zulässigen Korbbelastung eingesetzt werden. Sandstrahlarbeiten,- und Spritzarbeiten sind grundsätzlich untersagt , bei Lackier,- und Anstricharbeiten ist das Fahrzeug abzudecken und zu schützen. Das Gerät ist entsprechend vorstehender Bestimmung in voll funktionsfähigem, ordnungsgemäßen, der Hingabe entsprechendem Zustand ohne Beschädigung zurückzugeben. Die Mietzeit endet bei der Vermietung von Geräten, die vom Mieter beim Vermieter abgeholt werden, erst, wenn diese zurückgebracht und dem Vermieter übergeben worden sind. Bei der Vermietung von Arbeitsbühnen, die vom Vermieter geliefert und abgeholt werden, endet die Mietzeit, wenn die Arbeitsbühne außerhalb ihrer Einsatzstelle/des jeweiligen Objektes zur jederzeitigen Abholung bereit steht und der Mieter dies dem Vermieter schriftlich mitgeteilt hat. Außerhalb der Einsatzzeiten muss der Mieter das Gerät vor  Fremdbenutzung schützen. Etwaige Fremdbenutzung geht zu Lasten des Mieters. Stellt der Mieter vor Rückgabe Umstände, die eine sofortige Weiterbenutzung des Geräts in Frage stellen, oder Schäden fest, so ist er verpflichtet, uns bei Rückgabe darauf hinzuweisen. Weiterhin ist der Mieter verpflichtet, die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege der Geräte während der Mietzeit auf seine Kosten durchzuführen. Die vorstehenden Verpflichtungen des Mieters sind wesentliche Obliegenheiten im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen. Eine Rücknahme erfolgt nur während unserer Geschäftszeit, soweit ein anderer Rückgabetermin nicht ausdrücklich bei der Übergabe des Geräts vereinbart wurde. An- und Abfahrt zählen als Mietzeit und richten sich nach dem Zeitbedarf ab und bis Betriebshof. Der Mietpreis ist mit maximal 8 Stunden pro Tag bei einer 5 Tage-Woche (Montag - Freitag) kalkuliert. Werden die Geräte darüber hinaus und/oder an Samstagen, Sonn- sowie am Einsatzort geltenden Feiertagen genutzt, so ist dies nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns gestattet. Die Nachberechnung dieser zusätzlichen Zeiten ist vorbehaltenDer Kunde verpflichtet sich, beim Be,- und Entladen geeignetes Personal für Sicherungsmaßnahmen im öffentlichen Strassenverkehr oder auch im Baustellenverkehr zur Verfügung zu stellen, insbesondere Hilfestellung zu leisten beim Einweisen, bei der Absperrung des Entladeweges und bei der Sicherstellung, dass durch das Be,- und Entladen dritte Personen nicht gefährdet werden oder den Ladevorgang behindernGegen Bezahlung der in den Prospekten und Preislisten angegebenen Prämien sind unsere Kunden mit der entsprechenden Selbstbeteiligung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer wie folgt mitversichert:
- für zulassungspflichtige Fahrzeuge in der gesetzlichen Haftpflichtversicherung mit pauschaler Deckung von mindestens EUR 2 Mio., der die vom Bundesaufsichtsamt genehmigten Bedingungen zugrunde gelegt sind. Die dortigen Obliegenheiten, insbesondere bei Unfällen hat der Mieter für uns zu erfüllen. Bei der Inanspruchnahme unserer KFZ-Haftpflichtversicherung müssen Sie als unser Kunde immer einen Aufwendungsersatz (Aufstufungs,- und Bearbeitungsschaden) bis zu dem maximal im Schadensfall vereinbarten Selbstbehalt von 1500,--€ selbst tragen. Ist der Schaden geringer werden nur die tatsächliche angefallenen Kosten berechnet. Dies gilt unabhängig von der genannten, abgeschlossenen Maschinenbruchversicherung. Er haftet für alle Folgen deren Unterlassung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung;- gegen Maschinenbruch unter Zugrundelegung der allgemeinen Bedingungen für die Maschinen und Kaskoversicherung für fahrbare Geräte (ABMG);- gegen Ausfallschäden.Eine Weitervermietung durch den Mieter ist ausgeschlossen. Berechtigte Fahrer sind im Übrigen, unter der Voraussetzung eines gültigen Führerscheins, Betriebs- und Familienangehörige des Mieters, falls sie zuvor ordnungsgemäß eingewiesen wurden.

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